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   VG Braunschweig, 24.01.2022 - 2 B 11/22   

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VG Braunschweig, 24.01.2022 - 2 B 11/22 (https://dejure.org/2022,1400)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 24.01.2022 - 2 B 11/22 (https://dejure.org/2022,1400)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 24. Januar 2022 - 2 B 11/22 (https://dejure.org/2022,1400)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.01.2022 - 2 B 11/22
    Auch die in § 30 Abs. 2 AsylG genannten Regelbeispiele für einen offensichtlich unbegründeten Asylantrag setzen ein Offensichtlichkeitsurteil voraus, also eine vollständige Erforschung des Sachverhalts und eine zu begründende sichere Überzeugung davon, dass nur die in dieser Vorschrift genannten Aufenthaltsmotive vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 20.09.2001 - 2 BvR 1392/00 -, juris Rn 22 = Inf-AuslR 2002, 146).

    Die qualifizierte Asylablehnung nach § 30 Abs. 2 AsylG - als offensichtlich unbegründet - ist nur dann zulässig, wenn neben den in der Vorschrift genannten Aufenthaltsmotiven keine asylrelevanten anderen vorgetragen oder sonst ersichtlich sind (BVerfG, Beschluss vom 20.09.2001, a.a.O., Rn. 22; Marx, AsylG, 10. Aufl., § 30 Rn. 36).

  • BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Eilrechtsschutz in einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.01.2022 - 2 B 11/22
    Dies ist der Fall, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung an der Richtigkeit der tatsächlichen Feststellungen vernünftigerweise keine Zweifel bestehen und sich bei einem solchen Sachverhalt nach allgemein anerkannter Rechtsauffassung die Ablehnung des Asylantrags geradezu aufdrängt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18 -, juris Rn. 19 ff. = InfAuslR 2020, 256).
  • OVG Niedersachsen, 11.03.2021 - 9 LB 129/19

    Antrag auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund vermeintlicher

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.01.2022 - 2 B 11/22
    Zur Klärung der Frage, ob eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit vorliegt, bedarf es darüber hinaus aktueller Feststellungen zur Gefahrendichte für die Zivilbevölkerung in dem fraglichen Gebiet, die jedenfalls auch eine annäherungsweise Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits zu umfassen hat, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden; außerdem ist eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Beeinträchtigungen in der Zivilbevölkerung unter Berücksichtigung der medizinischen Versorgungslage erforderlich (vgl. z.B. Nds. OVG, Beschluss vom 11. März 2021 - 9 LB 129/19 -, juris Rn. 117; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.10.2021 - 9 A 2152/20.A -, juris Rn. 153 m.w.N.).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.01.2022 - 2 B 11/22
    Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die verfügte Abschiebungsandrohung einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urteil vom 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93 -, juris Rn. 99 = BVerfGE 94, 166).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2021 - 9 A 2152/20

    Voraussetzungen für eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.01.2022 - 2 B 11/22
    Zur Klärung der Frage, ob eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit vorliegt, bedarf es darüber hinaus aktueller Feststellungen zur Gefahrendichte für die Zivilbevölkerung in dem fraglichen Gebiet, die jedenfalls auch eine annäherungsweise Ermittlung der Gesamtzahl der in dem betreffenden Gebiet lebenden Zivilpersonen einerseits und der Akte willkürlicher Gewalt andererseits zu umfassen hat, die von den Konfliktparteien gegen Leib oder Leben von Zivilpersonen in diesem Gebiet verübt werden; außerdem ist eine wertende Gesamtbetrachtung mit Blick auf die Anzahl der Opfer und die Schwere der Beeinträchtigungen in der Zivilbevölkerung unter Berücksichtigung der medizinischen Versorgungslage erforderlich (vgl. z.B. Nds. OVG, Beschluss vom 11. März 2021 - 9 LB 129/19 -, juris Rn. 117; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.10.2021 - 9 A 2152/20.A -, juris Rn. 153 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 15.12

    Afghanistan; Provinz Helmand; Kabul; Abschiebung; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.01.2022 - 2 B 11/22
    Hinzu kommt, dass das Bundesamt in dem angegriffenen Bescheid keine Feststellungen dazu getroffen hat, auf welche Region des Irak bei der Prüfung von Schutzansprüchen nach § 4 AsylG im konkreten Fall abzustellen ist (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 31.01.2013 - 10 C 15.12 -, juris Rn. 13).
  • VG München, 16.04.2020 - M 4 S 20.30879

    Aufenthalt eines Ausländers im Bundesgebiet nur aus wirtschaftlichen Motiven und

    Auszug aus VG Braunschweig, 24.01.2022 - 2 B 11/22
    Mit diesen Ausführungen hat der Antragsteller verdeutlicht, dass er den Irak auch wegen der instabilen allgemeinen Sicherheitslage verlassen hat; eine solche Lage kann zumindest zu Schutzansprüchen nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG führen (vgl. dazu auch VG München, Beschluss vom 16.04.2020 - M 4 S 20.30879 -, juris Rn. 28).
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