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   VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20   

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VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20 (https://dejure.org/2021,2359)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20.01.2021 - 2 B 250/20 (https://dejure.org/2021,2359)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 2 B 250/20 (https://dejure.org/2021,2359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 14 S 1 BauO ND; § 5 Abs 3 Nr 1 BauO ND; § 5 Abs 4 S 1 Nr 2 BauO ND; § 66 Abs 1 BauO ND
    Abweichungen; Brandschutz; Dachgaube; Grenzabstand; unzulässige Rechtsausübung; Zwerchgiebel; Zwerchhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Eilantrag gegen Umbau der Burgpassage abgelehnt

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.2002 - 3 S 882/02

    Treuwidrige Abstandsflächenbemängelung bei gegenseitiger Unterschreitung

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20
    Er kann damit aus dem Gesichtspunkt unzulässiger Rechtsausübung gehindert sein, die Verletzung des Grenzabstands zu rügen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.03.1999 - 1 M 897/99 -, juris Rn. 43; Beschluss vom 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2002 - 3 S 882/02 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 29.09.2010 - 3 S 1752/10 -, juris Rn. 5; im Ergebnis ebenso Breyer, a.a.O., § 5 Rn. 33 - unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung -).

    Denn der Gesichtspunkt der unzulässigen Rechtsausübung knüpft nicht an einen Rechtswidrigkeitsvorwurf an, sondern daran, dass ein Abwehranspruch des Nachbarn nur bei einer Störung des nachbarlichen Gleichgewichts entstehen soll (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12. April 2017 - 1 ME 34/17 -, juris Rn. 12; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2002, a.a.O.).

    Allerdings ist die Berufung des Nachbarn auf einen Abstandsverstoß nur dann wegen eigener Abstandsverletzung ausgeschlossen, wenn durch den gerügten Verstoß in gefahrenrechtlicher Hinsicht keine untragbaren Verhältnisse entstehen (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2002, a.a.O.; Breyer, a.a.O., § 5 Rn. 33).

    Außerdem liegt eine unzulässige Rechtsausübung nur dann vor, wenn die gegenseitigen Abstandsverstöße "vergleichbar" sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 09.09.2004 - 1 ME 194/04 -, juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2002, a.a.O.; Breyer, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 26.03.2019 - 1 ME 23/19

    Umfang einer zugelassenen Abweichung ist anzugeben!

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20
    Die Kammer kann für den konkreten Fall offenlassen, ob die Regelung in § 66 Abs. 1 Satz 1 NBauO - wie gesetzliche Normen herkömmlicherweise - aus einem Gesetzestatbestand und einer Rechtsfolgenseite (Ermessen der Behörde) besteht oder ob sie einen "Kombinationstatbestand" mit einheitlicher Ermessensentscheidung darstellt, die insgesamt nach den gesetzlichen Vorgaben für die Nachprüfung von Ermessensentscheidungen (§ 114 VwGO) nur eingeschränkt gerichtlich zu überprüfen ist (offenlassend auch: Nds. OVG, Beschluss vom 26. März 2019 - 1 ME 23/19 -, juris Rn. 15; VG Braunschweig, Beschluss vom 22.01.2019 - 2 B 464/18 -).

    Offenlassen kann die Kammer für den vorliegenden Fall auch, ob eine Abweichung nach § 66 NBauO als ungeschriebene Voraussetzung trotz der dem entgegenstehenden Gesetzesmaterialien einen atypischen Sachverhalt verlangt (offenlassend auch Nds. OVG, Beschluss vom 26. März 2019 - 1 ME 23/19 -, juris Rn. 16 ff.; vgl. zu dieser Streitfrage: VG Hannover, a.a.O., Rn. 32 u. Stiehl/Breyer in: Große-Suchsdorf, a.a.O., § 66 Rn. 26 f.).

    Eine ordnungsgemäße Ermessensausübung nach § 66 NBauO setzt voraus, dass das Maß der Abweichung und einerseits die für die Abweichung sowie andererseits die gegen die Abweichung sprechenden öffentlichen und geschützten Nachbarinteressen in den Blick genommen, bewertet und gegeneinander abgewogen werden (Nds. OVG, Beschluss vom 26. März 2019 - 1 ME 23/19 -, juris Rn. 22).

    Notwendig, aber auch ausreichend ist, dass das Maß der Abweichung den Genehmigungsunterlagen entnommen werden kann (Nds. OVG, Beschluss vom 26. März 2019 - 1 ME 23/19 -, juris Rn. 13).

  • OVG Niedersachsen, 30.03.1999 - 1 M 897/99

    Aufschiebende Wirkung; Nachbarrechtsbehelf; Suspensiveffekt; Baurecht

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20
    Je mehr die Grenzabstände unterschritten werden, von desto größerem Gewicht müssen die Absichten sein (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30. März 1999 - 1 M 897/99 -, juris Rn. 61).

