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   VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22   

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VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22 (https://dejure.org/2022,31846)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16.06.2022 - 6 B 164/22 (https://dejure.org/2022,31846)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 16. Juni 2022 - 6 B 164/22 (https://dejure.org/2022,31846)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 47 Abs 1 FeV; § 2a Abs 1 S 1 Nr 3 StVG; § 2a Abs 1 S 2 StVG; § 2a Abs 6 StVG; § 3 Abs 2 S 3 StVG; § 80 Abs 5 VwGO; § 418 ZPO; § 438 ZPO
    Ausländische Fahrerlaubnis; Beweislast; eidesstattliche Versicherung; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis auf Probe; Syrien; Urkunde, öffentliche

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Saarland, 04.02.2020 - 1 B 336/19

    Fahrerlaubnis auf Probe; Anrechnung von Zeiten der Fahrpraxis im Ausland auf die

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22
    Dies gilt unabhängig davon, ob die deutsche Fahrerlaubnis unter erleichterten Bedingungen gemäß § 31 FeV oder im Wege der Ersterteilung erworben wird (vgl. OVG Saarland, B. v. 4.2.2020 - 1 B 336/19 -, juris Rn. 9 f.; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 2a StVG Rn. 19).

    Voraussetzung ist des Weiteren, dass die ausländische Fahrerlaubnis im Zeitpunkt der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis noch gültig war (vgl. OVG Saarland, B. v. 4.2.2020 - 1 B 336/19 -, juris Rn. 11; Knop, in: MüKoStVR, 1. Aufl. 2016, StVG § 2a Rn. 9); dies wäre auf der Grundlage der Einlassung des Antragstellers, seine syrische Fahrerlaubnis habe eine Gültigkeit bis zum 29. Juni 2018 gehabt, der Fall gewesen.

    Die Dauer der konkret maßgeblichen Probezeit wird mithin gegenüber dem Fahrerlaubnisinhaber nicht im Einzelfall und nicht mit Außenwirkung geregelt, sodass insoweit - auch nach Ablauf eines Jahres seit Erteilung der Fahrerlaubnis - keine Bestandskraft eintreten kann (vgl. OVG Saarland, B. v. 4.2.2020 - 1 B 336/19 -, juris Rn. 8; VG Bremen, B. v. 24.1.2012 - 5 V 1862/11 -, juris Rn. 23; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 2a StVG Rn. 21).

    Wenn demnach die Richtigkeit der Behauptung des Antragstellers, er sei im Besitz einer bis zum 29. Juni 2018 gültigen syrischen Fahrerlaubnis gewesen, nicht erwiesen ist und der Nachweis der Richtigkeit, soweit nach derzeitigem Sachstand ersichtlich, voraussichtlich auch nicht im Hauptsacheverfahren gelingen wird, wirkt sich dies in der Entscheidung zulasten des Antragstellers aus, weil dieser hinsichtlich der ihm günstigen Tatsache gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2 StVG materiell beweisbelastet ist (vgl. bspw. OVG Saarland, B. v. 4.2.2020 - 1 B 336/19 -, juris Rn. 13; VG Bremen, B. v. 24.1.2012 - 5 V 1862/11 -, juris Rn. 25; vgl. zu § 15 Abs. 2 StVZO a. F. auch BVerwG, U. v. 20.4.1994 - 11 C 60/92 -, juris Rn. 11, sowie zu § 31 Abs. 3 FeV Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 31 FeV Rn. 11).

  • VG Gelsenkirchen, 23.06.2020 - 9 K 724/20

    Fahrerlaubnis auf Probe, Fahranfänger, Frist, verkehrspsychologische Beratung,

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22
    Folglich sind die Maßnahmen des § 2a Abs. 2 Satz 1 StVG nacheinander und gestuft zu ergreifen und können die Maßnahmenstufen nur jeweils dann als ordnungsgemäß durchlaufen gelten, wenn die ergriffenen Maßnahmen in Bestandskraft erwachsen sind oder den gesetzlichen Anforderungen im jeweils zu prüfenden Umfang vollumfänglich entsprochen haben (vgl. VG Gelsenkirchen, U. v. 23.6.2020 - 9 K 724/20 -, juris Rn. 31 ff.; Trésoret, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. Stand: 25.1.2022, § 2a StVG, Rn. 268 f., Rn. 246).

