Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,30346
VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19 (https://dejure.org/2019,30346)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23.08.2019 - 6 B 127/19 (https://dejure.org/2019,30346)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 23. August 2019 - 6 B 127/19 (https://dejure.org/2019,30346)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,30346) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 59a SchulG ND
    Aufnahme; Aufnahmekapazität; Dokumentation; Ganztagsschule; Härtefall; Profilklasse; Unterstützungsbedarf, sonderpädagogischer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufnahme in Schulen - Auswahlkriterien und Dokumentation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Niedersachsen, 18.12.2008 - 2 ME 569/08

    Aufnahmeanspruch in eine Gesamtschule; Aufnahmekapazität einer Gesamtschule als

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19
    Auf dieser Grundlage bestimmt sich die Aufnahmekapazität der Schule nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts maßgeblich nach dem Runderlass des Niedersächsischen Kultusministeriums über Klassenbildung und Lehrkräftestundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen (a.a.O.) sowie der vom Schulträger festgelegten "Zügigkeit", also der Anzahl der Klassen, die nach der Entscheidung des Schulträgers für einen Schuljahrgang einzurichten sind (vgl. Nds. OVG, B. v. 18.12.2008 - 2 ME 569/08 -, juris Rn. 12 und 20; s. auch Littmann, a.a.O., Erl. 3.2).

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts ist die Aufnahmekapazität nur dann ausnahmsweise nicht nach den in dem zitierten Erlass bestimmten Schülerhöchstzahlen zu bemessen, wenn die Schule selbst von diesen Richtwerten abgegangen ist, indem sie in einzelne Klassen mehr Schüler als geboten aufnimmt (vgl. Nds. OVG, B. v. 18.12.2008, a.a.O., Rn. 14; B. v. 19.12.2007 - 2 ME 601/07 -, juris Rn. 31).

    Ob der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auch insoweit zu folgen ist, als das Gericht einen durch einstweilige Anordnung sicherbaren (vorläufigen) Aufnahmeanspruch generell bei erschöpfter Aufnahmekapazität unabhängig von Fehlern der Schule im Auswahlverfahren verneint, oder ob vielmehr auch unter Berücksichtigung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG zu verlangen ist, dass die Schulen bei Fehlern im Auswahlverfahren Schülerinnen und Schüler auch über ihre Kapazitäten hinaus bis zur äußersten Grenze ihrer Funktionsfähigkeit aufzunehmen haben, kann die Kammer für das vorliegende Verfahren offenlassen (vgl. einerseits Nds. OVG, B. v. 18.12.2008, a.a.O., Rn. 28; andererseits z. B. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 19.04.2000 - 2 B 10642/00 -, NVwZ-RR 2000, 680, 681; Sächs. OVG, B. v. 08.12.2008 - 2 B 316/08 -, juris Rn. 17; VG Frankfurt, B. v. 30.07.2019 - 7 L 2182/19.F -, juris Rn. 9 ff.; Rux, a.a.O., Rn. 821; zum Streitstand s. auch BVerfG, B. v. 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris Rn. 32 - jew. m.w.N. -).

  • OVG Niedersachsen, 19.12.2007 - 2 ME 601/07

    Anspruch auf Aufnahme eines Kindes an einer Integrierten Gesamtschule;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19
    Daher reduziert sich das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen auf einen Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung (ständige Rspr., s. z. B. Nds. OVG, B. v. 19.12.2007 - 2 ME 601/07 -,juris Rn. 9; VG Braunschweig, B. v. 04.08.2010 - 6 B 120/10 - Rux, Schulrecht, 6. Aufl., Rn. 772 m.w.N.).

    Dieser Umstand muss bei der Auswahl der Schülerinnen und Schüler durch eine Ganztags- oder Gesamtschule im Falle eines Bewerberüberhangs aber ohne Einfluss bleiben, weil es dafür an einer Rechtsgrundlage fehlt (s. auch Nds. OVG, B. v. 19.12.2007 - 2 ME 601/07 -, juris Rn. 31).

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts ist die Aufnahmekapazität nur dann ausnahmsweise nicht nach den in dem zitierten Erlass bestimmten Schülerhöchstzahlen zu bemessen, wenn die Schule selbst von diesen Richtwerten abgegangen ist, indem sie in einzelne Klassen mehr Schüler als geboten aufnimmt (vgl. Nds. OVG, B. v. 18.12.2008, a.a.O., Rn. 14; B. v. 19.12.2007 - 2 ME 601/07 -, juris Rn. 31).

