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   VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16   

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VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16 (https://dejure.org/2018,22774)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12.04.2018 - 9 A 26/16 (https://dejure.org/2018,22774)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12. April 2018 - 9 A 26/16 (https://dejure.org/2018,22774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 36 EGV 1107/2009; Art 35 EGV 1107/2009; Art 33 EGV 1107/2009; Art 29 EGV 1107/2009; Art 28 EGV 1107/2009
    Beschränkung von BBCH-Stadien; Erteilung einer pflanzenschutzrechtlichen Zulassung; Feldhase; HNVF-Indikator; Pflanzenschutzmittel; Prüfungskompetenz des beteiligten Mitgliedstaates; Regenwurmpopulation; Risikominderungsmaßnahmen; zonales Zulassungsverfahren

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • VG Braunschweig, 30.11.2016 - 9 A 27/16

    Gegenseitige Anerkennung; Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutzrecht; zonale

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
    Diese Verfahrensweise dient damit gerade dem dargelegten Zweck der Harmonisierung der Zulassungspraxis innerhalb der Gemeinschaft sowie dem Beschleunigungs- und Effizienzbestreben, da zugleich doppelte Arbeiten vermieden werden (vgl. zur gegenseitigen Anerkennung pflanzenschutzrechtlicher Zulassung bereits Urt. der Kammer v. 30.11.2016 - 9 A 27/16 und 9 A 28/16 -, juris).

    Jedenfalls solange sich nicht aufdrängt, dass ein Referenzmitgliedstaat die im jeweiligen Zulassungsverfahren zu beachtenden Rechtsvorschriften systematisch verletzt, besteht im nationalen Zulassungsverfahren kein Raum für eine weitergehende Überprüfung (vgl. BVerwG, a. a. O. und Urt. d. Kammer v. 30.11.2016, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.04.1978 - 7 C 50.75

    Wiederholung der ärztlichen Vorprüfung im Fach Physiologie - Verstoß gegen das

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
    Ein den Erlass eines Sachurteils ausschließender Klageverzicht muss angesichts seiner prozessualen Tragweite - unter Anlegung eines strengen Maßstabes - eindeutig, unzweifelhaft und unmissverständlich sein (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1978 - VII C 50.75 - juris, Rn. 13 = BVerwGE 55, 355).
  • EuGH, 16.10.2008 - C-452/06

    Synthon - Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel - Genehmigung für das

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
    Der Europäische Gerichtshof hat in Bezug auf eine gegenseitige Anerkennung der Zulassung eines Humanarzneimittels festgestellt, dass die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung in strikter Weise geregelt sei; das Bestehen einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit bilde den einzigen Grund, auf den sich ein Mitgliedstaat berufen dürfe, um einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Humanarzneimittels die Anerkennung zu versagen (EuGH, Urt. v. 16.10.2008 - C-452/06, Synthon - Slg. I 7681 Rn. 26 und 28).
  • VGH Bayern, 12.08.2016 - 15 ZB 15.696

    Privilegierung bei landwirtschaftlichem Erweiterungsbau im Außenbereich

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
    Zwar gilt entsprechend § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch im Verwaltungsrecht der Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.04.2004 - 4 B 17/04 - juris), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 12.08.2016 - 15 ZB 15.696 - juris, Rn. 14), jedoch ist ein solcher Fall vorliegend nicht gegeben.
  • VG Braunschweig, 30.11.2016 - 9 A 28/16

    Gegenseitige Anerkennung; Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutzrecht; zonale

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
    Diese Verfahrensweise dient damit gerade dem dargelegten Zweck der Harmonisierung der Zulassungspraxis innerhalb der Gemeinschaft sowie dem Beschleunigungs- und Effizienzbestreben, da zugleich doppelte Arbeiten vermieden werden (vgl. zur gegenseitigen Anerkennung pflanzenschutzrechtlicher Zulassung bereits Urt. der Kammer v. 30.11.2016 - 9 A 27/16 und 9 A 28/16 -, juris).
  • BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 44.87

    Asylverfahren - Rechtsschutzinteresse - Leistungsklage - Verpflichtungsklage -

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
    Ein solches Rechtsschutzinteresse an einer vom vermeintlichen Inhaber des behaupteten Anspruchs erhobenen Klage fehlt deshalb nur dann, wenn besondere Umstände vorliegen, die den dargestellten Zusammenhang außer Kraft setzen und das subjektive oder objektive Interesse an der Durchführung des Rechtsstreits entfallen lassen (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.01.1989 - 9 C 44.87 = BVerwGE 81, 164 - juris, Rn. 9).
  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 22.12

