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   VG Braunschweig, 08.03.2022 - 2 B 47/22   

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VG Braunschweig, 08.03.2022 - 2 B 47/22 (https://dejure.org/2022,5884)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08.03.2022 - 2 B 47/22 (https://dejure.org/2022,5884)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 08. März 2022 - 2 B 47/22 (https://dejure.org/2022,5884)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Trier, 03.04.2019 - 7 K 5601/18

    Dublin-Verfahren; Slowenien; systemische Mängel; Überstellung; illegale

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.03.2022 - 2 B 47/22
    Es kann schließlich entgegen der Auffassung anderer Verwaltungsgerichte (VG Würzburg, Beschluss vom 11.12.2020 - W 8 S 20.50299 -, juris Rn. 18; VG Saarlouis, Beschluss vom 07.09.2020 - 5 L 744/20 -, juris Rn. 32; VG Bremen, Beschluss vom 14.01.2020 - 4 V 2702/19 -, juris Rn. 17; VG Trier, Urteil vom 03.04.2019 - 7 K 5601/18.TR -, juris Rn. 42; VG Lüneburg, Beschluss vom 30.01.2019 - 8 B 216/18 -, juris Rn. 20) nicht davon ausgegangen werden, dass für Dublin-Rückkehrer keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in Slowenien bestehen, sie insbesondere unbeschränkten Zugang zum Asylverfahren erhalten.
  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.03.2022 - 2 B 47/22
    Systemische Mängel im Sinne des Art. 3 Abs. 2 Dublin III-VO können erst angenommen werden, wenn das Asylverfahren oder die Aufnahmebedingungen im zuständigen Mitgliedstaat aufgrund größerer Funktionsstörungen regelhaft so defizitär sind, dass anzunehmen ist, dass dort dem Asylbewerber im konkret zu entscheidenden Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne von Art. 4 GRC, Art. 3 EMRK droht (BVerwG, Beschluss vom 19.03.2014 - 10 B 6/14 -, juris Rn. 9).
  • VG Braunschweig, 25.02.2022 - 2 B 27/22

    Kettenabschiebungen; Non-Refoulement; Push-backs; systemische Mängel

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.03.2022 - 2 B 47/22
    Unabhängig davon steht jedoch fest, dass den Migranten jedenfalls nach ihrer Abschiebung über die kroatische Grenze unmenschliche oder erniedrigende Behandlung durch die kroatische Polizei sowie gewaltsame "Push-backs" nach Bosnien-Herzegowina drohen (dazu im Einzelnen: VG Braunschweig, Beschluss vom 25.02.2022 - 2 B 27/22 -, juris).
  • VG Bremen, 14.01.2020 - 4 V 2702/19
    Auszug aus VG Braunschweig, 08.03.2022 - 2 B 47/22
    Es kann schließlich entgegen der Auffassung anderer Verwaltungsgerichte (VG Würzburg, Beschluss vom 11.12.2020 - W 8 S 20.50299 -, juris Rn. 18; VG Saarlouis, Beschluss vom 07.09.2020 - 5 L 744/20 -, juris Rn. 32; VG Bremen, Beschluss vom 14.01.2020 - 4 V 2702/19 -, juris Rn. 17; VG Trier, Urteil vom 03.04.2019 - 7 K 5601/18.TR -, juris Rn. 42; VG Lüneburg, Beschluss vom 30.01.2019 - 8 B 216/18 -, juris Rn. 20) nicht davon ausgegangen werden, dass für Dublin-Rückkehrer keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in Slowenien bestehen, sie insbesondere unbeschränkten Zugang zum Asylverfahren erhalten.
  • VG Saarlouis, 07.09.2020 - 5 L 744/20

    Asylrecht - Eilverfahren - Dublin

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.03.2022 - 2 B 47/22
    Es kann schließlich entgegen der Auffassung anderer Verwaltungsgerichte (VG Würzburg, Beschluss vom 11.12.2020 - W 8 S 20.50299 -, juris Rn. 18; VG Saarlouis, Beschluss vom 07.09.2020 - 5 L 744/20 -, juris Rn. 32; VG Bremen, Beschluss vom 14.01.2020 - 4 V 2702/19 -, juris Rn. 17; VG Trier, Urteil vom 03.04.2019 - 7 K 5601/18.TR -, juris Rn. 42; VG Lüneburg, Beschluss vom 30.01.2019 - 8 B 216/18 -, juris Rn. 20) nicht davon ausgegangen werden, dass für Dublin-Rückkehrer keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in Slowenien bestehen, sie insbesondere unbeschränkten Zugang zum Asylverfahren erhalten.
  • EGMR, 14.03.2017 - 47287/15