  • VG Braunschweig, 04.08.2010 - 6 B 120/10

    Aufnahme; Aufnahmekapazität; Gesamtschule; Härtefall; Härtegrund;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19
    Daher reduziert sich das Recht auf gleichberechtigten Zugang zu den öffentlichen Bildungseinrichtungen auf einen Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung (ständige Rspr., s. z. B. Nds. OVG, B. v. 19.12.2007 - 2 ME 601/07 -,juris Rn. 9; VG Braunschweig, B. v. 04.08.2010 - 6 B 120/10 - Rux, Schulrecht, 6. Aufl., Rn. 772 m.w.N.).

    Die Kammer hat bislang offenlassen können, ob die Schulen bei ihren Entscheidungen nach § 59 a Abs. 1 NSchG Härtefälle in dem dargelegten engen Sinne zu berücksichtigen haben (vgl. VG Braunschweig, B. v. 04.08.2010 - 6 B 120/10 -).

  • OVG Sachsen, 08.12.2008 - 2 B 316/08

    Aufnahme ins Gymnasium; Kapazität; Kapazitätsengpass; Kriterien; Entscheidung des

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19
    Im Hinblick darauf wird in der Rechtsprechung zum Teil die Berücksichtigung "eng umgrenzter" Härtefälle verlangt (vgl. Sächs. OVG, B. v. 08.12.2008 - 2 B 316/08 -, juris Rn. 13; s. auch Rux, a.a.O., Rn. 816 m.w.N.).

    Ob der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auch insoweit zu folgen ist, als das Gericht einen durch einstweilige Anordnung sicherbaren (vorläufigen) Aufnahmeanspruch generell bei erschöpfter Aufnahmekapazität unabhängig von Fehlern der Schule im Auswahlverfahren verneint, oder ob vielmehr auch unter Berücksichtigung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG zu verlangen ist, dass die Schulen bei Fehlern im Auswahlverfahren Schülerinnen und Schüler auch über ihre Kapazitäten hinaus bis zur äußersten Grenze ihrer Funktionsfähigkeit aufzunehmen haben, kann die Kammer für das vorliegende Verfahren offenlassen (vgl. einerseits Nds. OVG, B. v. 18.12.2008, a.a.O., Rn. 28; andererseits z. B. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 19.04.2000 - 2 B 10642/00 -, NVwZ-RR 2000, 680, 681; Sächs. OVG, B. v. 08.12.2008 - 2 B 316/08 -, juris Rn. 17; VG Frankfurt, B. v. 30.07.2019 - 7 L 2182/19.F -, juris Rn. 9 ff.; Rux, a.a.O., Rn. 821; zum Streitstand s. auch BVerfG, B. v. 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris Rn. 32 - jew. m.w.N. -).

  • BVerfG, 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen im

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19
    Ob der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auch insoweit zu folgen ist, als das Gericht einen durch einstweilige Anordnung sicherbaren (vorläufigen) Aufnahmeanspruch generell bei erschöpfter Aufnahmekapazität unabhängig von Fehlern der Schule im Auswahlverfahren verneint, oder ob vielmehr auch unter Berücksichtigung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG zu verlangen ist, dass die Schulen bei Fehlern im Auswahlverfahren Schülerinnen und Schüler auch über ihre Kapazitäten hinaus bis zur äußersten Grenze ihrer Funktionsfähigkeit aufzunehmen haben, kann die Kammer für das vorliegende Verfahren offenlassen (vgl. einerseits Nds. OVG, B. v. 18.12.2008, a.a.O., Rn. 28; andererseits z. B. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 19.04.2000 - 2 B 10642/00 -, NVwZ-RR 2000, 680, 681; Sächs. OVG, B. v. 08.12.2008 - 2 B 316/08 -, juris Rn. 17; VG Frankfurt, B. v. 30.07.2019 - 7 L 2182/19.F -, juris Rn. 9 ff.; Rux, a.a.O., Rn. 821; zum Streitstand s. auch BVerfG, B. v. 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris Rn. 32 - jew. m.w.N. -).
  • VG Frankfurt/Main, 30.07.2019 - 7 L 2182/19

    Anspruch auf ermessensfehlerfreie Auswahlentscheidung zwischen den Bewerbern um

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19
    Ob der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auch insoweit zu folgen ist, als das Gericht einen durch einstweilige Anordnung sicherbaren (vorläufigen) Aufnahmeanspruch generell bei erschöpfter Aufnahmekapazität unabhängig von Fehlern der Schule im Auswahlverfahren verneint, oder ob vielmehr auch unter Berücksichtigung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG zu verlangen ist, dass die Schulen bei Fehlern im Auswahlverfahren Schülerinnen und Schüler auch über ihre Kapazitäten hinaus bis zur äußersten Grenze ihrer Funktionsfähigkeit aufzunehmen haben, kann die Kammer für das vorliegende Verfahren offenlassen (vgl. einerseits Nds. OVG, B. v. 18.12.2008, a.a.O., Rn. 28; andererseits z. B. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 19.04.2000 - 2 B 10642/00 -, NVwZ-RR 2000, 680, 681; Sächs. OVG, B. v. 08.12.2008 - 2 B 316/08 -, juris Rn. 17; VG Frankfurt, B. v. 30.07.2019 - 7 L 2182/19.F -, juris Rn. 9 ff.; Rux, a.a.O., Rn. 821; zum Streitstand s. auch BVerfG, B. v. 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris Rn. 32 - jew. m.w.N. -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 19.04.2000 - 2 B 10642/00

