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VG Braunschweig, 18.08.2016 - 5 B 105/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 7 Abs 1 S 2 HundG ND
Artgerechtes Abwehrverhalten; Gefährlichkeitsfeststellung; Hundebiss; Jogger; Mitverschulden; sozialtypisches Verhalten; tierpsychologisch erklärbares Hundeverhalten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Niedersachsen, 18.01.2012 - 11 ME 423/11
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes aufgrund vorherigen Beißens eines …
Auszug aus VG Braunschweig, 18.08.2016 - 5 B 105/16
Denn bei dem Vorliegen eines Regelbeispiels ist grundsätzlich nicht mehr von einem artgerechten Verhalten eines als gewöhnliches Haustier gehaltenen Hundes auszugehen, sondern der Hund vielmehr durch die Bissigkeit als Gefahr für die öffentliche Sicherheit einzustufen (Nds. OVG, B. v. 18.01.2012 - 11 ME 423/11 -, juris Rn. 7).Nach ständiger Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts kann ein solcher Ausnahmefall grundsätzlich durch ein eindeutig artgerechtes Abwehrverhalten des für gefährlich erklärten Hundes begründet werden (vgl. grds. Nds. OVG, B. v. 18.01.2012 - 11 ME 423/11 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
- VG Braunschweig, 25.11.2015 - 5 A 195/14
Artgerechtes Abwehrverhalten; Erforderlichkeit der Beweisaufnahme; Feststellung …
Auszug aus VG Braunschweig, 18.08.2016 - 5 B 105/16
(Fortführung VG Braunschweig, U. v. 25.11.2015 - 5 A 195/14).Hierbei kommt es für die Frage des Vorliegens einer Gefahr grundsätzlich nicht auf ein eventuelles Mitverschulden des Geschädigten bzw. eine mögliche tierpsychologische Erklärung des Verhaltens des Hundes an, sondern vielmehr auf die konkrete und objektiv zu treffende Gefahrenprognose (vgl. VG Braunschweig, U. v. 25.11.2015 - 5 A 195/14 -, juris Rn. 60, 63).
- OVG Niedersachsen, 30.06.2015 - 11 LA 250/14
Artgerechtes Abwehrverhalten; gesteigerte Aggressivität; Aggressivität; …
Auszug aus VG Braunschweig, 18.08.2016 - 5 B 105/16
Nach ständiger Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts reicht es für die Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes grundsätzlich aus, dass der betroffene Hund einen Menschen nicht nur ganz geringfügig verletzt hat (Nds. OVG, Beschl. v. 30.06.2015 - 11 LA 250/14 -, juris Rn. 5).
- VG Magdeburg, 23.01.2020 - 1 B 272/19
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach Biss einer Paketzustellerin; …
Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat zu der Frage, wann ein Ausnahmefall eines eindeutig artgerechten Abwehrverhalten vorliegt, in seinem Beschluss vom 18.08.2016 (- 5 B 105/16 -, juris ) ausgeführt: "Eine Ausnahme ist [...] nicht anzunehmen, wenn der Hund (nur) auf das Verhalten einer Person reagiert, das als solches nicht mit aggressiver Zielrichtung gegen den Hundehalter oder den Hund gerichtet ist und mit dem der Hundehalter im gesellschaftlichen Miteinander grundsätzlich zu rechnen hat, auch wenn es nicht in allen Belangen vollständig regelkonform ist.