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   VG Braunschweig, 21.12.2022 - 8 A 33/20   

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https://dejure.org/2022,46183
VG Braunschweig, 21.12.2022 - 8 A 33/20 (https://dejure.org/2022,46183)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21.12.2022 - 8 A 33/20 (https://dejure.org/2022,46183)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 21. Dezember 2022 - 8 A 33/20 (https://dejure.org/2022,46183)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    KAG ND § 6
    Alleenartig; Anlagenbegriff; Anliegerstraße; Ausbauzustand; Durchgangsstraße; Erneuerungsbedürftigkeit der Anlage; Straße mit starken innerörtlichen Verkehr; Straßenausbaubeitrag; Straßenausbaubeiträge; Verkehrszählung; Straßenausbaubeiträge bei Anliegerstraßen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15

    Anliegerstraße; Durchgangsstraße; Einstufung; Straße; Straße mit starkem

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2022 - 8 A 33/20
    Eine Einstufung als überwiegend dem Anliegerverkehr dienende öffentliche Einrichtung, die es rechtfertigt, den Anliegern den deutlich größten Teil des beitragsfähigen Aufwands aufzuerlegen, ist erst dann gerechtfertigt, wenn der Anliegerverkehr den Fremdverkehr spürbar übersteigt, was erst bei einem Anteil des Anliegerverkehrs von mehr als 60 % anzunehmen ist (Anschluss an Nds. OVG, U. v. 09.08.2016 9 LC 29/15 juris).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 16.07.2019 - 9 LA 45/18 -, juris Rn. 12 f. unter Hinweis auf B. v. 09.01.2018 - 9 LA 83/17 - und U. v. 09.08.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 49 m. w. N.) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht, und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.

    Diese Gesichtspunkte haben im Rahmen der typisierenden Betrachtungsweise Bedeutung, wenn die Straße nicht bereits aufgrund der feststellbaren tatsächlichen Verkehrsverhältnisse klar eingestuft werden kann (Nds. OVG, U. v. 09.08.2016, a. a. O., Rn. 49 m. w. N.).

    Überwiegt der Fremdverkehr deutlich, was bei einem Anteil des Fremdverkehrs von mehr als 60 % anzunehmen ist, liegt straßenausbaubeitragsrechtlich regelmäßig eine Durchgangsstraße vor (Nds. OVG, U. v. 09.08.2016, a. a. O., Rn. 50 m. w. N.; hierzu auch Driehaus in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht (Stand: März 2022), § 8 Rn. 379b).

  • OVG Niedersachsen, 16.07.2019 - 9 LA 45/18

    Anliegerstraße; Anliegerverkehr; Busverkehr; Durchgangsverkehr; Einstufung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2022 - 8 A 33/20
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. B. v. 16.07.2019 - 9 LA 45/18 -, juris Rn. 12 f. unter Hinweis auf B. v. 09.01.2018 - 9 LA 83/17 - und U. v. 09.08.2016 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 49 m. w. N.) ist für die Einstufung einer Straße bzw. für die Festlegung des besonderen Vorteils der Allgemeinheit vom Straßenausbau im Sinne des § 6 Abs. 5 Satz 4 NKAG von ausschlaggebender Bedeutung, welcher Verkehr zu den vom Straßenausbau bevorteilten Anlieger- und Hinterliegergrundstücken hinführt und von ihnen ausgeht, und welchen Anteil dieser sogenannte Ziel- und Quellverkehr zu und von den bevorteilten Grundstücken am Gesamtverkehrsaufkommen auf der betreffenden Straße ausmacht.
  • OVG Niedersachsen, 09.04.2015 - 9 LC 320/13

    Natürliche Betrachtungsweise; öffentliche Einrichtung; Innenstadtring; Kreuzung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2022 - 8 A 33/20
    Danach ist als Einrichtung jeder Straßenzug anzusehen, den der unbefangene Beobachter bei natürlicher Betrachtungsweise als selbstständiges, von anderen Straßen abgegrenztes Element des gemeindlichen Straßenverkehrsnetzes ansieht, wobei insbesondere die Länge, Breite, Führung, Ausstattung und äußere Gestaltung der Straße zu berücksichtigen sind (vgl. Nds. OVG, U. v. 09.04.2015 - 9 LC 320/13 -, juris Rn 25 mwN.).
  • OVG Niedersachsen, 21.10.2014 - 9 ME 255/13
    Auszug aus VG Braunschweig, 21.12.2022 - 8 A 33/20
    Vielmehr ist bei Anwendung des dargestellten Maßstabs auf die jeweiligen Verhältnisse im Einzelfall eine typisierende Betrachtung vorzunehmen, die zwar die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse zugrunde legen muss, diese aber (zumindest im Regelfall) nur anhand von Erfahrungswerten zu ermitteln braucht (vgl. Nds. OVG, B. v. 09.01.2018 - 9 LA 83/17 - unter Hinweis auf B. v. 21.10.2014 - 9 ME 255/13 - juris Rn. 5 m. w. N.).
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