    Er kann damit aus dem Gesichtspunkt unzulässiger Rechtsausübung gehindert sein, die Verletzung des Grenzabstands zu rügen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.03.1999 - 1 M 897/99 -, juris Rn. 43; Beschluss vom 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2002 - 3 S 882/02 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 29.09.2010 - 3 S 1752/10 -, juris Rn. 5; im Ergebnis ebenso Breyer, a.a.O., § 5 Rn. 33 - unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung -).

    Maßgeblich ist vielmehr eine Würdigung, die das Gewicht der abstandsrechtlich relevanten Beeinträchtigungen gegeneinander stellt und auf dieser Grundlage ermittelt, ob der Saldo einander in etwa entspricht oder die Beeinträchtigungen des einen schwerer wiegen als die des anderen (vgl. zu allem: Nds. OVG, Beschluss vom 09.09.2004, a.a.O., Rn. 15 und 17).Eine unzulässige Rechtsausübung liegt danach nicht vor, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben schwerer wiegt als der eigene Abstandsverstoß des diesen Umstand rügenden Nachbarn (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.03.1999, a.a.O., Rn. 43).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2004 - 1 ME 194/04

    Vorrang des Vollzugsinteresses des Bauherrn im Verfahren des einstweiligen

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20
    Außerdem liegt eine unzulässige Rechtsausübung nur dann vor, wenn die gegenseitigen Abstandsverstöße "vergleichbar" sind (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 09.09.2004 - 1 ME 194/04 -, juris Rn. 15; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2002, a.a.O.; Breyer, a.a.O.).

    Maßgeblich ist vielmehr eine Würdigung, die das Gewicht der abstandsrechtlich relevanten Beeinträchtigungen gegeneinander stellt und auf dieser Grundlage ermittelt, ob der Saldo einander in etwa entspricht oder die Beeinträchtigungen des einen schwerer wiegen als die des anderen (vgl. zu allem: Nds. OVG, Beschluss vom 09.09.2004, a.a.O., Rn. 15 und 17).Eine unzulässige Rechtsausübung liegt danach nicht vor, wenn die Verletzung nachbarschützender Abstandsregelungen durch das angegriffene Vorhaben schwerer wiegt als der eigene Abstandsverstoß des diesen Umstand rügenden Nachbarn (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.03.1999, a.a.O., Rn. 43).

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2018 - 1 LC 183/16

    Zulassung einer bauordnungsrechtlichen Abweichung von Abstandsvorschriften für

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20
    Entbehrlich wird eine Interessenabwägung nur, wenn ein öffentlicher Belang im konkreten Fall ein solches Gewicht entfaltet, dass eine Abweichung schon deshalb ausscheidet (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 1 LC 183/16 -, juris Rn. 66; Stiel/Breyer in: Große-Suchsdorf, a.a.O., § 66 Rn. 8 f.).

    Baugestalterische und städtebauliche Belange dürfen die Baubehörden in die Abwägung einbeziehen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 27. Juni 2018 - 1 LC 183/16 -, juris Rn. 71).

  • OVG Niedersachsen, 31.05.1995 - 1 M 1920/95

    Abstand; Untergeordneter Gebäudeteil; Dachgaube; Giebeldecke; Zwerchhaus

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20
    Ein Giebeldreieck können daher auch sogenannte Zwerchhäuser aufweisen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 19.06.2012 - 1 LB 169/111-, juris Rn. 48; Beschluss vom 31.05.1995 - 1 M 1920/95 -, juris Rn. 6; Barth/Mühler, a.a.O., § 5 Rn. 62).

    Dabei handelt es sich um eigenständige Baukörper, die quer (althochdeutsch: zwerch) zum Hauptgiebel des Gebäudes bzw. zum Dachfirst des Hauptdachs liegen, aus der Fassade der Traufwand aufsteigen, die Außenwand eines Gebäudes also senkrecht über die Traufe hinaus bis in die Höhe des Daches hinein fortsetzen, und in aller Regel in der Flucht der Außenwand liegen (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 19.06.2012, a.a.O., Rn. 45 u. 48; Beschluss vom 31.05.1995, a.a.O., Rn. 6; Hess. VGH, Beschluss vom 10.07.2007 - 3 UZ 433/07 -, juris Rn. 5 u. 9; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.03.2018 - 7 A 1388/15 -, juris Rn. 42).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.2010 - 3 S 1752/10

    Voraussetzungen für die Berufung auf die Verletzung nachbarschützender

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20
    Er kann damit aus dem Gesichtspunkt unzulässiger Rechtsausübung gehindert sein, die Verletzung des Grenzabstands zu rügen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.03.1999 - 1 M 897/99 -, juris Rn. 43; Beschluss vom 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2002 - 3 S 882/02 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 29.09.2010 - 3 S 1752/10 -, juris Rn. 5; im Ergebnis ebenso Breyer, a.a.O., § 5 Rn. 33 - unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung -).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2014 - 1 LA 103/14