    Dies ist nach summarischer Bewertung rechtmäßig erfolgt; weil die Verwarnung mangels Regelung kein Verwaltungsakt ist und nicht in Bestandskraft erwächst (vgl. Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 2a StVG Rn. 40; Trésoret, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl., Stand: 25.01.2022, § 2a StVG Rn. 258), ist dies im Rahmen eines auf § 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 StVG gestützten Bescheids über die Entziehung der Fahrerlaubnis inzident zu überprüfen (vgl. VG Gelsenkirchen, U. v. 23.6.2020 - 9 K 724/20 -, juris Rn. 31 ff.; Trésoret, in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 2. Aufl. Stand: 25.1.2022, § 2a StVG, Rn. 268 f., Rn. 246).

    Der Antragsgegner hat schließlich auch die Frist (2 Monate ab Zugang der Verwarnung), innerhalb derer die Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung nahegelegt wurde, zutreffend benannt (vgl. zu diesem Erfordernis VG Gelsenkirchen, U. v. 23.6.2020 - 9 K 724/20 -, juris Rn. 42 ff.).

  • VG Bremen, 24.01.2012 - 5 V 1862/11
    Auszug aus VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22
    Die Dauer der konkret maßgeblichen Probezeit wird mithin gegenüber dem Fahrerlaubnisinhaber nicht im Einzelfall und nicht mit Außenwirkung geregelt, sodass insoweit - auch nach Ablauf eines Jahres seit Erteilung der Fahrerlaubnis - keine Bestandskraft eintreten kann (vgl. OVG Saarland, B. v. 4.2.2020 - 1 B 336/19 -, juris Rn. 8; VG Bremen, B. v. 24.1.2012 - 5 V 1862/11 -, juris Rn. 23; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 2a StVG Rn. 21).

    Wenn demnach die Richtigkeit der Behauptung des Antragstellers, er sei im Besitz einer bis zum 29. Juni 2018 gültigen syrischen Fahrerlaubnis gewesen, nicht erwiesen ist und der Nachweis der Richtigkeit, soweit nach derzeitigem Sachstand ersichtlich, voraussichtlich auch nicht im Hauptsacheverfahren gelingen wird, wirkt sich dies in der Entscheidung zulasten des Antragstellers aus, weil dieser hinsichtlich der ihm günstigen Tatsache gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2 StVG materiell beweisbelastet ist (vgl. bspw. OVG Saarland, B. v. 4.2.2020 - 1 B 336/19 -, juris Rn. 13; VG Bremen, B. v. 24.1.2012 - 5 V 1862/11 -, juris Rn. 25; vgl. zu § 15 Abs. 2 StVZO a. F. auch BVerwG, U. v. 20.4.1994 - 11 C 60/92 -, juris Rn. 11, sowie zu § 31 Abs. 3 FeV Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 31 FeV Rn. 11).

  • VG Gelsenkirchen, 23.01.2019 - 9 L 2289/18

    Cannabis, offene Erfolgsaussicht, Fahreignung, Interessenabwägung

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22
    Gerade dann, wenn immer wiederkehrenden Sachverhaltsgestaltungen eine typische Interessenlage zugrunde liegt, kann sich die Behörde darauf beschränken, die für diese Fallgruppe typische Interessenlage zur Rechtfertigung der Anordnung der sofortigen Vollziehung aufzuzeigen und deutlich zu machen, dass nach ihrer Auffassung diese Interessenlage auch im konkreten Fall vorliegt (vgl. VG Gelsenkirchen, B. v. 23.01.2019 - 9 L 2289/18 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 20.04.1994 - 11 C 60.92

    Fortsetzungsfeststellungsklage - Ablehnungsbescheid - Rechtswidrigkeit - Änderung

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22
    Wenn demnach die Richtigkeit der Behauptung des Antragstellers, er sei im Besitz einer bis zum 29. Juni 2018 gültigen syrischen Fahrerlaubnis gewesen, nicht erwiesen ist und der Nachweis der Richtigkeit, soweit nach derzeitigem Sachstand ersichtlich, voraussichtlich auch nicht im Hauptsacheverfahren gelingen wird, wirkt sich dies in der Entscheidung zulasten des Antragstellers aus, weil dieser hinsichtlich der ihm günstigen Tatsache gemäß § 2a Abs. 1 Satz 2 StVG materiell beweisbelastet ist (vgl. bspw. OVG Saarland, B. v. 4.2.2020 - 1 B 336/19 -, juris Rn. 13; VG Bremen, B. v. 24.1.2012 - 5 V 1862/11 -, juris Rn. 25; vgl. zu § 15 Abs. 2 StVZO a. F. auch BVerwG, U. v. 20.4.1994 - 11 C 60/92 -, juris Rn. 11, sowie zu § 31 Abs. 3 FeV Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Aufl. § 31 FeV Rn. 11).
  • OLG Frankfurt, 27.06.2019 - 6 U 6/19