    Anspruch eines Schülers auf Aufnahme in eine integrierte Gesamtschule und auf

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19
    Ob der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts auch insoweit zu folgen ist, als das Gericht einen durch einstweilige Anordnung sicherbaren (vorläufigen) Aufnahmeanspruch generell bei erschöpfter Aufnahmekapazität unabhängig von Fehlern der Schule im Auswahlverfahren verneint, oder ob vielmehr auch unter Berücksichtigung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG zu verlangen ist, dass die Schulen bei Fehlern im Auswahlverfahren Schülerinnen und Schüler auch über ihre Kapazitäten hinaus bis zur äußersten Grenze ihrer Funktionsfähigkeit aufzunehmen haben, kann die Kammer für das vorliegende Verfahren offenlassen (vgl. einerseits Nds. OVG, B. v. 18.12.2008, a.a.O., Rn. 28; andererseits z. B. OVG Rheinland-Pfalz, B. v. 19.04.2000 - 2 B 10642/00 -, NVwZ-RR 2000, 680, 681; Sächs. OVG, B. v. 08.12.2008 - 2 B 316/08 -, juris Rn. 17; VG Frankfurt, B. v. 30.07.2019 - 7 L 2182/19.F -, juris Rn. 9 ff.; Rux, a.a.O., Rn. 821; zum Streitstand s. auch BVerfG, B. v. 12.03.2019 - 1 BvR 2721/16 -, juris Rn. 32 - jew. m.w.N. -).
  • VG Hannover, 20.01.2009 - 6 A 4432/08

    Aufnahmebeschränkung: Schule; Aufnahmekapazität: Schule; Gesamtschule, Kapazität;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19
    Dem haben die Schulen Rechnung zu tragen, indem sie zunächst die abgelehnten Bewerberinnen und Bewerber informieren und bis zur Versendung der Bescheide an die aufgenommenen Schülerinnen und Schüler einen angemessenen Zeitraum abwarten, für den in der Regel eine Frist von einer Woche ausreichen dürfte (vgl. zu allem: VG Hannover, U. v. 20.01.2009 - 6 A 4432/08 -, dbnds Rn. 24 f.; Littmann, a.a.O., Erl. 8).
  • VG Braunschweig, 10.03.2006 - 6 B 52/06

    Deutsche Sprachkenntnis; Deutschkenntnis; DSH-Prüfungsordnung; Einschreibung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19
    So darf die Entscheidung in der Hauptsache ausnahmsweise vorweggenommen werden, wenn ein Hauptsacheverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Erfolg haben würde und wenn es dem Antragsteller darüber hinaus schlechthin unzumutbar wäre, den Abschluss des Hauptsacheverfahrens abzuwarten (vgl. VG Braunschweig, B. v. 10.03.2006 - 6 B 52/06 -, www.rechtsprechung.niedersachsen.de - im Folgenden: dbnds - Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl., Rn. 190 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1995 - 9 S 3100/95

    Aufnahme eines Schülers in eine Schule - Abweisung wegen Sicherheitsbedenken;

    Auszug aus VG Braunschweig, 23.08.2019 - 6 B 127/19
    Das ist der Fall, wenn die Schule die Aufnahme ermessensfehlerhaft abgelehnt hat und ihr kein Ermessensspielraum mehr verbleibt, weil jede andere Entscheidung als die Aufnahme der Schülerin oder des Schülers rechtswidrig wäre (vgl. VGH Baden-Württemberg, B. v. 24.11.1995 - 9 S 3100/95 -, juris Rn. 3).
  • VG Hannover, 15.08.2006 - 6 B 4352/06

    Kein Anspruch einer nicht personensorgeberechtigten Person auf Aufnahme des ihr

  • OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 13 M 3944/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Nichtversetzung in nächsthöheren Schuljahrgang;

  • VG Oldenburg, 01.07.2010 - 5 B 1499/10

    Aufnahmekapazität; differenziertes Losverfahren; ermessensfehlerfreie

  • VG Braunschweig, 30.01.2013 - 6 A 195/11

    Abiturprüfung; Bewertungsmaßstab; Einheitliche Prüfungsanforderungen;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht