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   VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 44/16   

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VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 44/16 (https://dejure.org/2018,29759)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12.04.2018 - 9 A 44/16 (https://dejure.org/2018,29759)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12. April 2018 - 9 A 44/16 (https://dejure.org/2018,29759)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art 37 EGV 1107/2009; Art 36 EGV 1107/2009; Art 35 EGV 1107/2009; Art 33 EGV 1107/2009; Art 29 EGV 1107/2009; Art 28 EGV 1107/2009
    Datenlücken; Erteilung einer pflanzenschutzrechtlichen Zulassung; Pflanzenschutzmittel; Prüfungskompetenz des beteiligten Mitgliedstaates; unannehmbares Risiko; versagtes Einvernehmen; zonales Zulassungsverfahren

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 22.12

    Tierarzneimittel; generische Zulassung; Verfahren der gegenseitigen Anerkennung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 44/16
    Das gemeinsame europäische System der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln gründet sich insofern auf das Prinzip gegenseitigen Vertrauens, dass alle hieran beteiligten Staaten die Vorgaben beachten, die ihre Grundlage in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 finden und ein hohes Schutzniveau gewährleisten (vgl. zur gegenseitigen Anerkennung von Tierarzneimittelzulassungen BVerwG, Urt. v. 19.09.2013 - 3 C 22/12 - juris, Rn. 22 m. w. N.).

    Jedenfalls solange sich aber nicht aufdrängt, dass ein Referenzmitgliedstaat die im jeweiligen Zulassungsverfahren zu beachtenden Rechtsvorschriften systematisch verletzt, besteht im nationalen (Anerkennungs-) Zulassungsverfahren kein Raum für eine weitergehende Überprüfung (vgl. BVerwG, Urteil vom 19.09.2013 - 3 C 22/12 - juris).

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 44/16
    Die Fortsetzungsfeststellungsklage soll verhindern, dass ein Kläger, der in Folge eines erledigenden Ereignisses seinen ursprünglichen Antrag nicht weiterverfolgen kann, um die "Früchte" der bisherigen Prozessführung gebracht wird (BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354, 355), insbesondere dann, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrags die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger wegen der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung in diesem Verfahren leer ausgehen muss (BVerwG, Urt. v. 18.04.1986 - 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 13).

    § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist jedoch auch auf die Verpflichtungsklage entsprechend anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354, 355; vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1999 - 4 C 4/98 -, BVerwGE 109, 74-80 - juris).

  • BVerwG, 28.04.1999 - 4 C 4.98

    Fortsetzungsfeststellungsklage; erledigendes Ereignis, Zeitpunkt; Zeitraum;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 44/16
    Vielmehr liegt hier jedoch - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urteil vom 28. April 1999 - 4 C 4/98 -, BVerwGE 109, 74-80 - juris) - ein Fall der zulässigen Klagehäufung gemäß § 44 VwGO vor.

    § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist jedoch auch auf die Verpflichtungsklage entsprechend anzuwenden (BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354, 355; vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.1999 - 4 C 4/98 -, BVerwGE 109, 74-80 - juris).

  • VG Braunschweig, 30.11.2016 - 9 A 28/16

    Gegenseitige Anerkennung; Pflanzenschutzmittel; Pflanzenschutzrecht; zonale

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 44/16
    Dementsprechend hat die Kammer bereits in ihrem Urteil vom 30.11.2016 (9 A 28/16) ausgeführt:.
  • BVerwG, 09.12.1981 - 8 C 39.80

    Verhältnis zwischen Fortsetzungsfeststellungsantrag und Erledigungserklärung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 44/16
    Zwar schließt der Übergang zu einem Fortsetzungsfeststellungsantrag nach § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO es aus, gleichzeitig eine Erledigungserklärung nach § 161 Abs. 2 VwGO abzugeben (vgl. BVerwG, Urteil vom 09.12.1981 - 8 C 39/80 -, juris).
  • VG Potsdam, 01.02.2018 - 1 K 617/16

    Streitigkeiten nach dem Bundesbodenschutzgesetz

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 44/16
    Das fehlende Einvernehmen der Beteiligungsbehörde ist als Verwaltungsinternum für die gerichtliche Entscheidung über einen Verpflichtungsanspruch ohne Belang (VG Potsdam, Urteil vom 01.02.2018 - 1 K 617/16 - unter Verweis auf BVerwG , Urteil vom 19. November 1965 - IV C 184.65 -, juris).
  • VG Bayreuth, 06.03.2012 - B 1 K 10.959

    Ablehnung wegen Beeinträchtigung eines FFH-Gebietes

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 44/16
    Denn die Frage des rechtswidrig versagten Einvernehmens ist nur ein Verwaltungsinternum (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 05.07.2016 - Au 3 K 15.1039 - VG Bayreuth, Urteil vom 06.03.2012 - B 1 K 10.959 -, juris), für das im Außenverhältnis wiederum die Beklagte gegenüber der Klägerin verantwortlich ist.
  • VG Augsburg, 05.07.2016 - Au 3 K 15.1039

