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   VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19   

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VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19 (https://dejure.org/2022,42479)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20.12.2022 - 2 A 290/19 (https://dejure.org/2022,42479)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 2 A 290/19 (https://dejure.org/2022,42479)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    EUGrdRCh Art. 16; EUGrdRCh Art. ... 52 Abs. 1 S. 1; EUV 2015/1998 Anlage 6-C; EUV 2015/1998 Nr. 6.4.1.2; EUV 2015/1998 Nr. 6.4.1.4; EUV 2015/1998 Nr. 6.4.1.5; LuftSiG § 9a Abs. 1 S. 2; LuftSiG § 9a Abs. 2 S. 2; LuftSiG § 9a Abs. 2 S. 3; VwVfG § 28 Abs. 1; VwVfG § 45 Abs. 1 Nr. 3
    Anhörung; Empfängerhorizont; Luftfracht; Nebenbestimmung; Unternehmerfreiheit; bekannter Versender; Zulassung; Befristung der Zulassung als bekannter Versender von Luftfracht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • VG Braunschweig, 02.06.2022 - 2 B 51/22

    Kontrollkraft; Kontrollperson; Lieferkette, sichere; Safety; Security;

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19
    Insbesondere soll verhindert werden, dass sich in der Ladung Sprengsätze oder andere verbotene Gegenstände (Nr. 6.0.2 des Anhangs der DVO) befinden, die für einen Terrorakt oder einen anderen Angriff auf den Luftverkehr verwendet werden können (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2022 - 2 B 51/22 -, juris Rn. 38 und 34; Moll-Osthoff, ZLW 2013, 368, 368 f. ; Schäfer, Luftfracht, Wiesbaden 2014, S. 232 f.).

    Die Regelungen über die sichere Lieferkette sollen lückenlose Sicherheitskontrollen gewährleisten, um auszuschließen, dass sich in der Ladung verbotene Gegenstände befinden, die für einen Angriff auf den Luftverkehr verwendet werden können (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2022 - 2 B 51/22 -, juris Rn. 34).

    Eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn ein Angriff nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017 - 3 C 4.16 -, juris Rn. 20; VG Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2022 - 2 B 51/22 -, juris Rn. 33).

  • VG Braunschweig, 11.01.2022 - 2 B 266/21

    Reglementierter Beauftragter; sichere Lieferkette;

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19
    Unabhängig davon ist darauf hinzuweisen, dass das Sicherheitsprogramm für die Klägerin als Grundlage der Zulassungsentscheidung verbindlich ist, sodass Verstöße Aufsichtsmaßnahmen des LBA rechtfertigen können (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 38 zur entsprechenden Rechtslage für den reglementierten Beauftragten).

    Die Regelung in Nr. 6.4.1.5 Abs. 1 gibt der Behörde eine Reaktionsmöglichkeit an die Hand, wenn objektive Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich Anhaltspunkte für das Vorliegen von Sicherheitsverstößen ergeben (vgl. VG Braunschweig, Beschluss vom 11.01.2022 - 2 B 266/21 -, juris Rn. 34 - zur entsprechenden Regelung in § 9a Abs. 4 Satz 1 LuftSiG -).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 16.11

    Anhörung; Anhörungsmangel; Absehen von der Anhörung; Gefahr im Verzug; Heilung

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19
    Die Heilung eines Anhörungsmangels nach dieser Regelung setzt voraus, dass die Anhörung nachträglich ordnungsgemäß durchgeführt und ihre Funktion für den Entscheidungsprozess der Behörde uneingeschränkt erreicht wird ( BVerwG, Urteil vom 22.03.2012 - 3 C 16/11 -, BVerwGE 142, 205 = juris Rn. 18).

    Aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, auf die die Klägerin Bezug genommen hat, ergibt sich nichts anderes (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, a.a.O. - im zugrunde liegenden Fall war kein Widerspruchsverfahren durchgeführt worden - und Urteil vom 20.12.2013 - 7 B 18.13 -, juris - keine Ausführungen zu § 45 VwVfG -).

  • BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16

    Absicht; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Beschuss von

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19
    Eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit ist bereits dann anzunehmen, wenn ein Angriff nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14.09.2017 - 3 C 4.16 -, juris Rn. 20; VG Braunschweig, Beschluss vom 02.06.2022 - 2 B 51/22 -, juris Rn. 33).
  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19
    Der zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lag aber eine nach ihrem objektiven Erklärungswert missverständliche Willensäußerung der Behörde zugrunde (s. dazu auch BVerwG, Urteil vom 23.08.2011 - 9 C 2.11 -, NVwZ 2012, 506, 509 = juris Rn. 23).
  • BVerwG, 17.08.1982 - 1 C 22.81

    Ausweisung wegen Straftaten - § 28 VwVfG, unterlassene Anhörung, Heilung im

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19
    Das LBA hat seinen Bescheid vom 7. August 2018 mit Gründen und einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen und die mit dem Widerspruch der Klägerin geltend gemachten Einwände im Widerspruchsbescheid zur Kenntnis genommen und gewürdigt, ohne von neuen Tatsachen ausgegangen zu sein (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 17.08.1982 - 1 C 22/81 -, BVerwGE 66, 111 = juris Rn. 17 ff.; Ramsauer, a.a.O., § 45 Rn. 26).
  • VG Gelsenkirchen, 14.12.2007 - 15 K 3397/05

