Rechtsprechung
   VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,43863
VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22 (https://dejure.org/2022,43863)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 30.08.2022 - 6 B 275/22 (https://dejure.org/2022,43863)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 30. August 2022 - 6 B 275/22 (https://dejure.org/2022,43863)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,43863) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    SchulG ND § 10a; SchulG ND § 5 Abs. 2; SchulG ND § 59 Abs. 1 S. 1; SchulG ND § 63 Abs. 3
    Ausnahmegenehmigung; Bildungsgang; MINT-Schule; Oberschule; pädagogische Gründe; Schulform; Tabletklassen; Technikangebot; unzumutbare Härte; Wahlrecht; Wunschschule; Kein Anspruch auf Gestattung des Besuchs einer MINT-Schule

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 21.11.2018 - 2 ME 512/18

    Anspruch auf Erteilung einer vorläufigen Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22
    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 4; B. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 25, B. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36).

    Die Pflicht zum Besuch der nach § 63 Abs. 3 Satz 1 NSchG zuständigen Schule besteht nur dann, wenn es sich insoweit um eine Schule der gewählten Schulform handelt und die Schule zugleich den Bildungsgang anbietet, den die Schülerin bzw. der Schüler besuchen möchte (vgl. auch Brockmann, in: Brockmann/Littmann/Schippmann, NSchG, Kommentar, Stand Oktober 2021, § 63 Erl. 5; Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 4).

    Der Begriff des Bildungsgangs, der auch außerhalb der Regelung des § 59 NSchG an verschiedenen Stellen des Gesetzes Erwähnung findet, wird im Niedersächsischen Schulgesetz terminologisch einheitlich verwendet (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 8).

    Er bezeichnet die Unterform einer Schulform (vgl. Nolte, in: Galas/Krömer/Nolte/Ulrich, NSchG Kommentar, 11. Auflage 2021, § 59 Rn. 2), deren Eigenständigkeit aufgrund besonderer fachlicher, methodischer, didaktischer und/oder pädagogischer Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot, die sich im Allgemeinen - aber nicht immer - zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt, festzustellen ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris 2. Leitsatz, Rn. 7; U. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 48).

    Nicht jede Besonderheit oder Schwerpunktbildung etwa im Lehrstoff, im Fremdsprachenangebot und/oder in den Lern- und Erziehungsmethoden begründet bereits einen eigenen Bildungsgang (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris 9; U. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 48 (58), U. v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, juris Rn. 43, U. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 - ).

    Ein solcher weiterer Schulwechsel stellt gerade keine atypischen Umstände dar und ist grundsätzlich zumutbar (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 15).

    Pädagogische Gründe können vorliegen, wenn die pädagogischen Nachteile, die eine Schülerin bzw. ein Schüler bei dem Besuch der zuständigen Pflichtschule zu erleiden hätte, ungleich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an einer sinnvollen Verteilung der Schülerströme auf die nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Schule (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 12; B. v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Dafür müssen atypische Umstände gegeben sein, die deutlich über die Belastungen hinausgehen, die regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der zuständigen Pflichtschule zuzuweisen; diese Umstände müssen zugleich den Besuch der Wunschschule gebieten (vgl. auch Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 12; B. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 24, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris Rn. 6).

    Es kann nicht vorausgesagt werden, welche persönliche und schulische Situation in zwei Jahren bestehen wird (vgl. in Bezug auf eine dritte Fremdspräche in Klasse 8 bereits bei Aufnahme in die 5. Klasse Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 13; Brockmann, in: in: Brockmann/Littmann/Schippman, NSchG, Kommentar, Stand Oktober 2021, § 63 Erl. 5.2.2 m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 08.01.2014 - 2 LB 364/12

    Auslegung des Begriffs der Schulform bzgl. des Rechts der Eltern auf freie

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22
    Die Schulformen sind in § 5 Abs. 2 NSchG abschließend ( Nds. OVG, U. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 43; Nds. OVG, B. v. 14. November 2018 - 2 LC 1768/17 -, juris Rn. 22; Littmann, in: Brockmann/Littmann/Schippman, NSchG, Kommentar, Stand Oktober 2021, § 59 Erl. 2.1) aufgezählt.

    Er bezeichnet die Unterform einer Schulform (vgl. Nolte, in: Galas/Krömer/Nolte/Ulrich, NSchG Kommentar, 11. Auflage 2021, § 59 Rn. 2), deren Eigenständigkeit aufgrund besonderer fachlicher, methodischer, didaktischer und/oder pädagogischer Schwerpunktbildung in einem schulischen Angebot, die sich im Allgemeinen - aber nicht immer - zugleich in einer besonderen Gestaltung des Abschlusses auswirkt, festzustellen ist (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris 2. Leitsatz, Rn. 7; U. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 48).

    Nicht jede Besonderheit oder Schwerpunktbildung etwa im Lehrstoff, im Fremdsprachenangebot und/oder in den Lern- und Erziehungsmethoden begründet bereits einen eigenen Bildungsgang (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris 9; U. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, juris Rn. 48 (58), U. v. 25.3.2014 - 2 LB 147/12 -, juris Rn. 43, U. v. 20.12.1995 - 13 L 2013/93 - ).

