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   VG Braunschweig, 07.10.2020 - 6 B 160/20   

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VG Braunschweig, 07.10.2020 - 6 B 160/20 (https://dejure.org/2020,29834)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07.10.2020 - 6 B 160/20 (https://dejure.org/2020,29834)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07. Oktober 2020 - 6 B 160/20 (https://dejure.org/2020,29834)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 7 NSchülSekIV ND 2016; Art 3 Abs 1 GG
    Abschlussprüfung; Chancengleichheit; Corona-Pandemie; COVID-19; Leistungsbewertung; Pandemie; Prüfungsvorbereitung; Rüge; Verfahrensfehler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Realschulabschluss - Erweiterter Schulabschluss Klasse 10 in der Corona-Pandemie

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Abschlussprüfung trotz Unterrichtsausfall wegen Corona rechtmäßig - Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag einer Schülerin gegen Realschule ab

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulabschlussprüfung trotz Corona

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Corona-Pandemie: Abschlussprüfung trotz Unterrichtsausfalls - Corona-Virus

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Schüler können Abschlussprüfung nicht wegen unzureichender Vorbereitung wegen Corona angreifen

Besprechungen u.ä.

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (22)

  • VG Berlin, 20.04.2020 - 3 L 155.20

    Corona-Pandemie: Keine Verschiebung der Abiturtermine im Wege einstweiligen

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2020 - 6 B 160/20
    Ungleichheiten, die sich aus von den Schulen nicht zu beeinflussenden äußeren Umständen wie einer weltweiten gesundheitlichen Krisensituation ergeben oder aus persönlichen und sozialen Umständen allgemeiner Art wie z.B. familiären Belastungen, die über das konkrete Prüfungsverfahren hinauswirken, sind von dem Prüfling hinzunehmen (vgl. VG Berlin, B. v. 20.04.2020 - 3 L 155.20 -, juris Rn. 23, bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 21.04.2020 - OVG 3 S 30.20 -, juris; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 403).

    Ein zur Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung führender Rechtsfehler liegt im Fall einer durch äußere Umstände beeinträchtigten Vorbereitungszeit nach allem vor, wenn damit eine angemessene, dem Gebot der Chancengleichheit entsprechende Vorbereitung auf die Prüfungen schlechterdings nicht möglich war (ebenso im Ergebnis VG Berlin, B. v. 20.04.2020, a.a.O., Rn. 23; ähnlich Fischer/Dieterich, NVwZ 2020, 657, 659).

    Die sich aus der Pandemie ergebenden Beeinträchtigungen in der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen sind von den Schülerinnen und Schülern grundsätzlich hinzunehmen (im Ergebnis ebenso VG Berlin, B. v. 20.04.2020, a.a.O., Rn. 23, 26; bestätigt durch OVG Berlin-Brandenburg, a.a.O.).

    Dies war auch deswegen gerechtfertigt, weil das Kultusministerium und die Schulen den Schülerinnen und Schülern trotz der schwierigen Umstände der Corona-Krise eine reguläre Prüfung ermöglichen wollten, um sie nicht durch eine Verschiebung der Prüfungen oder die Erteilung von Not-Abschlüssen langfristig in ihrer Bildungsbiographie und damit vor allem auch bei Bewerbungen zu benachteiligen (vgl. auch VG Berlin, B. v. 20.04.2020, a.a.O., Rn. 29).

  • BVerwG, 12.11.1992 - 6 B 36.92

    Prüfungsamt - Ausbildungsmängel - Prüfungsausschusses

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2020 - 6 B 160/20
    Mängel in der Vorbereitung auf eine Prüfung, wie beispielsweise eine zu kurze Vorbereitungszeit, können wie andere Ausbildungsmängel als Verfahrensfehler anzusehen sein und damit nicht nur einen Anspruch auf hinreichende Verlängerung der Ausbildungszeit begründen, sondern zur Rechtswidrigkeit der Prüfungsentscheidung führen, wenn die Vorbereitung bzw. Ausbildung nach der Konzeption des betreffenden Bildungs- oder Studiengangs integrierter Bestandteil des Prüfungsvorgangs ist (vgl. BVerwG, B. v. 12.11.1992 - 6 B 36.92 -, juris Rn. 2).

    Sind die gerügten Mängel bis zur Prüfung nicht beseitigt, ist es dem betroffenen Prüfling zuzumuten, die Prüfung unter einem ausdrücklich erklärten Vorbehalt abzulegen (vgl. zu allem: BVerwG, B. v. 12.11.1992, a.a.O., Rn. 6 ff.; VGH Baden-Württemberg, a.a.O., Rn. 19).

    Nach dem im Sinne der Chancengleichheit strengen Maßstab ist die Rüge dem Prüfling vielmehr schon dann vor Beginn der Prüfungen zuzumuten, wenn ihm die von ihm beanstandeten Mängel zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt waren (s. auch BVerwG, B. v. 12.11.1992, a.a.O., Rn. 8).