    Versagung einer Erstaufforstungserlaubnis

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 44/16
    Denn die Frage des rechtswidrig versagten Einvernehmens ist nur ein Verwaltungsinternum (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 05.07.2016 - Au 3 K 15.1039 - VG Bayreuth, Urteil vom 06.03.2012 - B 1 K 10.959 -, juris), für das im Außenverhältnis wiederum die Beklagte gegenüber der Klägerin verantwortlich ist.
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 84.84

    Wohnung - Nutzungsänderung - Hauptsacheerledigung - Eigentumsübertragung -

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 44/16
    Die Fortsetzungsfeststellungsklage soll verhindern, dass ein Kläger, der in Folge eines erledigenden Ereignisses seinen ursprünglichen Antrag nicht weiterverfolgen kann, um die "Früchte" der bisherigen Prozessführung gebracht wird (BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 - BVerwGE 89, 354, 355), insbesondere dann, wenn das Verfahren unter entsprechendem Aufwand einen bestimmten Stand erreicht hat und sich mit der Erledigung des ursprünglichen Antrags die Frage stellt, ob dieser Aufwand nutzlos gewesen sein soll und der Kläger wegen der (häufig nicht auf sein Verhalten zurückgehenden) Erledigung in diesem Verfahren leer ausgehen muss (BVerwG, Urt. v. 18.04.1986 - 8 C 84.84 - Buchholz 310 § 161 VwGO Nr. 69 S. 13).
  • EuGH, 16.10.2008 - C-452/06

    Synthon - Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel - Genehmigung für das

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.04.2018 - 9 A 44/16
    Der Europäische Gerichtshof hat in Bezug auf eine gegenseitige Anerkennung der Zulassung eines Humanarzneimittels festgestellt, dass die Verpflichtung zur gegenseitigen Anerkennung in strikter Weise geregelt sei; das Bestehen einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit bilde den einzigen Grund, auf den sich ein Mitgliedstaat berufen dürfe, um einer von einem anderen Mitgliedstaat erteilten Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Humanarzneimittels die Anerkennung zu versagen (EuGH, Urt. v. 16.10.2008 - C-452/06, Synthon - Slg. I 7681 Rn. 26 und 28).
  • BVerwG, 23.07.1991 - 3 C 56.90

    Streitwertbemessung Arzneimittelzulassung - Zureichender Grund -

  • BVerwG, 19.11.1965 - IV C 184.65

    Rechtsfolgen der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens bei Baugesuchen

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2007 - 10 LA 31/06

    Anforderungen an das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Feststellung

  • OVG Niedersachsen, 16.12.1992 - 7 L 3734/91

    Gewerbeaufsicht auf Bundesbahngelände; keine Zuständigkeit für Umfüllanlage;

  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 49.87

    Verwaltungsprozeßrecht: Fehlendes Feststellungsinteresse hinsichtlich einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.09.2023 - C-308/22

    PAN Europe (Closer) - Vorlage zur Vorabentscheidung - Angleichung der

    Vgl. Erläuterung des Verfahrens im Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig (Neunte Kammer) vom 12. April 2018, 9 A 44/16 (Rn. 66 ff.) (im Folgenden: Urteil des VG Braunschweig), das im Wesentlichen die Gründe betraf, aus denen ein betreffender Mitgliedstaat die Zulassung des Pflanzenschutzmittels nach Art. 36 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1107/2009 verweigern darf.
  • VG Braunschweig, 17.03.2022 - 1 A 36/21

    Anwendungsbestimmung; Aquatische Risikobewertung; Nichtzielpflanzen;

    Denn dies wäre als Öffnungsklausel und Übertragung von weitergehenden Prüfungskompetenzen zu werten, die nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts eine weitere Überprüfung auf nationaler Ebene nicht ermöglicht (siehe VG Braunschweig, Urt. v. 3.9.2020 - 9 A 693/17 -, n. v., S. 14; Urt. v. 12.4.2018 - 9 A 44/16 -, juris Rn. 108).
  • VG Braunschweig, 18.09.2023 - 1 A 535/21

    Anwendungsbestimmung NT306-0/1; Guidance Document on Terrestrial Ecotoxicology;

    Denn der prüfende Mitgliedstaat ist nicht berechtigt, sich der nach Art. 36 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 von ihm vorzunehmenden Bewertung für die gesamte Zone teilweise dadurch zu entziehen, indem er Prüfungskompetenzen auf beteiligte Mitgliedstaaten überträgt (vgl. dazu Urt. des VG Braunschweig v. 03.09.2020 - 9 A 693/17 - und v. 12.4.2018 - 9 A 44/16 -, juris).
  • VG Braunschweig, 17.03.2022 - 1 A 17/21

    Aquatische Risikobewertung; Sicherheitsfaktor

    Denn dies wäre als Öffnungsklausel und Übertragung von weitergehenden Prüfungskompetenzen zu werten, die nach der Rechtsprechung des erkennenden Gerichts eine weitere Überprüfung auf nationaler Ebene nicht ermöglicht (siehe VG Braunschweig, Urt. v. 3.9.2020 - 9 A 693/17 -, n. v., S. 14; Urt. v. 12.4.2018 - 9 A 44/16 -, juris Rn. 108).
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