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   VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11   

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https://dejure.org/2012,36632
VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11 (https://dejure.org/2012,36632)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26.09.2012 - 5 A 96/11 (https://dejure.org/2012,36632)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 26. September 2012 - 5 A 96/11 (https://dejure.org/2012,36632)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Abwägung; Aufzug; Beschränkung; Demonstration; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Konkordanz; Kooperationsgebot; praktische Konkordanz; Rechtsgüterkollision; Sicherheit, öffentliche; stationäre Kundgebung; Verhältnismäßigkeit; Versammlung; Versammlungsfreiheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Braunschweig, 19.05.2011 - 5 B 97/11

    Abwägung; Interessenkollision; Kooperationsgebot; Meinungsfreiheit; öffentliche

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11
    Unverhältnismäßigkeit des vollständigen Verbots eines Demonstrationsaufzugs, wenn die durch ihn drohende Beeinträchtigung von Schutzgütern der öffentlichen Sicherheit durch eine zeitliche Einschränkung sowie eine örtliche Beschränkung auf eine stationäre Kundgebung in hinreichendem Maße abgewendet werden kann (Abweichung gegenüber der Entscheidung im Eilverfahren 5 B 97/11).

    Am 17. Mai 2011 hat der Kläger Anfechtungsklage gegen die Untersagungsverfügung vom 6. Mai 2011 erhoben und zugleich einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (gerichtliches Aktenzeichen: 5 B 97/11) gestellt.

  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94

    Verletzung von GG Art 8 Abs 1 iVm Art 19 Abs 4 durch Zurückweisung eines Antrags

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11
    Die behördliche Gefahrenprognose muss sich auf nachweisbare Tatsachen stützen; bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfG, B. v. 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris Rn. 27; Nds. OVG, U. v. 29.05.2008 - 11 LC 138/06 -, juris Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11
    Ein Versammlungsverbot ist - als ultima ratio - nur zulässig, wenn die Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht hinreichend sicher abgewehrt werden kann, indem die Versammlungsbehörde die Durchführung der Versammlung beschränkt und hierdurch die Versammlungsfreiheit in geringerem Ausmaß einschränkt als durch das Verbot (vgl. BVerfG, B. v. 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03 -, juris Rn. 28; Ullrich, Niedersächsisches Versammlungsgesetz, § 8 Rn. 39).
  • OVG Niedersachsen, 29.05.2008 - 11 LC 138/06

    Rechtmäßigkeit einer Beschränkung des Versammlungsrechts anlässlich eines

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11
    Die behördliche Gefahrenprognose muss sich auf nachweisbare Tatsachen stützen; bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. BVerfG, B. v. 21.04.1998 - 1 BvR 2311/94 -, juris Rn. 27; Nds. OVG, U. v. 29.05.2008 - 11 LC 138/06 -, juris Rn. 44 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11
    Die Abwägung, ob und wie weit gegenläufige Interessen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit rechtfertigen, obliegt vielmehr der Versammlungsbehörde und den mit der rechtlichen Überprüfung befassten Gerichten (vgl. BverfG, B. v. 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, B. v. 05.05.2006 - 11 ME 117/06 -, juris Rn. 35; Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, 257, 264).
  • BVerfG, 02.12.2005 - 1 BvQ 35/05

    Eilantrag gegen Verhängung von Auflagen für geplante Demonstration ohne Erfolg

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11
    Ein geeignetes Mittel kann hierfür die Beschränkung der Versammlung in zeitlicher und örtlicher Hinsicht sein (vgl. BVerfG, B. v. 02.12.2005 - 1 BvQ 35/05 -, juris Rn. 31; Ullrich, a.a.O., § 8 Rn. 55 ff.).
  • BVerfG, 22.12.2006 - 1 BvQ 41/06

    Verfassungsmäßigkeit eines Versammlungsverbotes am Heiligen Abend

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11
    Gleiches gilt, soweit angekündigt wird, von der Versammlungsbehörde angekündigte Beschränkungen der Auflage verwaltungsgerichtlich überprüfen zu lassen (vgl. BVerfG, B. v. 22.12.2006 - 1 BvQ 41/06 -, juris Rn. 9; Ullrich, a.a.O., § 6 Rn. 7 und Rn. 17 f.).
  • BVerwG, 23.03.1999 - 1 C 12.97

    Klage der NPD gegen Verbot des Bundesparteitags 1993 zulässig

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11
    Ob die Beeinträchtigung tatsächlich fortwirkt ist nicht erheblich (vgl. BVerwG, U. v. 23.03.1999 - 1 C 12/97 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.05.2006 - 11 ME 117/06

    Anmeldung einer Kundgebung der NPD unter freiem Himmel; Vollständiges

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11
    Die Abwägung, ob und wie weit gegenläufige Interessen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit rechtfertigen, obliegt vielmehr der Versammlungsbehörde und den mit der rechtlichen Überprüfung befassten Gerichten (vgl. BverfG, B. v. 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01 -, juris Rn. 16; Nds. OVG, B. v. 05.05.2006 - 11 ME 117/06 -, juris Rn. 35; Hoffmann-Riem, NVwZ 2002, 257, 264).
  • OVG Niedersachsen, 01.06.2011 - 11 ME 164/11

