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   VG Braunschweig, 27.09.2021 - 2 A 837/17   

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VG Braunschweig, 27.09.2021 - 2 A 837/17 (https://dejure.org/2021,51950)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27.09.2021 - 2 A 837/17 (https://dejure.org/2021,51950)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 27. September 2021 - 2 A 837/17 (https://dejure.org/2021,51950)
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  • VG Berlin, 29.01.2019 - 37 K 98.18

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei Beihilfe zu schweren nichtpolitischen

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2021 - 2 A 837/17
    Verantwortlich ist regelmäßig (erst) derjenige, der einen wesentlichen logistischen, organisatorischen oder auch unmittelbar ideologischen Beitrag zur Durchführung entsprechender Verbrechen erbringt (OVG NRW, Urteil vom 27.05.2016 - 9 A 653/11.A -, juris Rn. 104; VG Berlin, Urteil vom 29.01.2019 - 37 K 98.18 A -, juris Rn. 26).

    Ein Gehilfe braucht keine genaue Kenntnis vom genauen Hergang, Ort, Zeit und Opfer der Tat zu haben (VG Berlin, Urteil vom 29.01.2019 - 37 K 98.18 A -, juris Rn. 35).

    Eine nähere Kenntnis von den später verübten Taten, die jedenfalls hinsichtlich der beabsichtigten Rechtsgutsverletzungen und der Begehungsform typischer Terrormaßnahmen im Kurdenkonflikt nach bekannt waren, ist für die Bestimmtheit seines Gehilfenvorsatzes nicht erforderlich (vgl. VG Berlin, Urteil vom 29.01.2019 - 37 K 98.18 A -, juris Rn. 35).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2021 - 2 A 837/17
    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn sich die Rückkehr in den Heimatstaat aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen als unzumutbar erweist, weil bei Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände die für eine bevorstehende Verfolgung streitenden Tatsachen ein größeres Gewicht besitzen als die dagegen sprechenden Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 - Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118/90 -, juris).

    Es kommt darauf an, ob in Anbetracht dieser Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor Verfolgung hervorgerufen werden kann (BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 -, juris Rn. 32).

  • BVerwG, 07.07.2011 - 10 C 26.10

    Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Sachlagenänderung; Änderung der Sachlage;

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2021 - 2 A 837/17
    Es bedarf vielmehr in jedem Einzelfall einer Würdigung der genauen tatsächlichen Umstände, um zu ermitteln, ob die von der Organisation begangenen Handlungen schwere nichtpolitische Straftaten im Sinne des Ausschlussgrundes sind und ob der betreffenden Person eine individuelle Verantwortung für die Verwirklichung dieser Handlung zugerechnet werden kann (BVerwG, Urteil vom 07.07.2011 - 10 C 26/10 -, juris Rn. 35; BVerwG, Urteil vom 19.11.2013 - 10 C 26/12 -, juris Rn. 15).

    Auch eine strafrechtlich relevante Beihilfe begründet die Verantwortung für eine schwere nichtpolitische Straftat, wenn der Tatbeitrag nach seinem Gewicht dem einer schweren nichtpolitischen Straftat entspricht (BVerwG, Urteil vom 07.07.2011 - 10 C 26/10 -, juris Rn. 38).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2016 - 9 A 653/11

    Widerruf der Gewährung der Asylanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen mit

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2021 - 2 A 837/17
    Eine solche individuelle Verantwortung für die Verwirklichung der Handlungen der Organisation ist anhand sowohl objektiver als auch subjektiver Kriterien zu beurteilen, wobei die tatsächliche Rolle der betreffenden Person bei der Verwirklichung der fraglichen Handlungen, ihre Position innerhalb der Organisation, der Grad der Kenntnis, die sie von deren Handlungen hatte oder haben musste, sowie etwaige Pressionen oder andere verhaltensbeeinflussende Faktoren zu berücksichtigen sind (OVG NRW, Urteil vom 27.05.2016 - 9 A 653/11.A -, juris Rn. 100).