    Anforderungen an die Wirksamkeit in die Einwilligung zur E-Mail-Werbung im

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22
    Das beschließende Gericht muss insoweit nicht abschließend darüber befinden, ob der "Beweis"-Wert der eidesstattlichen Versicherung bereits von vornherein jedenfalls nicht unerheblich gemindert ist, weil sie nicht im Original vorliegt (vgl. dies bejahend bspw. OLG Frankfurt, U. v. 27.6.2019 - 6 U 6/19 -, juris Rn. 33; Mantz/Windau, Glaubhaftmachung im elektronischen Rechtsverkehr, AnwBl Online 2022, 11 f.).
  • VGH Bayern, 22.09.2015 - 11 CS 15.1447

    Entziehung der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22
    Der Antragsgegner hat insoweit die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet; die sofortige Vollziehung hat sich trotz der Regelung in § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV nach soweit ersichtlich einhelliger Bewertung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung einschließlich des beschließenden Gerichts nicht bereits gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO ergeben (vgl. bspw. Bay. VGH, B. v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 -, juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 30.3.2007 - OVG 1 S 31.07 -, juris Rn. 5; VG Braunschweig, B. v. 14.1.2022 - 6 B 497/21 -, n.v.; zum Meinungsstand auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 47 Rn. 19, m. w. N.).
  • OLG Braunschweig, 22.10.2019 - 2 W 76/19

    Besichtigungsanspruch nach sogenannter Düsseldorfer Praxis; Glaubhaftmachung von

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22
    Hierfür könnte sprechen, dass gerade die sich im Fall der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aus § 156 und § 161 StGB ergebende Strafandrohung wesentliches Fundament für die Beurteilung der Angaben als glaubhaft ist, und bei Vorlage nicht des Originals der Erklärung eine Strafbarkeit entfällt oder der Nachweis einer Strafbarkeit jedenfalls erschwert wäre (vgl. OEufach0000000040, B. v. 22.10.2019 - 2 W 76/19 -, juris Rn. 19; Müller, in: MüKoStGB, 4. Aufl. 2021, § 156 Rn. 12).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2007 - 1 S 31.07

    Aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen gegen die Pflicht zur

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22
    Der Antragsgegner hat insoweit die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet; die sofortige Vollziehung hat sich trotz der Regelung in § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV nach soweit ersichtlich einhelliger Bewertung in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung einschließlich des beschließenden Gerichts nicht bereits gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO ergeben (vgl. bspw. Bay. VGH, B. v. 22.9.2015 - 11 CS 15.1447 -, juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 30.3.2007 - OVG 1 S 31.07 -, juris Rn. 5; VG Braunschweig, B. v. 14.1.2022 - 6 B 497/21 -, n.v.; zum Meinungsstand auch Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 46. Auflage 2021, § 47 Rn. 19, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 29.11.2013 - 12 ME 187/13

    Erforderlichkeit eines ärztlichen Gutachtens zur Abklärung einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 16.06.2022 - 6 B 164/22
    Den sich so für das Hauptsacheverfahren ergebenden Betrag hat das beschließende Gericht für das Eilverfahren wegen der Vorläufigkeit der in diesen Verfahren ergehenden Entscheidungen halbiert (vgl. zu allem bspw. Nds. OVG, B. v. 29.11.2013 - 12 ME 187/13 -, juris Rn. 10; VG Braunschweig, B. v. 19.8.2005 - 6 B 420/05 - und v. 22.1.2014 - 6 A 51/13 -).
  • VG Berlin, 30.11.2021 - 37 K 16.18
  • VG Düsseldorf, 16.07.2012 - 6 L 978/12

    Ausländische Fahrerlaubnis Marokko marokkanische Fahrerlaubnis Anrechung

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

  • VG Halle, 26.04.2022 - 4 A 140/21

    Asylrecht - Folgeantrag, Heirat nach syrischem Recht; Syrien

  • VG Aachen, 18.07.2019 - 3 L 592/19

    Fahrerlaubnis; Rücknahme; Umschreibung; syrischer Führerschein; Fälschung;

  • VG Würzburg, 05.06.2023 - W 6 S 23.667

    Sofortverfahren, Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger,

    Der Antragsteller ist für die Tatsache, dass er im Zeitpunkt der Erteilung der deutschen Fahrerlaubnis über eine gültige ausländische Fahrerlaubnis verfügt, materiell beweisbelastet (vgl. OVG Saarl, a.a.O., Rn. 13; VG Braunschweig, B.v. 16.6.2022 - 6 B 164/22 - juris Rn. 39 m.w.N.; VG Bremen, B.v. 24.1.2012 - 5 V 1862/11 - juris Rn. 25).
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