    Vollständiges Verbot einer Versammlung ist bei möglicher Verringerung der

    Auszug aus VG Braunschweig, 26.09.2012 - 5 A 96/11
    Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat auf die Beschwerde des Klägers mit Beschluss vom 1. Juni 2011 (11 ME 164/11, juris sowie www.Rechtsprechung.Niedersachsen.de) die aufschiebende Wirkung der Klage wiederhergestellt mit der Maßgabe, dass die Versammlung stationär am Hauptbahnhof Braunschweig auf dem Parkplatz zwischen dem südwestlichen Ende des Bahnhofshauptgebäudes und dem Zentralen Omnibusbahnhof an der Salzdahlumer Straße in der Zeit von 12.00 bis 15.00 Uhr stattfinden dürfe und es der Beklagten vorbehalten bleibe, Auflagen für die Durchführung dieser Veranstaltung zu erteilen.
  • VG Braunschweig, 06.10.2011 - 5 A 82/10

    Auflagen nach dem Versammlungsrecht

  • VGH Baden-Württemberg, 30.06.2011 - 1 S 2901/10

    Pflichten des Versammlungsleiters

  • VG Braunschweig, 10.05.2013 - 5 B 79/13

    Verhältnismäßigkeit eines vollständigen Verbots eines Demonstrationsaufzugs

    Die behördliche Gefahrenprognose muss sich auf nachweisbare Tatsachen stützen; bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. VG Braunschweig, U. v. 26.09.2012 - 5 A 96/11 -, juris Rn. 23 m.w.N).

    28 Ein Versammlungsverbot ist darüber hinaus als "ultima ratio" nur zulässig, wenn die Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht hinreichend sicher abgewehrt werden kann, indem die Versammlungsbehörde die Durchführung der Versammlung beschränkt und hierdurch die Versammlungsfreiheit in geringerem Ausmaß einschränkt als durch das Verbot (vgl. VG Braunschweig, U. v. 26.09.2012 - 5 A 96/11 -, juris Rn. 23 m.w.N.).

    Die Abwägung, ob und wie weit gegenläufige Interessen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit rechtfertigen, obliegt vielmehr der Versammlungsbehörde (vgl. VG Braunschweig, U. v. 26.09.2012 - 5 A 96/11 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

  • VG Braunschweig, 19.05.2011 - 5 B 97/11
    Am 17. Mai 2011 hat der Antragsteller Anfechtungsklage gegen die Untersagungsverfügung vom 6. Mai 2011 erhoben (gerichtliches Aktenzeichen: 5 A 96/11) und zugleich den vorliegenden Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.

    die aufschiebende Wirkung seiner Klage (5 A 96/11) wiederherzustellen.

    Soweit der Antragsteller beantragt hat, das Gericht möge gemäß § 80 Abs. 5 Satz 1 2. Alt. VwGO die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen die Untersagungsverfügung der Antragsgegnerin vom 6. Mai 2011 (gerichtliches Aktenzeichen 5 A 96/11) wiederherstellen, ist der Eilantrag zulässig, aber unbegründet.

  • VG Braunschweig, 29.05.2018 - 5 B 238/18

    Durchsagen; Emission; Kernbereich; Lärm; Musik; Musikbeschallung; Pause;

    Die behördliche Gefahrenprognose muss sich auf nachweisbare Tatsachen stützen; bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. VG Braunschweig, U. v. 26.09.2012 - 5 A 96/11 -, juris Rn. 23 m.w.N).

    Die Abwägung, ob und wie weit gegenläufige Interessen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit rechtfertigen, obliegt vielmehr der Versammlungsbehörde bzw. ihr folgend dem Verwaltungsgericht (vgl. VG Braunschweig, U. v. 26.09.2012 - 5 A 96/11 -, juris Rn. 27 m.w.N.).

  • VG Braunschweig, 04.04.2014 - 5 B 58/14

    Durchführung der Versammlung "Reisefreiheit für Fussballfans" mit zeitlichen und

    Die behördliche Gefahrenprognose muss sich auf nachweisbare Tatsachen stützen; bloße Vermutungen reichen nicht aus (vgl. VG Braunschweig, U. v. 26.09.2012 - 5 A 96/11 -, [...] Rn. 23 m.w.N).

    Die Abwägung, ob und wie weit gegenläufige Interessen die Einschränkung der Versammlungsfreiheit rechtfertigen, obliegt vielmehr der Versammlungsbehörde (vgl. VG Braunschweig, U. v. 26.09.2012 - 5 A 96/11 -, [...] Rn. 27 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 01.06.2011 - 11 ME 164/11
    Der Antragsteller hat dagegen am 17. Mai 2011 beim Verwaltungsgericht Klage erhoben (5 A 96/11), über die noch nicht entschieden worden ist.
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