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   VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03   

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VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03 (https://dejure.org/2003,20272)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 04.11.2003 - 5 A 308/03 (https://dejure.org/2003,20272)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 04. November 2003 - 5 A 308/03 (https://dejure.org/2003,20272)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rücknahme einer Einbürgerung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 85 AuslG; § 88 AuslG; § 8 RuStAG; § 9 RuStAG; § 43 Abs 2 VwVfG; § 48 VwVfG; § 86 Abs 1 VwGO; Art 16 Abs 1 GG
    Doppelehe; Einbürgerung; Einbürgerungsurkunde; Ermessen; Pakistan; Rücknahme; Staatenlos; Zwangsgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 13 L 7223/94

    Einbürgerung; Rücknehmbarkeit; Täuschung; Erschlichene Einbürgerung

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03
    Soweit die Kammer in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 23. März 1999 - 5 A 5290/98 -) Bedenken gegen die Anwendbarkeit des § 48 VwVfG auf eine solche Konstellation geäußert hat (vgl. ergänzend Urteil des OVG Lüneburg v. 22.10.1996 - 13 L 7223/94 - Nds. Rechtspflege 1997, 95), wird daran nicht mehr festgehalten.

    Die Kammer weicht mit ihrer Entscheidung ferner nicht von einem tragenden Grund (vgl. zu diesem Erfordernis Kopp/Schenke, a.a.O., § 124, Rdn. 11 mwN) des o.a. Urteil des OVG Lüneburg vom 22.10.1996 - 13 L 7223/94 - ab.

  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 13 S 2039/01

    Rücknahme einer Einbürgerung - fortbestehende Ehe

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03
    4.3.1.3 Die Frage nach einer gültigen Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen im Januar 1998 kann aber aus den nachfolgend angeführten Gründen letztlich ebenso wie die Frage dahinstehen, ob es sich insoweit - der Kläger hatte sich ursprünglich selbst auf die fehlende Ernsthaftigkeit seiner "Ehen" in Deutschland berufen - um eine für einen Einbürgerungsanspruch nach § 9 RuStAG nicht hinreichende Scheinehe (vgl. dazu das Urteil des VGH Mannheim v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 - InfAuslR 2003, 205 ff; die Revision gegen dieses Urteil ist durch die o.a. Entscheidung des BVerwG v. 9.9.2003 zurückgewiesen worden) oder eine zum Einbürgerungszeitpunkt gescheiterte Ehe (vgl. dazu zuletzt Beschluss des VG Stade v. 9.9.2003 - 1 A 528/03 - homepage der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) gehandelt hat oder ob bei zivilrechtlich wirksamer Doppelehe als "Ehegatte" einer Deutschen i.S.v. § 9 RuStAG auch derjenige Ausländer anzusehen ist, der sowohl mit einer deutschen Staatsangehörigen als auch zugleich mit einer Staatsangehörigen seines bisherigen Heimatlandes verheiratet ist und mit Letzterer mehrere Kinder hat.

    Dies trifft auf die Einbürgerungsurkunde zu (vgl. das o.a. Urteil des VGH Mannheim v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 - a.E.).

  • OVG Hamburg, 28.08.2001 - 3 Bs 102/01

    Rechtswidrig erfolgte Einbürgerung; Rücknahme der Einbürgerung als rechtswidriger

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03
    Wie das OVG Hamburg (Beschluss vom 28.08.2001 - 3 BS 102/01 - InfAuslR 2002, 81, 85f) zutreffend ausgeführt hat, würde dem Betroffenen zudem andernfalls aus seinem vorwerfbaren Verhalten der Täuschung über die Einbürgerungsvoraussetzungen durch Zurechnung der Zeiten seines Aufenthalts in Deutschland als vermeintlicher Deutscher ggf. der rechtliche Vorteil eines (neuen) Einbürgerungsanspruches erwachsen.
  • BVerwG, 29.10.1996 - 1 C 37.93

    Staatsangehörigkeitsrecht - Einbürgerungsanspruch nach Erwerb einer fremden

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03
    Denn dieses Wohlwollensgebot begünstigt nicht denjenigen, der seine Staatenlosigkeit durch unlauteres Verhalten selbst verschuldet hat (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts v. 29.10.1996 - 1 C 37/93 - EZAR 278 Nr. 4 a.E.).
  • VGH Hessen, 18.05.1998 - 12 UE 1542/98

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen falscher Angaben - Vielehe

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03
    6.2.1 Der Beklagte hat zulässigerweise angenommen, dass der Kläger im Falle der Rücknahme seiner Einbürgerung tatsächlich staatenlos sein wird (vgl. zur Rechtslage nach pakistanischem Staatsangehörigkeitsrecht das Urteil des VGH Kassel v. 18.5.1998 - 12 UE 1542/98 - EZAR 276 Nr. 4 zu Ziffer 2).
  • VGH Hessen, 03.12.2001 - 12 UE 2451/01