    Verantwortlich ist regelmäßig (erst) derjenige, der einen wesentlichen logistischen, organisatorischen oder auch unmittelbar ideologischen Beitrag zur Durchführung entsprechender Verbrechen erbringt (OVG NRW, Urteil vom 27.05.2016 - 9 A 653/11.A -, juris Rn. 104; VG Berlin, Urteil vom 29.01.2019 - 37 K 98.18 A -, juris Rn. 26).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.07.2021 - A 13 S 1563/20

    Asyl Eritrea; Verfolgung von Frauen im Zusammenhang mit der Nationaldienstpflicht

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2021 - 2 A 837/17
    Es erscheint zwar möglich, dass die Behörden Kurdistan-Iraks dem Kläger eine Unterstützung der PKK aus politischer Überzeugung heraus unterstellen und er deshalb eine Behandlung erleiden könnte, die härter ist als sie sonst zur Verfolgung ähnlicher - nichtpolitischer - Straftaten von vergleichbarer Gefährlichkeit im Verfolgerstaat üblich ist (sogenannter "Politmalus", vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.07.2021 - A 13 S 1563/20 -, juris Rn. 50).
  • BVerwG, 24.11.2009 - 10 C 24.08

    Ausschlussgrund; Beweismaß; Flüchtlingsanerkennung; Humanitäres Völkerrecht;

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2021 - 2 A 837/17
    Es muss sich um ein Kapitalverbrechen oder eine sonstige Straftat handeln, die in den meisten Rechtsordnungen als besonders schwerwiegend qualifiziert ist und entsprechend strafrechtlich verfolgt wird (BVerwG, Urteil vom 24.11.2009 - 10 C 24/08 -, juris Rn. 41).
  • EuGH, 22.04.2021 - C-46/19

    Rat/ PKK

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2021 - 2 A 837/17
    Der Europäische Gerichtshof verwies den Rechtsstreit mit Urteil vom 22.04.2021 (- C-46/19 -, juris) an das Gericht zurück.
  • EuG, 15.11.2018 - T-316/14

    PKK / Rat - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - Restriktive Maßnahmen

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2021 - 2 A 837/17
    So urteilte am 15.11.2018 das Gericht der Europäischen Union, die PKK sei zwischen 2014 und 2017 zu Unrecht auf der EU-Terrorliste geführt worden (- T-316/14 -, juris).
  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 118.90

    Asylrecht - Gruppenverfolgung - Gefahr politischer Verfolgung - Zumutbarkeit

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2021 - 2 A 837/17
    Eine beachtliche Wahrscheinlichkeit in diesem Sinne liegt vor, wenn sich die Rückkehr in den Heimatstaat aus der Sicht eines besonnenen und vernünftig denkenden Menschen als unzumutbar erweist, weil bei Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände die für eine bevorstehende Verfolgung streitenden Tatsachen ein größeres Gewicht besitzen als die dagegen sprechenden Gesichtspunkte (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 - 10 C 23/12 - Urteil vom 05.11.1991 - 9 C 118/90 -, juris).
  • BGH, 18.04.1996 - 1 StR 14/96

    Beihilfe zum Betrug (Anforderungen an die Bestimmtheit des Gehilfenvorsatzes;

    Auszug aus VG Braunschweig, 27.09.2021 - 2 A 837/17
    Beihilfe durch kann danach schon begehen, wer dem Täter ein entscheidendes Tatmittel willentlich an die Hand gibt und damit bewusst das Risiko erhöht, dass eine durch den Einsatz gerade dieses Mittels typischerweise geförderte Haupttat verübt wird (BGH, Urteil vom 18.04.1996 - 1 StR 14/96 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 19.11.2013 - 10 C 26.12

    Ausschlussgrund; Beteiligung in sonstiger Weise; Flüchtlingsanerkennung;

  • BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich

  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 13.11

    Asylanerkennung; Asylantrag; Ausschlussgründe; Beachtlichkeit des Asylantrags;

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