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   VG Braunschweig, 07.11.2012 - 5 A 11/12   

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https://dejure.org/2012,58599
VG Braunschweig, 07.11.2012 - 5 A 11/12 (https://dejure.org/2012,58599)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07.11.2012 - 5 A 11/12 (https://dejure.org/2012,58599)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 07. November 2012 - 5 A 11/12 (https://dejure.org/2012,58599)
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Volltextveröffentlichung

  • anwaltskanzlei-adam.de

    § 10 Abs. 3 Nds. VersG, § 17 Abs. 1 und Abs. 4 Nds. SOG
    Platzverweise/Aufenthaltsverbot im Zusammenhang mit Demonstrationen, Vorrang des Versammlungsrechts

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Aufenthaltsverbote der Polizei anlässlich der Demonstration am 4. Juni 2011 waren rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 772/90

    Republikaner

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.11.2012 - 5 A 11/12
    Der Schutz des Art. 8 GG endet dort, wo es nicht um die - wenn auch kritische - Teilnahme an der Versammlung, sondern um deren Verhinderung geht (BVerfG, B. v. 11.06.1991 -1 BvR 772/90 -, juris Rn. 16 f.).
  • OLG München, 09.08.2007 - 34 Wx 31/07

    Ordentliche Gerichtsbarkeit zur nachträglichen Entscheidung über Rechtmäßigkeit

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.11.2012 - 5 A 11/12
    Vielmehr muss hinzutreten, dass nach den konkreten Umständen eine Wiederholung dieser Verhaltensweisen zu erwarten ist Derartige Anhaltspunkte bilden insbesondere, aber nicht ausschließlich, das Ankündigen der Tat oder das Auffordern dazu, das Mitführen bestimmter Gegenstände, die zur Tatbegehung auffordern oder zur Tatbegehung bestimmt oder erfahrungsgemäß verwendet werden (OLG München, B. v. 09.08.2007, Az.: 34 Wx 31/07, 34 Wx 031/07, juris, Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2011 - 11 ME 164/11

    Vollständiges Verbot einer Versammlung ist bei möglicher Verringerung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.11.2012 - 5 A 11/12
    Nachdem die Stadt Braunschweig den Aufzug und jede Form der Ersatzveranstaltung unter Anordnung der sofortigen Vollziehung verboten hatte, stellte das Nds. Oberverwaltungsgericht im Eilverfahren (B.v. 01.06.2011 -11 ME 164/11, - juris sowie ww.Rechtsprechung.Niedersachsen.de ) die aufschiebende Wirkung der vom Veranstalter erhobenen Klage mit der Maßgabe wieder her, dass die Versammlung stationär am Hauptbahnhof Braunschweig auf dem Parkplatz zwischen dem südwestlichen Ende des Bahnhofshauptgebäudes und dem Zentralen Omnibusbahnhof an der Salzdahlumer Straße in der Zeit von 12.00 bis 15.00 Uhr stattfinden dürfe.
  • VG Göttingen, 24.02.2012 - 1 A 69/10

    Dieselbe Wohnung; Platzverweisung; Wohnungsverweisung

    Auszug aus VG Braunschweig, 07.11.2012 - 5 A 11/12
    Eine Umdeutung der Rechtsgrundlage ist bei Ermessensvorschriften nicht möglich (vgl. VG Göttingen, U. v. 24.02.2012 - 1 A 69/10 -, juris Rn. 18).
  • VG Braunschweig, 07.11.2012 - 5 A 113/11

    Aufenthaltsverbote der Polizei anlässlich der Demonstration am 4.6.2011 waren

    Der Gruppe gehörte außerdem der Kläger des Parallelverfahrens 5 A 11/12 an.
  • VG Braunschweig, 07.11.2012 - 5 A 114/11

    Platzverweise/Aufenthaltsverbot im Zusammenhang mit Demonstrationen, Vorrang des

    Der Gruppe gehörte u.a. auch der Kläger des Parallelverfahrens 5 A 11/12 an, der - wie allerdings erst in dessen Klageverfahren bekannt wurde - in "INPOL" wegen gefährlichen Eingriffes in den Bahn-/Schiffs-/Flugverkehr eingetragen war.
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