Rechtsprechung
VG Braunschweig, 26.06.2019 - 5 A 210/18 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse (3)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Versorgungsauftrag für Krankenhaus Clausthal-Zellerfeld bleibt bestehen
- raheinemann.de (Kurzinformation)
Kündigung des Versorgungsauftrags mit dem Krankenhaus Clausthal-Zellerfeld unwirksam.
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 03.07.2019)
39-Betten-Klinik: Vdek darf Versorgungsauftrag nicht kündigen
Wird zitiert von ...
- OLG Braunschweig, 08.12.2022 - 8 U 149/21
Berufung des Landkreises Goslar bleibt ohne Erfolg
Das Verwaltungsgericht Braunschweig stellte mit Urteil vom 26.06.2019 - Az. 5 A 210/18 - fest, dass die Kündigung vom 21.12.2017 keine Rechtswirksamkeit entfalte und der Versorgungsvertrag für das Plankrankenhaus in C.-Z. fortbestehe.