    Ungarn wegen Inhaftierung von Flüchtlingen verurteilt

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.03.2022 - 2 B 47/22
    Nach Rechtsprechung des EGMR liegt in der Zurückweisung eines Asylantrags zudem ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK, wenn der ausweisende Staat zuvor nicht prüft und bewertet, ob es infolge der Ausweisung zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung des Antragstellers kommen kann (EGMR, Urteil vom 14.03.2017 - 47287/15 -, beck-online Rn. 112 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2016 - 8 LB 92/15

    Rücküberstellung eines Asylbewerbers nach Ungarn im Rahmen des Dublin-Verfahrens;

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.03.2022 - 2 B 47/22
    Erforderlich ist die reale Gefahr, dass dem Betroffenen in dem Mitgliedstaat, in den er überstellt werden soll, entweder schon der Zugang zu einem Asylverfahren verwehrt oder massiv erschwert wird, dass das Asylverfahren an grundlegenden Mängeln leidet, oder, dass der Betroffene während der Dauer des Asylverfahrens wegen einer grundlegend defizitären Ausstattung mit den notwendigen Mitteln elementare menschliche Grundbedürfnisse (wie z.B. Unterkunft, Nahrungsaufnahme und Hygienebedürfnisse) nicht in zumutbarer Weise befriedigen kann (Nds. OVG, Urteil vom 15.11.2016 - 8 LB 92/15 -, juris Rn. 41).
  • VG Lüneburg, 30.01.2019 - 8 B 216/18

    Visum

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.03.2022 - 2 B 47/22
    Es kann schließlich entgegen der Auffassung anderer Verwaltungsgerichte (VG Würzburg, Beschluss vom 11.12.2020 - W 8 S 20.50299 -, juris Rn. 18; VG Saarlouis, Beschluss vom 07.09.2020 - 5 L 744/20 -, juris Rn. 32; VG Bremen, Beschluss vom 14.01.2020 - 4 V 2702/19 -, juris Rn. 17; VG Trier, Urteil vom 03.04.2019 - 7 K 5601/18.TR -, juris Rn. 42; VG Lüneburg, Beschluss vom 30.01.2019 - 8 B 216/18 -, juris Rn. 20) nicht davon ausgegangen werden, dass für Dublin-Rückkehrer keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in Slowenien bestehen, sie insbesondere unbeschränkten Zugang zum Asylverfahren erhalten.
  • VG Würzburg, 11.12.2020 - W 8 S 20.50299

    Erfolgloser Eilantrag gegen Dublin-Bescheid (Slowenien

    Auszug aus VG Braunschweig, 08.03.2022 - 2 B 47/22
    Es kann schließlich entgegen der Auffassung anderer Verwaltungsgerichte (VG Würzburg, Beschluss vom 11.12.2020 - W 8 S 20.50299 -, juris Rn. 18; VG Saarlouis, Beschluss vom 07.09.2020 - 5 L 744/20 -, juris Rn. 32; VG Bremen, Beschluss vom 14.01.2020 - 4 V 2702/19 -, juris Rn. 17; VG Trier, Urteil vom 03.04.2019 - 7 K 5601/18.TR -, juris Rn. 42; VG Lüneburg, Beschluss vom 30.01.2019 - 8 B 216/18 -, juris Rn. 20) nicht davon ausgegangen werden, dass für Dublin-Rückkehrer keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in Slowenien bestehen, sie insbesondere unbeschränkten Zugang zum Asylverfahren erhalten.
  • VG Köln, 06.01.2023 - 22 L 1690/22
    Zur Begründung des Eilantrages verweisen sie im Wesentlichen auf die Ausführungen des Verwaltungsgerichts Braunschweig mit stattgebenden Dublin-Beschluss vom 08.03.2022 im Verfahren 2 B 47/22.

