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VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 391/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Altenpflegehelferin
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 2 AltenpflBerG ND
Altenpflege; Altenpflegehelfer; Altenpflegehelferin; Zuverlässigkeit - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2003 - 13 A 2774/01
Widerruf der Approbation als Zahnarzt; Unwürdigkeit oder Unzuverlässigkeit zur …
Auszug aus VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 391/02
Im Zusammenhang mit der ärztlichen Approbation ist die Unzuverlässigkeit anzunehmen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, der Arzt oder Zahnarzt werde in Zukunft die berufsspezifischen Vorschriften und Pflichten nicht beachten, wobei sich der Zuverlässigkeitsmaßstab nach dem Rang der dem Arzt anvertrauten Rechtsgüter, nämlich Leben und Gesundheit der Patienten, bestimmt (OVG NRW, Beschl. vom 15.01.2003, 13 A 2774/01 - juris). - OVG Bremen, 12.03.2002 - 1 B 23/02
Persönliche Unzuverlässigkeit eines Trägers eines Altenheims ; Untersagung des …
Auszug aus VG Braunschweig, 18.12.2003 - 5 A 391/02
Er muss die Gewähr dafür bieten, dass die Abhängigkeit, die typischerweise aus einem Heimaufenthalt resultiert, nicht ausgenutzt wird" (OVG Bremen, Beschl. vom 12.03.2002, 1 B 23/02 - juris).
- VG Gelsenkirchen, 27.04.2012 - 7 K 2079/11
Altenpflegehilfeausbildung, persönliche Eignung
vgl. auch VG Braunschweig, Urteil vom 18. Dezember 2003 - 5 A 391/02 - (juris) zur Zuverlässigkeit eines Altenpflegehelfers nach niedersächsischem Recht. - VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 2 K 08.1596
Versagung der Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung "Altenpfleger"
Die Auffassung des Klägers, die beiden Verurteilungen hätten bei der zu treffenden Prognoseentscheidung über seine Zuverlässigkeit deshalb außer Betracht bleiben müssen, weil insoweit ausschließlich - strafrechtlich relevante - Verstöße gegen Berufspflichten zu berücksichtigen seien, trifft nicht zu (vgl. VG Braunschweig vom 18.12.2003 Az. 5 A 391/02).