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   VG Braunschweig, 12.06.2003 - 3 B 268/03   

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VG Braunschweig, 12.06.2003 - 3 B 268/03 (https://dejure.org/2003,9422)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12.06.2003 - 3 B 268/03 (https://dejure.org/2003,9422)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 3 B 268/03 (https://dejure.org/2003,9422)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Anwendbarkeit von § 43 Abs 1 SGB 1 neben § 14 SGB 9

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 16 SGB I; § 43 Abs. 1 SGB I; § 5 SGB IX; § 10 SGB IX; § 12 SGB IX; § 14 SGB IX; § 102 SGB X
    Leistungen zur beruflichen Rehabilitation in Form eines Förderlehrganges im Berufsbildungswerk; Anspruch auf Bewilligung der Sozialhilfe in der Form von Eingliederungshilfe zur Berufsförderung; Streitigkeiten über die Zuständigkeitsfrage hinsichtlich der Leistungen zur ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Zuständigkeit eines zuerst angegangenen Rehabilitationsträgers - Zweiwochenfrist - Sachverhaltsabklärung - unzumutbare Verzögerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Leistungen zur beruflichen Rehabilitation in Form eines Förderlehrganges im Berufsbildungswerk; Anspruch auf Bewilligung der Sozialhilfe in der Form von Eingliederungshilfe zur Berufsförderung; Streitigkeiten über die Zuständigkeitsfrage hinsichtlich der Leistungen zur ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zum Verhältnis der Leistungspflicht im Rahmen der Zuständigkeit nach § 14 SGB IX gegenüber vorläufiger Leistungspflicht nach § 43 SGB I

  • behindertemenschen.de

    § 39 BSHG; § 40 BSHG; § 43 SGB I; § 14 SGB IX; § 35a SGB VIII; § 41 SGB VIII
    Anwendbarkeit von § 43 Abs 1 SGB 1 neben § 14 SGB 9

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 19.11.1992 - 5 C 33.90

    Sozialrecht - Zuständigkeit - Eingang eines Leistungsträgers

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.06.2003 - 3 B 268/03
    Da dementsprechend keine Zweifel am Bestehen eines Anspruches auf eine Sozialleistung bestehen und lediglich die Zuständigkeit des Leistungsträgers ungeklärt ist (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 19.11.1992 - 5 C 33/90 -, BVerwGE 91, 177 ff.), hat der Antragsteller einen Anspruch auf Kostenübernahme seitens des Antragsgegners aus § 43 Abs. 1 S. 2 SGB I glaubhaft gemacht.
  • OVG Niedersachsen, 10.04.1997 - 4 L 3821/96

    Zuerst angegangener Leistungsträger; Bestreiten der Leistungspflicht; Bestehen

    Auszug aus VG Braunschweig, 12.06.2003 - 3 B 268/03
    Das ergibt sich aus den §§ 43 Abs. 2, 42 Abs. 2 SGB I einerseits und den §§ 102 ff., 107 Abs. 1 SGB X andererseits (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 10.04.1997 - 4 L 3821/96 -).
  • VG Braunschweig, 13.11.2003 - 3 B 457/03

    Eingliederungshilfe; vorläufige Leistungen; Weiterleitung; Zuleitung;

    Die spezielle Zuständigkeitsvorschrift des § 14 SGB IX geht der Regelung des § 43 Abs. 1 SGB I bei einem Zuständigkeitsstreit zwischen mehreren Sozialleistungsträgern regelmäßig vor (zu den Ausnahmen vgl. B. d. Kammer v. 12.06.2003 - 3 B 268/03).

