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   VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22   

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VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22 (https://dejure.org/2022,14987)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 13.06.2022 - 1 B 92/22 (https://dejure.org/2022,14987)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 13. Juni 2022 - 1 B 92/22 (https://dejure.org/2022,14987)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 22.09

    Logopäde; Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung; Berufserlaubnis; Widerruf;

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22
    Dabei sind die gesamte Persönlichkeit des Erlaubnisinhabers und seine Lebensumstände zu würdigen, so dass auch nicht berufsbezogene Verfehlungen die Annahme der Unzuverlässigkeit begründen können (BVerwG, Urt. v. 28.4.2010 - 3 C 22/09 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 28.10.2019 - 8 ME 82/19 -, V. n. b.; Beschl. v. 3.1.2018 - 8 ME 143/17 -, V. n. b.).

    Für die berufsrechtliche Zuverlässigkeit eines Logopäden hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass diese nicht nach dem Geschlecht der Patienten aufgeteilt werden kann, weil eine solche Aufteilung gegen das vorgegebene Berufsbild verstößt (BVerwG, Urt. v 28.4.2010 - 3 C 22/09 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 17.02.2016 - 8 ME 213/15

    Berufsbezeichnung; Beschwerde; Gesundheit; konkrete Gefahr; Leben;

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22
    Dies kann dann der Fall sein, wenn Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6/11 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 3.1.2018 - 8 ME 143/17 -, V. n. b.; Beschl. v. 17.2.2016 - 8 ME 213/15 -, juris).

    Während bei selbständig Tätigen von schweren und kaum wiedergutzumachenden wirtschaftlichen Nachteilen eines vorläufigen Berufsverbots auszugehen ist, weil die vorläufige Schließung der Praxis den Verlust des Rufs und des Patientenstammes befürchten lässt (vgl. OVG Bremen, a. a. O., Rn. 6 m. w. N.), sind die Wirkungen des Sofortvollzugs bei einem angestellten Physiotherapeuten im Falle eines Obsiegens im Hauptsacheverfahren weitgehend reparabel, denn ein angestellter Physiotherapeut würde, wenn auch ggf. in einem anderen Arbeitsverhältnis, wieder als Physiotherapeut tätig werden können (vgl. zu einem Rettungsassistenten: Nds. OVG, Beschl. v. 17.2.2016 - 8 ME 213/15 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2003 - 8 ME 96/03

    Approbation; Arzt; Interessenabwägung; Neurologe; Psychiater; Ruhen; Straftat;

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22
    Auch im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO, bei der das Gericht nach seinem Ermessen zu befinden und nach seinem Ermessen geeignete Anordnungen zu treffen hat, mithin durch die grundsätzlich unteilbare berufsrechtliche Zuverlässigkeit nicht an die Berufsausübung inhaltlich beschränkenden Anordnungen gehindert ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 2.10.2019 - 2 B 229/19 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 15.7.2003 - 8 ME 96/03 -, juris), sieht sich die Kammer vor diesem Hintergrund und im Rahmen einer Interessenabwägung nicht dazu veranlasst, die aufschiebende Wirkung insoweit wiederherzustellen, als die Behandlung männlicher Patienten betroffen ist, oder eine Anordnung zu treffen, die dem Antragsteller die Behandlung männlicher Patienten erlaubt.
  • OVG Bremen, 02.10.2019 - 2 B 229/19

    Anordnung der sofortigen Vollziehung des Widerrufs der Erlaubnis zur Führung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22
    Auch im Rahmen der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 80 Abs. 5 VwGO, bei der das Gericht nach seinem Ermessen zu befinden und nach seinem Ermessen geeignete Anordnungen zu treffen hat, mithin durch die grundsätzlich unteilbare berufsrechtliche Zuverlässigkeit nicht an die Berufsausübung inhaltlich beschränkenden Anordnungen gehindert ist (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 2.10.2019 - 2 B 229/19 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 15.7.2003 - 8 ME 96/03 -, juris), sieht sich die Kammer vor diesem Hintergrund und im Rahmen einer Interessenabwägung nicht dazu veranlasst, die aufschiebende Wirkung insoweit wiederherzustellen, als die Behandlung männlicher Patienten betroffen ist, oder eine Anordnung zu treffen, die dem Antragsteller die Behandlung männlicher Patienten erlaubt.
  • BVerfG, 08.04.2010 - 1 BvR 2709/09

    Verletzung der Berufsfreiheit sowie des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris; Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris; Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris).
  • OVG Saarland, 23.04.2021 - 1 B 358/20

    Zu den verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Anordnung der sofortigen

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22
    Bei der insoweit vorzunehmenden Interessenabwägung sind mehrere Gesichtspunkte in den Blick zu nehmen, insbesondere der Zusammenhang der begangenen Verfehlung mit der beruflichen Tätigkeit, das Bestehen einer Wiederholungsgefahr sowie (gegebenenfalls) die Intensität der drohenden Gefahr für wichtige Gemeinschaftsgüter (vgl. OVG Saarl., Beschl. v. 23.4.2021 - 1 B 358/20 -, juris).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07

    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung der sofortigen Vollziehung des Ruhens der

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22
    Ob diese Voraussetzungen gegeben sind, hängt von einer Gesamtwürdigung der Umstände des Einzelfalls und insbesondere davon ab, ob eine weitere Berufstätigkeit konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter befürchten lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 8.4.2010 - 1 BvR 2709/09 -, juris; Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2157/07 -, juris; Beschl. v. 4.10.2006 - 1 BvR 2403/06 -, juris).
  • BVerfG, 08.09.2017 - 1 BvR 1657/17

    Nichtannahmebeschluss: § 5 Abs 2 BÄO iVm § 3 Abs 1 S 1 Nr 2 BÄO als hinreichende,

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22
    Die Volksgesundheit ist ein besonders wichtiges Gemeinschaftsgut (vgl. zum Widerruf der Approbation eines Arztes: BVerfG, Beschl. v. 8.9.2017 - 1 BvR 1657/17 -, juris).
  • BVerwG, 18.08.2011 - 3 B 6.11

    Widerruf einer ärztlichen Approbation wegen Berufsunwürdigkeit; maßgeblicher

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22
    Dies kann dann der Fall sein, wenn Wiederaufnahmegründe gegeben sind, die maßgeblichen tatsächlichen Feststellungen des Strafgerichts erkennbar auf einem Irrtum beruhen oder die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, eine für ihre Entscheidung erhebliche, aber strittige Tatsache besser als das Strafgericht aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.8.2011 - 3 B 6/11 -, juris; Nds. OVG, Beschl. v. 3.1.2018 - 8 ME 143/17 -, V. n. b.; Beschl. v. 17.2.2016 - 8 ME 213/15 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 17.06.2013 - 8 LA 155/12

    Schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht bei Ausnutzung eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 13.06.2022 - 1 B 92/22
    Handelt ein Physiotherapeut dem zuwider und nutzt er das bestehende Vertrauensverhältnis zum Nachteil des Patienten aus oder verletzt dieses in erheblicher Weise, liegt hierin regelmäßig ein schwerer Verstoß gegen eine wesentliche Berufspflicht (vgl. zur Krankenpflege: Nds. OVG, Beschl. v. 3.1.2018 - 8 ME 143/17 -, V. n. b.; Beschl. v. 17.6.2013 - 8 LA 155/12 -, juris).
  • BVerfG, 04.10.2006 - 1 BvR 2403/06

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung des Ruhens der

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