  • OVG Niedersachsen, 03.06.2020 - 2 ME 265/20

    Abiturprüfung; Beurteilungszeitraum; Bewertung; Corona-Pandemie; Ersatzleistung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2020 - 6 B 160/20
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Methodik der Wissensvermittlung in die eigene pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte fällt; Entscheidungen der Lehrkräfte sind insoweit nur begrenzt gerichtlich überprüfbar, insbesondere dahin, ob sie den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen (vgl. dazu § 50 Abs. 1 NSchG und BVerwG, B. v. 18.05.1982 - 1 WB 148/78 -, juris Rn. 46, 49 und 52 sowie Nds. OVG, B. v. 03.06.2020 - 2 ME 265/20 -, juris Rn. 9).

    Der an den Realschulen des Landes Niedersachsen aufgrund der Pandemie im Schuljahr 2019/2020 reduzierte Unterrichtsumfang bildet jedenfalls eine ausreichende Grundlage für die "Vornoten", also für die Bewertung der Leistungen, die neben den Noten der Abschlussprüfungen in die Abschlussnote einfließen (vgl. § 29 Abs. 2 AVO-Sek I sowie Nds. OVG, B. v. 03.06.2020 - 2 ME 265/20 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 17.12.1997 - 6 B 55.97

    Fachfragen; prüfungsspezifische Wertungen; Verknüpfung von fachlichen

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2020 - 6 B 160/20
    Unter Fachfragen sind alle Fragen zu verstehen, die fachwissenschaftlicher Erörterung zugänglich sind (vgl. zu allem BVerwG, B. v. 17.12.1997 - 6 B 55/97 -, NVwZ 1998, 738 ff.; U. v. 21.10.1993 - 6 C 12/92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, S. 308; Nds. OVG, U. v. 24.05.2011 - 2 LB 158/10 -, juris Rn. 46; VG Braunschweig, U. v. 11.02.2014 - 6 A 50/13 -, juris Rn. 35 ff. = SchuR 2014, 108; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 633 ff., 874 ff.).
  • BVerwG, 18.05.1982 - 1 WB 148.78

    Teilnahme am Grundlehrgang 2/77 der Fortbildungstufe C an der Führungsakademie

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2020 - 6 B 160/20
    Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Methodik der Wissensvermittlung in die eigene pädagogische Verantwortung der Lehrkräfte fällt; Entscheidungen der Lehrkräfte sind insoweit nur begrenzt gerichtlich überprüfbar, insbesondere dahin, ob sie den geltenden Rechtsvorschriften entsprechen (vgl. dazu § 50 Abs. 1 NSchG und BVerwG, B. v. 18.05.1982 - 1 WB 148/78 -, juris Rn. 46, 49 und 52 sowie Nds. OVG, B. v. 03.06.2020 - 2 ME 265/20 -, juris Rn. 9).
  • VG Braunschweig, 18.02.2004 - 6 A 106/03

    Bestimmung der statthaften Klageart gegen eine im Realschulabschlusszeugnis

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2020 - 6 B 160/20
    Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens hat eine selbstständige rechtliche Bedeutung, sie ist aber nicht Grundlage für die Entscheidung über den Erwerb eines Abschlusses an der Realschule (vgl. die §§ 6 bis 8 AVO-Sek I und dazu VG Braunschweig, U. v. 18.02.2004 - 6 A 106/03 -, juris Rn. 26 = NVwZ-RR 2004, 576).
  • VG Braunschweig, 11.02.2014 - 6 A 50/13

    Abiturprüfung; Begründung; Benotung; Bewertungsspielraum; Erwartungshorizont;

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2020 - 6 B 160/20
    Unter Fachfragen sind alle Fragen zu verstehen, die fachwissenschaftlicher Erörterung zugänglich sind (vgl. zu allem BVerwG, B. v. 17.12.1997 - 6 B 55/97 -, NVwZ 1998, 738 ff.; U. v. 21.10.1993 - 6 C 12/92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, S. 308; Nds. OVG, U. v. 24.05.2011 - 2 LB 158/10 -, juris Rn. 46; VG Braunschweig, U. v. 11.02.2014 - 6 A 50/13 -, juris Rn. 35 ff. = SchuR 2014, 108; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 633 ff., 874 ff.).
  • VG Braunschweig, 10.08.2011 - 6 B 157/11

