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   VG Braunschweig, 27.04.1999 - 5 A 5265/98   

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https://dejure.org/1999,18121
VG Braunschweig, 27.04.1999 - 5 A 5265/98 (https://dejure.org/1999,18121)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27.04.1999 - 5 A 5265/98 (https://dejure.org/1999,18121)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27. April 1999 - 5 A 5265/98 (https://dejure.org/1999,18121)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 81b 2. Alt. StPO; § 15 Abs. 2 NGefAG; § 15 Abs. 3 NGefAG; § 39 Abs. 3 S. 1 NGefAG; § 39a NGefAG; § 111 NGefAG
    Anspruch auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach der Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung im Rahmen polizeilicher Ermittlungen; Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen; Informationelle ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach der Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung; Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung im Rahmen polizeilicher Ermittlungen; Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen; Informationelle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2000, 217
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 23.06.1997 - 24 B 95.3734

    erkennungsdienstliche Unterlagen - Beleidigungsdelikte - § 81b StPO, zur

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.04.1999 - 5 A 5265/98
    Gefahrenabwehrgesetz selbst begrifflich zwischen erkennungsdienstlichen Maßnahmen (§ 15 NGefAG) und personenbezogenen Daten (§ 30 ff. NGefAG) unterscheidet (vgl. zur entsprechenden Rechtslage in Bayer, Bayrischer VGH, Urt.v. 23. Juni 1997 - 24 B 95.3734, NVwZ-RR, 496 ff.).
  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 114.79

    Lokalrandalierer - § 81b Alt. 2 StPO, Voraussetzungen der Aufbewahrungsbefugnis,

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.04.1999 - 5 A 5265/98
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Urt.v. 19. Oktober 1982 - 1 C 114/79, NJW 1983, 1338) regelt § 81b zweite Alternative StPO nicht nur die Voraussetzungen für die Anfertigung erkennungsdienstlicher Unterlagen, aus der Norm ergeben sich vielmehr gleichzeitig auch die Grenzen für die Berechtigung der Behörde, einmal aufgenommene Unterlagen aufzubewahren.
  • BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.04.1999 - 5 A 5265/98
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa Beschl.v. 6. Juli 1988 - 1 B 61/88 -, NJW 1989, Seite 2640 f. m.w.N.) bemißt sich die Notwendigkeit der Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen danach, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalles - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlaßverfahrens zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, währenddessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligte an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten.
  • VGH Hessen, 20.07.1993 - 11 UE 2285/89

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.04.1999 - 5 A 5265/98
    Zulässig ist die Klage als Verpflichtungsklage, weil die behördliche Entscheidung, dem Antrag auf Vernichtung erkennungsdienstlicher Unterlagen stattzugeben oder ihn abzulehnen, als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist (vgl. Hessischer VGH, Urt.v. 20. Juli 1993 - 11 UE 2285/89 -, NVwZ-RR 1994, 656).
  • VG Augsburg, 23.07.2020 - Au 2 K 19.636

    Erschließungsbeitrag für einen gegenüber dem Bebauungsplan schmäleren Ausbau

    Die Vereinbarkeit der planabweichenden Herstellung einer Erschließungsanlage mit dem Planungskonzept ist zu bejahen, soweit hinsichtlich Lage, Größe und Funktion der erstellten Anlage kein "Aliud" gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans vorliegt (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 15.3.2000 - 4 B 18.00 - NVwZ-RR 2000, 217; BayVGH, B.v. 21.5.2014 - 6 ZB 12.377 - juris Rn. 6; Schmitz, Erschließungsbeiträge, 2018, § 7 Rn. 20 ff.).
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