    Zweifel an der eigenen Zuständigkeit genügen für eine Weiterleitung danach nicht (vgl. Welti in Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX: § 14 Rn. 24 sowie B. d. Kammer v. 12.06.2003 - 3 B 268/03 -, bestätigt durch Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, B. v. 23.07.2003 - 12 ME 297/03 -).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.2008 - 12 B 852/08
    OVG Urteil vom 23. Juli 2003 - 12 NE 297/03 -, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Juni 2007 - L 13 SO 5/07 ER -, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 3 B 268/03 -, Behindertenrecht 2003, 190; Mrocynski, SGB IX, Teil 1, 2002, § 14 Rn. 34; Welti, in: Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, 2. Aufl., § 14 Rn. 4, die eine Anwendung des § 43 Abs. 1 SGB I in den Fällen zusätzlich für möglich hält, in denen die Zuständigkeitserklärung durch § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX tatsächlich nicht zum Erfolg führt, weil beide in Betracht kommenden Rehabilitationsträger ihre Leistungspflicht bestreiten oder, weil schon der zuerst angegangene Rehabilitationsträger innerhalb der Zwei-Wochen-Frist seine Zuständigkeit nicht klären kann, deshalb den Antrag nicht weiterleitet und weitere Ermittlungen zu einer unzumutbaren Verzögerung der Leistung führen, verkennt, dass § 14 Abs. 2 Sätze 1 - 3 SGB IX die Frage, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist und leisten muss, innerhalb von 2 Wochen zwingend einer abschließenden Klärung zuführt.
  • OVG Hamburg, 09.10.2003 - 4 Bs 458/03

    Anwendungsbereiche von § 14 SGB 9 und § 43 Abs 1 S 2 SGB 1

    Soweit die Antragsgegnerin - wie von ihr geltend gemacht - den Antrag des Antragstellers vom 7. Juli 2003 tatsächlich in der Zweiwochenfrist des § 14 Abs. 1 SGB IX weitergeleitet hat - was der Beigeladene bestreitet - , und dieser entsprechend § 14 Abs. 2 SGB IX der für die Eingliederungshilfe vorläufig zuständige Leistungsträger (geworden) sein sollte, dürfte aus dieser (vorläufigen) Zuständigkeitsklärung nicht zu folgern, dass für eine vorläufige Leistungsgewährung nach § 43 Abs. 1 Satz 2 SGB I - insbesondere in Fällen unzumutbarer Leistungsverzögerung - kein Raum ist (wie hier VG Braunschweig, Beschl. v. 12.6.2003 - 3 B 268/03 - , Juris; Welti in Lachwitz/Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, § 14 Rdnr. 4; Mrozinsky, SGB IX, § 14 Rdnr. 1, 32; offengelassen von VG Hamburg, Beschl. v. 10.6.2002 - 13 VG 2413/2002 - , Juris, dort VERIS; a.A. VG Oldenburg, Beschl. v. 22.3.2002 - 3 B 1971/02 - mit krit. Anm. von Schumacher, RdLH 2002 S. 97, 98).
  • VGH Bayern, 06.12.2006 - 12 CE 06.2732
    Deshalb bedarf es für die Wirksamkeit der Weiterleitung auch nicht der von der Antragstellerin im Anschluss an die zitierte Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig vom 12. Juni 2003 (Az. 3 B 268/03 ) vermissten genauen Begründung für die Weiterleitung.
  • VG Aachen, 11.05.2010 - 2 K 2444/08

    Anspruch auf Eingliederungsleistungen nach dem Jugendhilferecht für einen jungen

    OVG Urteil vom 23. Juli 2003 - 12 NE 297/03 -, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21. Juni 2007 - L 13 SO 5/07 ER -, a.a.O.; VG Braunschweig, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 3 B 268/03 -, Behindertenrecht 2003, 190; Mrocynski, SGB IX, Teil 1, 2002, § 14 Rn. 34; Welti, in: Lachwitz/ Schellhorn/Welti, HK-SGB IX, 2. Aufl., § 14 Rn. 4, die eine Anwendung des § 43 Abs. 1 SGB I in den Fällen zusätzlich für möglich hält, in denen die Zuständigkeitserklärung durch § 14 Abs. 1 und 2 SGB IX tatsächlich nicht zum Erfolg führt, weil beide in Betracht kommenden Rehabilitationsträger ihre Leistungspflicht bestreiten oder, weil schon der zuerst angegangene Rehabilitationsträger innerhalb der Zwei-Wochen-Frist seine Zuständigkeit nicht klären kann, deshalb den Antrag nicht weiterleitet und weitere Ermittlungen zu einer unzumutbaren Verzögerung der Leistung führen, verkennt, dass § 14 Abs. 2 Sätze 1 - 3 SGB IX die Frage, welcher Rehabilitationsträger zuständig ist und leisten muss, innerhalb von 2 Wochen zwingend einer abschließenden Klärung zuführt.
  • VG Aachen, 23.05.2008 - 2 L 213/08