    Die Einzelrichterin schließt sich insoweit nicht der Würdigung der Sachlage seitens des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Beschluss vom 08.03.2022 - 2 B 47/22 -, juris; Urteil vom 24.05.2022 - 2 A 46/22 -, juris) an, welches aufgrund der Beteiligung Sloweniens an Kettenabschiebungen aus anderen EU-Ländern nicht ausschließt, dass auch Dublin-Rückkehrer aus Deutschland Opfer von Push-Backs werden könnten.

    Sofern auch von Kettenabschiebungen von Migranten berichtet wird, die von Italien oder Österreich aus zurückgeschoben wurden (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 08.03.2022 - 2 B 47/22 -, juris), ist nicht ersichtlich, dass es sich hierbei um Dublin-Rückkehrer gehandelt hat.

    Zwar ist den Antragstellern zuzugeben, dass die benannten Berichte über Zurückschiebungen durchaus geeignet sind, Zweifel in Bezug auf die Europarechtskonformität des Slowenischen Asylsystems zu wecken, so im Ergebnis VG Braunschweig, Beschluss vom 08.03.2022 - 2 B 47/22 -, und bestätigend im zugehörigen Klageverfahren, Urteil vom 24.05.2022 - 2 A 46/22 -, juris.

  • OVG Niedersachsen, 05.12.2023 - 10 LB 19/23

    Dublin-Rückkehrer; Kettenabschiebung; Push-Back; Slowenien; systemische

    Sofern auch von Kettenabschiebungen von Migranten berichtet wird, die von Italien oder Österreich aus zurückgeschoben wurden (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 08.03.2022 - 2 B 47/22 -, juris Rn. 34), ist nicht ersichtlich, dass es sich hierbei um Dublin-Rückkehrer gehandelt hat.
  • VG Sigmaringen, 08.07.2022 - A 5 K 1362/22

    Afghanistan: Dublin Slowenien; Antrag auf einstweiligen Rechtschutz nach § 80

    Die Einzelrichterin schließt sich insoweit nicht der Würdigung der Sachlage seitens des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Beschluss vom 08.03.2022 - 2 B 47/22 -, juris; Urteil vom 24.05.2022 - 2 A 46/22 -, juris) an, welches aufgrund der Beteiligung Sloweniens an Kettenabschiebungen aus ande­ ren EU-Ländern nicht ausschließt, dass auch Dublin-Rückkehrer aus Deutschland Op­ fer von Push-Backs würden könnten.

    Sofern auch von Ket­ tenabschiebungen von Migranten berichtet wird, die von Italien oder Österreich aus zurückgeschoben wurden (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 08.03.2022 - 2 B 47/22 -, juris), ist nicht ersichtlich, dass es sich hierbei um Dublin-Rückkehrer gehan­ delt hat.

  • VG Arnsberg, 13.07.2022 - 6 L 467/22

    Afghanistan: Dublin: keine systemischen Mängel in Slowenien

    Eine andere Beurteilung ergib sich auch nicht daraus, dass an den Grenzen Sloweniens wohlmöglich illegale Pushbacks stattfinden, wie der Antragsteller mit Blick auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 8. März 2022 - 2 B 47/22 -, juris, geltend macht.
  • VG Wiesbaden, 18.07.2022 - 7 L 587/22

    Afghanistan: Dublin Slowenien: Keine Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes;

    Hierzu stützt er sich auf den Beschluss des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 08.02.2022 (Az.: 2 B 47/22).
  • VG Ansbach, 14.07.2023 - AN 14 S 23.50027

    Erfolgloser Eilantrag gegen Dublin-Bescheid bezüglich Slowenien

    Der entgegenstehenden Ansicht einiger verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen (vgl. VG Braunschweig, B.v. 8.3.2022 - 2 B 47/22 -, juris; VG Hannover, B.v. 31.8.2022 - 15 B 2864/22, juris Rn.11) vermag sich die Einzelrichterin nicht anzuschließen.
  • VG Trier, 17.05.2022 - 7 L 7352/22

    Pakistan: Dublin Slowenien: Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO ohne Erfolg; Keine

    Der entgegenstehenden Ansicht des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Beschluss vom 8. März 2022 - 2 B 47/22 -, juris) vermag sich das Gericht nicht anzuschließen.
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