    Rücknahme der Einbürgerung; Doppelehe; Ermessen

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03
    Wie bereits in dem angefochtenen Bescheid unter Bezugnahme auf die (heutigen) Verwaltungsvorschriften (Nr. 9.1.2 Satz 2 StAR-VwV) und die Kommentierung bei Marx (GK-StAR, § 9 StAG, Rdn. 64) zutreffend ausgeführt worden und in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. Urteile des OVG Münster v. 2.9.1996 - 25 A 2106/94 - InfAuslR 1997, 71 ff sowie des VGH Kassel v. 3.12.2001 - 12 UE 2451/01 - EZAR 276 Nr. 6, vgl. ebenso Urteil des VG Schleswig vom 19.02.2001 - 1 A 178/98 -) steht nämlich die Führung einer Doppelehe der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse entgegen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1996 - 25 A 2106/94
    Auszug aus VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03
    Wie bereits in dem angefochtenen Bescheid unter Bezugnahme auf die (heutigen) Verwaltungsvorschriften (Nr. 9.1.2 Satz 2 StAR-VwV) und die Kommentierung bei Marx (GK-StAR, § 9 StAG, Rdn. 64) zutreffend ausgeführt worden und in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. Urteile des OVG Münster v. 2.9.1996 - 25 A 2106/94 - InfAuslR 1997, 71 ff sowie des VGH Kassel v. 3.12.2001 - 12 UE 2451/01 - EZAR 276 Nr. 6, vgl. ebenso Urteil des VG Schleswig vom 19.02.2001 - 1 A 178/98 -) steht nämlich die Führung einer Doppelehe der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse entgegen.
  • VG Stade, 09.09.2003 - 1 A 528/03

    Einbürgerung und Ehe

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03
    4.3.1.3 Die Frage nach einer gültigen Eheschließung mit einer deutschen Staatsangehörigen im Januar 1998 kann aber aus den nachfolgend angeführten Gründen letztlich ebenso wie die Frage dahinstehen, ob es sich insoweit - der Kläger hatte sich ursprünglich selbst auf die fehlende Ernsthaftigkeit seiner "Ehen" in Deutschland berufen - um eine für einen Einbürgerungsanspruch nach § 9 RuStAG nicht hinreichende Scheinehe (vgl. dazu das Urteil des VGH Mannheim v. 29.11.2002 - 13 S 2039/01 - InfAuslR 2003, 205 ff; die Revision gegen dieses Urteil ist durch die o.a. Entscheidung des BVerwG v. 9.9.2003 zurückgewiesen worden) oder eine zum Einbürgerungszeitpunkt gescheiterte Ehe (vgl. dazu zuletzt Beschluss des VG Stade v. 9.9.2003 - 1 A 528/03 - homepage der nds. Verwaltungsgerichtsbarkeit) gehandelt hat oder ob bei zivilrechtlich wirksamer Doppelehe als "Ehegatte" einer Deutschen i.S.v. § 9 RuStAG auch derjenige Ausländer anzusehen ist, der sowohl mit einer deutschen Staatsangehörigen als auch zugleich mit einer Staatsangehörigen seines bisherigen Heimatlandes verheiratet ist und mit Letzterer mehrere Kinder hat.
  • VG Schleswig, 19.02.2001 - 1 A 178/98

    Einbürgerung, Rücknahme, Fünf-Jahres-Frist

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03
    Wie bereits in dem angefochtenen Bescheid unter Bezugnahme auf die (heutigen) Verwaltungsvorschriften (Nr. 9.1.2 Satz 2 StAR-VwV) und die Kommentierung bei Marx (GK-StAR, § 9 StAG, Rdn. 64) zutreffend ausgeführt worden und in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt ist (vgl. Urteile des OVG Münster v. 2.9.1996 - 25 A 2106/94 - InfAuslR 1997, 71 ff sowie des VGH Kassel v. 3.12.2001 - 12 UE 2451/01 - EZAR 276 Nr. 6, vgl. ebenso Urteil des VG Schleswig vom 19.02.2001 - 1 A 178/98 -) steht nämlich die Führung einer Doppelehe der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse entgegen.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88

    Anfechtungsklage - isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids

    Auszug aus VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03
    Dies ist nach Ansicht der Kammer hier hinreichend geschehen, wobei nunmehr auch klargestellt worden ist, dass die insoweit im Ausgangsbescheid auf S. 3 und 4 enthaltenen Erwägungen von der Widerspruchsbehörde, deren Entscheidung nach § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO maßgebend ist (vgl. Urteil des VGH Mannheim v. 15.11.1989 - 6 S 2694/88 - NVwZ 1990, 1085), geteilt werden.
  • BVerwG, 03.06.2003 - 1 C 19.02