    Tierarzneimittel; generische Zulassung; Verfahren der gegenseitigen Anerkennung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
    Das gemeinsame europäische System der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gründet sich insofern auf das Prinzip gegenseitigen Vertrauens, dass alle hieran beteiligten Staaten die Vorgaben beachten, die ihre Grundlage in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 finden und ein hohes Schutzniveau gewährleisten (vgl. zur gegenseitigen Anerkennung von Tierarzneimittelzulassungen BVerwG, Urt. v. 19.09.2013 - 3 C 22/12 - juris, Rn. 22 m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.04.1999 - 7 M 577/99

    Keine weitere Beiladung einer Bundesbehörde; Beiladung (Behörde); Bundesbehörde

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
    Denn die Rechtmäßigkeit des vom Umweltbundesamt verweigerten Einvernehmens wird im Streitverfahren um die Zulassungsentscheidung mit geprüft (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 12.04.1999 - 7 M 577/99 - juris, Rn. 7 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.06.1986 - 8 B 16.86

    Anschlussgebühren - Wasserversorgung - Gleichheitssatz

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
    Im Hinblick auf die von der Verfassung angeordnete Bindung der Verwaltung an Recht und Gesetz ergibt sich aus Art. 3 GG kein Anspruch des Bürgers auf Wiederholung eines rechtswidrigen Verhaltens ("keine Gleichheit im Unrecht", vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.06.1986 - 8 B 16/86 - juris, Rn. 4).
  • BVerwG, 01.04.2004 - 4 B 17.04

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage; Rechtsgrundsätzlichkeit der

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 26/16
    Zwar gilt entsprechend § 242 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) auch im Verwaltungsrecht der Grundsatz von Treu und Glauben (vgl. BVerwG, Beschl. v. 01.04.2004 - 4 B 17/04 - juris), der auch das Verbot widersprüchlichen Verhaltens ("venire contra factum proprium") umfasst (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 12.08.2016 - 15 ZB 15.696 - juris, Rn. 14), jedoch ist ein solcher Fall vorliegend nicht gegeben.
  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2005 - 1 S 1161/04

    Ausstellung von durch Plastination auf Dauer konservierten toten menschlichen

  • OVG Niedersachsen, 03.07.2023 - 10 LA 116/22

    Antrag, erneuter; Arzneimittelrecht; Ermessensspielraum; Erneuerungszulassung;

    Entgegen der Meinung der Beklagten berechtigen Risiken für die Gesundheit von Mensch und Tier sowie für die Umwelt zur Verweigerung der Zulassung, anders als bei Maßnahmen zur Risikominderung nach Art. 36 Abs. 3 Unterabs. 1 VO (EG) Nr. 1107/2009 (vgl. dazu VG Braunschweig, Urteil vom 12.4.2018 - 9 A 26/16 -, juris Rn. 72 ff.), nur, wenn dies aufgrund besonderer ökologischer oder landwirtschaftlicher Bedingungen gerechtfertigt ist, wie sich aus der Umsetzung des Erwägungsgrundes Nr. 29 in Art. 36 Abs. 3 Unterabs. 2 VO (EG) Nr. 1107/2009 ergibt.

    Denn danach "kann ein Mitgliedstaat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels in seinem Gebiet verweigern, wenn er angesichts spezifischer ökologischer oder landwirtschaftlicher Bedingungen berechtigten Grund zu der Annahme hat, dass das betreffende Produkt noch immer ein unannehmbares Risiko für die Gesundheit von Mensch und Tier oder die Umwelt darstellt" (vgl. auch VG Braunschweig, Urteil vom 12.4.2018 - 9 A 26/16 -, juris Rn. 86).

    Der Ermessensspielraum des Mitgliedstaates bei dem ein Antrag auf Zulassung im Wege der gegenseitigen Anerkennung gestellt wird, beschränkt sich damit auf die Möglichkeiten gemäß Art. 41 Abs. 1 VO (EG) Nr. 1107/2009 , die Bedingungen in seinem Hoheitsgebiet zu berücksichtigen, sowie gemäß Art. 41 Abs. 1 Halbsatz 2 i. V. m. Art. 36 Abs. 3 VO (EG) Nr. 1107/2009 Maßnahmen zur Minderung der Risiken für die Gesundheit von Mensch oder Tier oder für die Umwelt festzulegen bzw. sogar die Zulassung zu verweigern, wenn die Maßnahmen zur Risikominderung seine Bedenken angesichts spezifischer ökologischer oder landwirtschaftlicher Bedingungen nicht ausräumen können (EuGH, Urteil vom 3.12.2020 - C-352/19 -, juris Rn. 51; vgl. auch Senatsbeschluss vom 10.12.2019 - 10 LA 333/18 -, S. 6 der Entscheidungsgründe, n. v., und zur Entstehungsgeschichte von Art. 36 VO (EG) Nr. 1107/2009: VG Braunschweig, Urteil vom 12.4.2018 - 9 A 26/16 -, juris Rn. 76 ff.; a. A. Douhaire, Mitgliedstaatliche Spielräume bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, ZUR 2022, 12 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Anlage; anlagenbezogen; Klagerecht; Mehrfachklageverbot; Nebenbestimmung;