    Hinderung an der Geltendmachung nachbarlicher Abstandsverletzungen aufgrund

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20
    Er kann damit aus dem Gesichtspunkt unzulässiger Rechtsausübung gehindert sein, die Verletzung des Grenzabstands zu rügen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 30.03.1999 - 1 M 897/99 -, juris Rn. 43; Beschluss vom 20.10.2014 - 1 LA 103/14 -, juris Rn. 8; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2002 - 3 S 882/02 -, juris Rn. 25; Beschluss vom 29.09.2010 - 3 S 1752/10 -, juris Rn. 5; im Ergebnis ebenso Breyer, a.a.O., § 5 Rn. 33 - unter dem Gesichtspunkt der Verwirkung -).
  • OVG Niedersachsen, 19.06.2012 - 1 LB 169/11

    Dachgauben als untergeordnete Gebäudeteile bei fehlender Nutzungsmöglichkeit von

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20
    Im Übrigen verjüngen sich die An- und Aufbauten des Gebäudes K. nach oben derart, dass schon deswegen nicht ersichtlich ist, dass sie nachbarliche Belange (wesentlich) tangieren (vgl. dazu Nds. OVG, Urteil vom 19. Juni 2012 - 1 LB 169/11 -, juris Rn. 39).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2001 - 10 B 860/01

    Planungsrechtliche Rechtmäßigkeit eines Vorhabens insbesondere im Hinblick auf

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.01.2021 - 2 B 250/20
    Bei Dachgauben handelt es sich um Dachaufbauten, die anders als Zwerchhäuser und Zwerchgiebel mit allen ihren Seiten aus der Dachfläche heraustreten, also mit allen Teilen auf dem Dach errichtet sind (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.11.2001 - 10 B 860/01 -, juris Rn. 7 ff.; Barth/Mühler, a.a.O., § 5 Rn. 50 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.04.2017 - 1 ME 34/17

    Bauwich; Drittschutz; Einfügen; Grenzabstand; Nachbarzustimmung;

  • OVG Bremen, 27.10.2020 - 2 B 105/20
  • OVG Niedersachsen, 14.06.2017 - 1 ME 64/17

    Geruchsimmissions-Richtlinie; Gewichtungsfaktor; Hedonik; Nachbarschutz;

  • VG Hannover, 05.11.2010 - 12 B 3883/10

    Ausnahme; Drittschutz; Giebeldreieck; Grenzabstand; Schmalseitenprivileg;

  • VGH Hessen, 10.07.2007 - 3 UZ 433/07

    Abgrenzung von Dachgaube und Zwerchhaus; keine Genehmigungsfiktion nach § 67 Abs

  • OVG Niedersachsen, 08.05.2018 - 1 ME 55/18

    Befreiung; Nachbarinteresse; Dachterrasse; Grenzgarage; Tiefgaragenzufahrt

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2018 - 7 A 1388/15

    Erteilung einer Baugenehmigung zum Umbau eines Wohnhauses und Geschäftshauses in

  • VG Hannover, 01.11.2019 - 4 A 3639/18

    Abstandsgebot; Baumaßnahme; Sozialabstand; Wohnfrieden

  • VG Hannover, 05.12.2022 - 4 B 3652/22

    6-Meter-Regel; Giebel; Grenzabstand; Zwerchhaus

    Besitzt die Giebelwand insgesamt eine geringere Breite als 6 m, ist nur der Bereich privilegiert, der in dem Dreieck liegt; für die unter dem Dreieck liegende viereckige Wandfläche gilt die Regelung in § 5 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 nicht ( OVG Lüneburg, Beschl. v. 31.05.1995 - 1 M 1920/95 -, juris; VG Braunschweig, Beschl. v. 20.01.2021 - 2 B 250/20 -, Rn. 29, juris).

    Eine Restriktion für die Errichtung mehrerer Giebel oder anderer Giebelformen ist in der Norm nicht angelegt und mit Blick auf den dargestellten Zweck auch nicht geboten (Barth/Mühler, Abstandsvorschriften der niedersächsischen Bauordnung, 5. Aufl. 2021 § 5 Rn.108; i.E. wohl genauso VG Braunschweig, Beschl. v. 20.01.2021 - 2 B 250/20 -, Rn. 30, juris; Breyer, in: Große-Suchsdorf, 10. Aufl. 2020, NBauO § 5 Rn. 132 Abb.

  • VG Braunschweig, 15.11.2022 - 2 A 91/20

    Baulast; nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis; Hammerschlagsrecht; privates

    Die Nachbarn sind im Verhältnis zueinander zu "fairem" Verhalten verpflichtet (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 20.01.2021 - 2 B 250/20 -, juris Rn. 51).
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