    Erkrankung; Fachnote; Nichtversetzung; Prognoseentscheidung; Versetzung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2020 - 6 B 160/20
    Grundsätzlich sind Lehrkräfte bei der Vergabe von Zeugnisnoten zwar nicht strikt an die sich aus den mündlichen und schriftlichen Leistungen ergebende rechnerische Gesamtnote gebunden (vgl. VG Braunschweig, B. v. 10.08.2011 - 6 B 157/11 -, juris Rn. 9 ff. m.w.N.); sie können auch berechtigt sein, pädagogische Gesichtspunkte einzubeziehen (vgl. VG Braunschweig, a.a.O., Rn. 10).
  • VG Trier, 20.11.2013 - 5 K 643/13

    Erdkunde zählt zu den Gesellschaftswissenschaften

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2020 - 6 B 160/20
    Unter Fachfragen sind alle Fragen zu verstehen, die fachwissenschaftlicher Erörterung zugänglich sind (vgl. zu allem BVerwG, B. v. 17.12.1997 - 6 B 55/97 -, NVwZ 1998, 738 ff.; U. v. 21.10.1993 - 6 C 12/92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, S. 308; Nds. OVG, U. v. 24.05.2011 - 2 LB 158/10 -, juris Rn. 46; VG Braunschweig, U. v. 11.02.2014 - 6 A 50/13 -, juris Rn. 35 ff. = SchuR 2014, 108; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 633 ff., 874 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2011 - 2 LB 158/10
    Auszug aus VG Braunschweig, 07.10.2020 - 6 B 160/20
    Unter Fachfragen sind alle Fragen zu verstehen, die fachwissenschaftlicher Erörterung zugänglich sind (vgl. zu allem BVerwG, B. v. 17.12.1997 - 6 B 55/97 -, NVwZ 1998, 738 ff.; U. v. 21.10.1993 - 6 C 12/92 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 320, S. 308; Nds. OVG, U. v. 24.05.2011 - 2 LB 158/10 -, juris Rn. 46; VG Braunschweig, U. v. 11.02.2014 - 6 A 50/13 -, juris Rn. 35 ff. = SchuR 2014, 108; Niehues/Fischer/Jeremias, a.a.O., Rn. 633 ff., 874 ff.).
  • BVerwG, 21.10.1993 - 6 C 12.92

    Bestehen der Wiederholungsprüfung - Rechtswidrigkeit der ersten

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2020 - 3 S 30.20

    (Kein) Anspruch auf Verschiebung einer Abiturprüfung wegen der Corona-Pandemie

  • OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 13 M 3944/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Nichtversetzung in nächsthöheren Schuljahrgang;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.08.2017 - 5 N 30.16

    Verletzung der prüfungsrechtlichen Rügeobliegenheit; Rüge von Ausbildungsmängeln

  • VG Berlin, 22.02.2013 - 3 K 291.12

    Prüfungsrecht - Abschluss der Fachschule für Sozialpädagogik bei Nichtbestehen

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2003 - 2 NB 394/03

    Deutschkenntnisse; Erste Juristische Staatsprüfung; Jura; Mangel; Mitwirkung;

  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2012 - 9 S 2189/11

    Prüfungsentscheidung; Relevanz geltend gemachter Ausbildungsmängel; Rügepflicht

  • VG Berlin, 29.01.2013 - 3 K 616.11

    Prüfungsrecht - Anspruch auf Wiederholung oder Neubewertung einer

  • VG Braunschweig, 19.08.2003 - 6 B 315/03

    Bewertung der Leistungen einer Schülerin in den Fächern Biologie und Sport;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2016 - 6 A 1699/15

    Wiederholungsbegehren einer polizeilichen Fachprüfung für den Laufbahnabschnitt

  • OVG Bremen, 12.09.1989 - 1 B 70/89
  • VG München, 28.03.2017 - M 16 K 14.5156

    Nichtbestehen der Abschlussprüfung im Fach Sozialpädagogische Praxis

  • VG Berlin, 19.04.2022 - 12 K 20.21

    Endgültiges Nichtbestehen der Staatsprüfung für das Lehramt an integrierten

    Die Auswirkungen des Coronavirus sind vielmehr äußere Umstände, die über das konkrete Prüfungsverfahren hinauswirken und von den Prüflingen im Grundsatz hinzunehmen sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020 - 3 L 155/20 - juris Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 6 B 160/20 - juris Rn. 17; VG Bremen, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - 1 V 2243/20 - BeckRS 2020, 44918, Rn. 27).

    Dieses Gebot stößt jedoch an tatsächliche Grenzen, soweit es die von der Prüfungsbehörde nicht zu beeinflussenden äußeren Umstände wie eine weltweite gesundheitliche Krisensituation betrifft oder persönliche und soziale Umstände allgemeiner Art. Diese sind vom Prüfling hinzunehmen (VG Berlin, Beschluss vom 20. April 2020 - 3 L 155/20 - juris Rn. 23; VG Braunschweig, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - 6 B 160/20 - juris Rn. 17; VG Bremen, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - 1 V 2243/20 - BeckRS 2020, 44918, Rn. 27).

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