    Denn zum einen ist die Prüfungskompetenz der Beklagten bzw. ihre Möglichkeit zur Anordnung von Anwendungsbestimmungen eng begrenzt (Senatsbeschluss vom 10.12.2019 - 10 LA 333/18 -, S. 6, n.v.; VG Braunschweig, Urteile vom 26.8.2019 - 9 A 98/18 -, S. 15 f., n.v., sowie vom 12.4.2016 - 9 A 26/16 -, juris Rn. 53 ff.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 3.7.2023 - 10 LA 116/22 -, juris Rn. 19, 39, und EuGH, Urteil vom 3.12.2020 - C-352/19 -, juris Rn. 51, jeweils zur Zulassung im Wege der gegenseitigen Anerkennung) und zum anderen sind auf Seiten der Beklagten bei der Entscheidung über die Zulassung neben dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit weitere sachverständige Behörden beteiligt, die im Verwaltungsverfahren das Tatsachenmaterial zusammentragen und dem Gericht die im Verfahren notwendige Sachverhaltserforschung ( § 86 Abs. 1 VwGO ) ermöglichen.
  • VG Braunschweig, 22.02.2024 - 1 B 457/23

    Anwendungsbestimmung; fall-back zRMS; Glyphosat; Methodenvorbehalt; NT307-90;

    Aus der Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips vom 2. Februar 2000 (KOM[2000] 1 endgültig) geht hervor, dass das Vorsorgeprinzip angewendet wird in Fällen, in denen aufgrund einer objektiven wissenschaftlichen Bewertung berechtigter Grund für die Besorgnis besteht, dass die möglichen Gefahren für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen nicht hinnehmbar oder mit dem hohen Schutzniveau der Gemeinschaft unvereinbar sein könnten (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 12.04.2018 - 9 A 26/16 -, juris).
  • VG Braunschweig, 22.02.2024 - 1 B 455/23

    Anwendungsbestimmung; Glyphosat; Methodenvorbehalt; NT307-90; NT308;

    Aus der Mitteilung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften zur Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips vom 2. Februar 2000 (KOM[2000] 1 endgültig) geht hervor, dass das Vorsorgeprinzip angewendet wird in Fällen, in denen aufgrund einer objektiven wissenschaftlichen Bewertung berechtigter Grund für die Besorgnis besteht, dass die möglichen Gefahren für die Umwelt und die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen nicht hinnehmbar oder mit dem hohen Schutzniveau der Gemeinschaft unvereinbar sein könnten (vgl. VG Braunschweig, Urt. v. 12.04.2018 - 9 A 26/16 -, juris).
  • VG Braunschweig, 28.10.2022 - 1 A 125/21

    Erneuerung; gegenseitige Anerkennung; Pflanzenschutzmittel; Referenzzulassung

    Insbesondere ist er weder berechtigt noch verpflichtet, die Referenzzulassung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen (vgl. Urt. d. Gerichts v. 30.11.2016 - 9 A 27/16 und 9 A 28/16 -, juris; Urt. d. Gerichts vom 3.12.2020 - 9 A 252/18 -, V. n. b.; vgl. zu zonalen Zulassungsverfahren mit Deutschland als beteiligten Mitgliedstaat: Urt. d. Gerichts v. 12.4.2018 - 9 A 26/16 -, juris; bestätigend: Nds. OVG, Beschl. v. 10.12.2019 - 10 LA 333/18 -, V. n. b.).
  • VG Braunschweig, 18.09.2023 - 1 A 535/21

    Anwendungsbestimmung NT306-0/1; Guidance Document on Terrestrial Ecotoxicology;

    Aus Gründen der Verhältnismäßigkeit kann eine Risikominderungsmaßnahme darüber hinaus auch erfolgen, wenn "spezifische ökologische oder landwirtschaftliche Bedingungen" im Sinne von Art. 36 Abs. 3 UA 2 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorliegen, die sogar die Versagung der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels rechtfertigen können (zu den näheren Einzelheiten: VG Braunschweig, Urt. v. 12.04.2018 - 9 A 26/16 -, juris Rn. 75 ff.).
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