    Umfang der Zuständigkeit eines Betreuers nach Einführung der rechtlichen

    Für solche Fälle schließt sich die Kammer der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 21. September 2004 - 10 TG 2293/04 -, FEVS 56, S. 328 ff., OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 12 ME 29/03 -, Behindertenrecht - br - 2003, S.193 f.; VG Braunschweig, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 3 B 268/03 -, br 2003, S. 190 ff., wonach in derartigen Fällen eines Systemversagens § 43 SGB I als allgemeine Regelung für alle Sozialleistungsbereiche zumindest (ergänzend) Anwendung finden muss, wenn die Zuständigkeitsregelung nach § 14 SGB IX nicht innerhalb von zwei Wochen zum Erfolg führt und weitere Ermittlungen zur Zuständigkeit zu einer unzumutbaren Leistungsverzögerung führen würden.
  • VG Aachen, 15.11.2007 - 2 L 400/07

    Einstweilige Anordnung - Eingliederungshilfe - Arbeitsbereich einer WfbM

    Für solche Fälle schließt sich die Kammer der in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung an, vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 21. September 2004 - 10 TG 2293/04 -, FEVS 56, S. 328 ff., OVG Lüneburg, Beschluss vom 23. Juli 2003 - 12 ME 29/03 -, Behindertenrecht - br - 2003, S.193 f.; VG Braunschweig, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 3 B 268/03 -, br 2003, S. 190 ff., wonach in solchen Fällen eines Systemversagens § 43 SGB I als allgemeine Regelung für alle Sozialleistungsbereiche zumindest (ergänzend) Anwendung finden muss, wenn die Zuständigkeitsregelung nach § 14 SGB IX nicht innerhalb von zwei Wochen zum Erfolg führt und weitere Ermittlungen zur Zuständigkeit zu einer unzumutbaren Leistungsverzögerung führen würden.
  • VG Augsburg, 26.01.2009 - Au 3 E 08.1807

    Prozesskostenhilfe; Zuständigkeitsstreit zwischen zwei Rehabilitationsträgern;

    Führt § 14 Abs. 2 SGB IX aber zu einer Leistungspflicht auch nach den für den eigentlich zuständigen Rehabilitationsträger geltenden Vorschriften, besteht für eine vorläufige Leistungspflicht des weiterleitenden, zuerst angegangenen Rehabilitationsträgers nach § 43 Abs. 1 Satz 2 des Ersten Sozialgesetzbuchs (SGB I) kein Anwendungsbereich mehr (vgl. BayVGH vom 6.12.2006, a.a.O. unter Verweis auf diverse Landessozialgerichte sowie BayVGH vom 1.12.2003, NDV-RD 2004, 113; a.A.: VGH Kassel vom 21.9.2004, FEVS 56, 328, VG Aachen vom 23.5.2008, 2 L 213/08 unter Verweis auf OVG Lüneburg vom 23.7.2003, 12 ME 29/03, VG Braunschweig vom 12.6.2003, 3 B 268/03).
  • SG Oldenburg, 19.12.2005 - S 2 SO 256/05
    Beruht aber gerade der Streit über die örtliche Zuständigkeit darauf, dass beide Träger - hier die zuerst angegangene Antragsgegnerin und dann die als zweiten Rehabilitationsträger angesprochene Stadt Köln - ihre örtliche Zuständigkeit bestreiten, so ist im Interesse des jeweiligen Hilfesuchenden § 43 SGB I nach wie vor anwendbar, da regelmäßig der zuerst angegangene Rehabilitationsträger wegen der Ortsnähe über ausreichende Erkenntnisse hinsichtlich des Betreuungs- und Pflegebedarfes verfügt und weitere Auseinandersetzungen um die örtliche Zuständigkeit zu einer unzumutbaren Verzögerung der Leistung führen würden (vgl. auch VG Braunschweig, Beschl. vom 12. Juni 2003 - 3 B 268/03 - BehindR 2003, 190; OVG Lüneburg FEVS 55, 384).
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