    Vollstreckung einer Auflage

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich dazu auf § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO berufen, wonach der ursprüngliche Verwaltungsakt in der Gestalt, die er durch den Widerspruchsbescheid gefunden hat, Gegenstand der Anfechtungsklage ist (s. BVerwG, a.a.O., Rn. 9 f.; a. A. z.B. VG Gelsenkirchen Urteil vom 14.12.2007 - 15 K 3397/05 -, juris Rn. 46 ff.; Brenner in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. § 79 Rn. 24).
  • BVerwG, 22.11.2000 - 11 C 2.00

    Anfechtungsklage gegen Nebenbestimmungen eines Verwaltungsakts; Auflagenvorbehalt

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19
    Dies ist eine Frage der Begründetheit und nicht der Zulässigkeit des Anfechtungsbegehrens (zu allem: BVerwG, Urteil vom 22.11.2000 - 11 C 2.00 -, BVerwGE 112, 221 = juris Rn. 25; Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl., § 42 Rn. 22).
  • BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13

    Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19
    Aus den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, auf die die Klägerin Bezug genommen hat, ergibt sich nichts anderes (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.03.2012, a.a.O. - im zugrunde liegenden Fall war kein Widerspruchsverfahren durchgeführt worden - und Urteil vom 20.12.2013 - 7 B 18.13 -, juris - keine Ausführungen zu § 45 VwVfG -).
  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 290/19
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in einem Fall entschieden, dass eine Rechnung, bei der es sich um eine schlichte Zahlungsaufforderung und nicht um einen Verwaltungsakt handelte, zu einem Verwaltungsakt geworden ist, weil sie im Widerspruchsbescheid als Verwaltungsakt bezeichnet und der Widerspruch dementsprechend als zulässig angesehen wurde (s. BVerwG, Urteil vom 26.06.1987 - 8 C 21/86 -, NVwZ 1988, 51, 52 = juris Rn. 8 ff.).
  • VG Braunschweig, 20.12.2022 - 2 A 269/19

    Anhörung; nachträgliche Befristung; Nebenbestimmung; Unternehmerfreiheit;

    Das Luftfahrt-Bundesamt darf die Zulassung als bekannter Versender auch nachträglich befristen, die Befristung also auch noch dann vornehmen, wenn die unbefristete Zulassung bereits bestandskräftig ist (Ergänzung zur Parallelentscheidung der Kammer vom 20.12.2022 - 2 A 290/19 - ).

    Das Interesse der Klägerin ist auch in vollem Umfang schutzwürdig, obwohl die Frage, inwieweit die Zulassung als bekannter Versender befristet werden darf, auch Gegenstand des Parallelverfahrens (Aktenzeichen: 2 A 290/19) ist und dort geklärt werden kann.

    Um Wiederholungen zu vermeiden, verweist die Kammer wegen der Einzelheiten der Begründung auf das im Parallelverfahren der Klägerin ergangene Urteil vom 20. Dezember 2022 (2 A 290/19 , unter II.2.a bis i).

    Dies soll die "sichere Lieferkette" garantieren, mit der verhindert werden soll, dass sich in Fracht- und Postsendungen, die in ein Luftfahrzeug zu verladen sind, Sprengsätze oder andere verbotene Gegenstände befinden, die für einen Terrorakt oder einen anderen Angriff auf den Luftverkehr verwendet werden können (zu allem s. das im Parallelverfahren ergangene Urteil der Kammer vom 20.12.2022 - 2 A 290/19 -, unter II.2.c).

    Die Änderung dient der effektiven Überwachung bekannter Versender und damit letztlich der Gewährleistung eines hohen Sicherheitsniveaus, um Terrorakte oder sonstige Angriffe auf den Luftverkehr zu verhindern und damit den Gefahren wirksam begegnen zu können, die bei der Verladung nicht hinreichend sicherer Fracht- und Postsendungen in ein Luftfahrzeug für eine Vielzahl von Menschen entstehen können (s. dazu im Einzelnen das im Parallelverfahren ergangene Urteil der Kammer vom 20.12.2022 - 2 A 290/19 -, unter II.2.c).

    Außerdem ist zu berücksichtigen, dass es die Unternehmen nicht unzumutbar belastet, wenn sie nach Ablauf der (nachträglich) befristeten Zulassung einen Neuantrag stellen müssen (s. das im Parallelverfahren ergangene Urteil der Kammer vom 20.12.2022 - 2 A 290/19 -, unter II.2.h).

    Diese Nebenbestimmung ist nach dem Zweck der Regelungen, die eine effektive Abwehr von Terrorakten und anderen unrechtmäßigen Eingriffen in den Luftverkehr gewährleisten wollen, zur effektiven Überwachung der bekannten Versender geboten (s. das im Parallelverfahren ergangene Urteil der Kammer vom 22.12.2022 - 2 A 290/19 -, unter II.2.c und h).

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