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

  • BVerwG, 09.09.2003 - 1 C 6.03

    Staatsangehörigkeit; Einbürgerung; Rücknahme; Täuschung; erschlichene

  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Die von dem Kläger geschlossene Doppelehe schließt jedenfalls im Sinne des § 9 Abs. 1 StAG eine Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse aus (s.a. OVG Münster, Urteil vom 2. September 1996 - 25 A 2106/94 - InfAuslR 1997, 82; VG Schleswig, Urteil vom 19. Februar 2001 - 1 A 178/98 - NordÖR 2001, 315; VG Braunschweig, Urteil vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - juris; VG Berlin, Beschlüsse vom 11. März 2005 - 2 A 161.04 - juris und vom 4. April 2005 - 2 A 32.05 - juris; Urteil vom 16. August 2005 - 2 A 161.04 - juris; VGH München, Urteil vom 4. Mai 2005 - 5 B 03.13 71 - juris; Beschlüsse vom 29. September 2009 - 5 ZB 09.11 37 - juris und vom 10. März 2011 - 5 ZB 10.11 70 - juris; Urteil vom 30. Januar 2013 - 5 BV 12.23 14 - juris; VG Saarlouis, Urteil vom 28. Oktober 2005 - 12 K 235/04 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19. Oktober 2006 - 5 B 15.03 - juris; OVG Lüneburg, Urteil vom 13. Juli 2007 - 13 LC 468/03 - StAZ 2008, 110; VG Minden, Urteil vom 5. Dezember 2007 - 11 K 812/07 - juris; VG Darmstadt, Urteil vom 20. August 2008 - 5 E 840/07 - juris; VG München, Urteil vom 22. Februar 2010 - M 25 K 09.27 04 - juris).
  • VG Braunschweig, 23.11.2006 - 5 A 88/06

    Erledigung eines ausländerrechtlichen Titels durch eine Einbürgerung nur für die

    Es wird festgestellt, dass die dem Kläger am 19. September 1994 erteilte Aufenthaltsberechtigung seit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - am 19. Oktober 2004 wieder auflebt und seit dem 1. Januar 2005 als Niederlassungserlaubnis fortgilt.

    Durch Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - wurde die Klage gegen die Rücknahme der Einbürgerung abgewiesen.

    Zur Begründung führte er mit Verweis auf die Begründung im Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - aus, dass sich die im September 1994 erteilte Aufenthaltsberechtigung durch die im Januar 1998 ausgesprochene Einbürgerung im Sinne des § 43 Abs. 2 VwVfG erledigt habe und nach Sinn und Zweck dieser Bestimmung nicht mit der Rücknahme der Einbürgerung wieder auflebe.

    Bezüglich der Einzelheiten des Verfahrens über die Rücknahme der Einbürgerung wird auf die Gerichtsakte des Verfahrens 5 A 308/03 verwiesen.

    Der Kläger hat einen Anspruch auf die Feststellung, dass die am 19. September 1994 erteilte Aufenthaltsberechtigung nach Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - über die Rücknahme der Einbürgerung wieder bestand.

    Das Verwaltungsgericht Braunschweig führte im Urteil vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - im Rahmen der Überprüfung der Ermessensentscheidung über die Rücknahme der Einbürgerung unter Bezugnahme auf den Beschluss des OVG Hamburg vom 28. August 2001 (aaO.) aus, dass die Aufenthaltsberechtigung sich mit der Einbürgerung erledigt habe und nicht wieder auflebe (Nr. 6.3.1.2 der Entscheidungsgründe).

    Da die dem Kläger am 19. September 1994 erteilte Aufenthaltsberechtigung bisher nicht zurückgenommen wurde, ist sie seit Rechtskraft des Urteils des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. November 2003 - 5 A 308/03 - mit Absendung des Beschlusses des Nds. Oberverwaltungsgerichts vom 14. Oktober 2004 - 13 LA 58/04 - am 19. Oktober 2004 (vgl. zur Rechtskraft § 124 a Abs. 5 Satz 4 VwGO und Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblattkommentar § 124a Rn. 143) wieder wirksam und gilt seit dem 1. Januar 2005 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 1 AufenthG als Niederlassungserlaubnis.

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 12 LC 77/07

    Feststellung der Fortgeltung einer im Jahre 1994 erteilten

    Nach erfolgloser Durchführung des Widerspruchsverfahrens erhob der Kläger dagegen Klage, die durch Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 4. November 2003 (5 A 308/03) abgewiesen wurde.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts im Übrigen wird auf die Gerichtsakten einschließlich der zum Verfahren 5 A 308/03 geführten Akte des Verwaltungsgerichts sowie die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten verwiesen.

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