  • OVG Niedersachsen, 20.08.2012 - 2 ME 343/12

    Anführen sachlicher Gründe oder Hinweis auf reine Unbequemlichkeiten als

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22
    Pädagogische Gründe können vorliegen, wenn die pädagogischen Nachteile, die eine Schülerin bzw. ein Schüler bei dem Besuch der zuständigen Pflichtschule zu erleiden hätte, ungleich schwerer wiegen als das öffentliche Interesse an einer sinnvollen Verteilung der Schülerströme auf die nach dem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zuständige Schule (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 12; B. v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

    Dafür müssen atypische Umstände gegeben sein, die deutlich über die Belastungen hinausgehen, die regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der zuständigen Pflichtschule zuzuweisen; diese Umstände müssen zugleich den Besuch der Wunschschule gebieten (vgl. auch Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 12; B. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 24, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 04.09.2015 - 2 ME 252/15

    Vergleichbar hoher Stellenwert hinsichtlich der Organisationsentscheidungen nach

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22
    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 4; B. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 25, B. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36).

    Dafür müssen atypische Umstände gegeben sein, die deutlich über die Belastungen hinausgehen, die regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der zuständigen Pflichtschule zuzuweisen; diese Umstände müssen zugleich den Besuch der Wunschschule gebieten (vgl. auch Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 12; B. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 24, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 02.08.2018 - 2 ME 432/18

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22
    Die Annahme einer unzumutbaren Härte muss sich aus der besonderen Situation des Einzelfalls ergeben, die es schließlich rechtfertigt, dem sich hierauf berufenden Schüler und/oder seinen Erziehungsberechtigten im Verhältnis zu dem öffentlichen Interesse an der Beachtung der Schulbezirkseinteilung ausnahmsweise eine Sonderstellung einzuräumen (vgl. Nds. OVG, B. v. 2.8.2018 - 2 ME 432/18 -, juris Rn. 4 m. w. N.).

    Für das auf eine vorläufige Entscheidung gerichtete Eilverfahren ist der im Hauptsacheverfahren anzusetzende Auffangwert nach ständiger Rechtsprechung der Kammer und des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts zu halbieren (vgl. Nrn. 38.4 und 1.5 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit, NVwZ-Beilage 2013, 57 ff., sowie Nds. OVG, B. v. 2.8.2018 - 2 ME 432/18 -, juris Rn. 10).

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22
    Die Regelung dient dem öffentlichen Interesse an einer Beibehaltung der Schulbezirkseinteilung und der damit verbundenen sinnvollen Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die Schulen (vgl. Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 4; B. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 -, juris Rn. 25, B. v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36).

    Dafür müssen atypische Umstände gegeben sein, die deutlich über die Belastungen hinausgehen, die regelmäßig mit dem Besuch der Pflichtschule verbunden sind und bei deren Vorliegen es den auf den Normalfall bezogenen Leitvorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr entspräche, die betroffene Schülerin bzw. den betroffenen Schüler der zuständigen Pflichtschule zuzuweisen; diese Umstände müssen zugleich den Besuch der Wunschschule gebieten (vgl. auch Nds. OVG, B. v. 21.11.2018 - 2 ME 512/18 -, juris Rn. 12; B. v. 31.7.2018 - 2 ME 405/18 - juris Rn. 24, v. 4.9.2015 - 2 ME 252/15 -, juris Rn. 36 und v. 20.8.2012 - 2 ME 343/12 -, juris Rn. 6).

  • OVG Niedersachsen, 07.09.2004 - 13 ME 386/04

    Angebot; Ausnahmebewilligung; Ausnahmetatbestand; Besuch; Bewertung; Einstellung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22
    Dies setzt jedoch zusätzlich zu einem Angebot individuelle Gründe, die jeweils in der Person der Schülerin oder des Schülers vorliegen, voraus (Nds. OVG, B. v. 7.9.2004 - 13 ME 386/04 -, juris Rn. 6; Brockmann, in: Brockmann/Littmann/Schippman, NSchG, Kommentar, Stand Oktober 2021, § 63 Erl. 5.2.2).
  • OVG Niedersachsen, 24.01.2017 - 2 ME 240/16

    Kooperative Gesamtschule; Gesamtschule; Schülerbeförderung; Taxi

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22
    Diese Regelung der Satzung ist unter Berücksichtigung der ständigen Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts, welches Zeiten von bis zu 60 Minuten für den reinen Schulweg für Schüler der fünften und sechsten Schuljahrgänge für zumutbar erachtet (vgl. Nds. OVG, B. v. 24.1.2017 - 2 ME 240/16 -, juris Rn. 10), nicht zu beanstanden.
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2021 - 13 ME 41/21

    Befreiung; Beschwerde; Ein- und Rückreisende; Quarantäne; vorläufiger

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22
    Eine die Anforderungen an den Erlass einer einstweiligen Anordnung erhöhende Vorwegnahme der Hauptsache liegt schon dann vor, wenn die begehrte Entscheidung des Gerichts dem Antragsteller für die Dauer eines Hauptsacheverfahrens die Rechtsposition vermitteln würde, die er in der Hauptsache (vgl. bspw. Nds. OVG, B. v. 2.2.2021 - 13 ME 41/21 -, juris Rn. 7; B. v. 23.11.1999 - 13 M 3944/99 -, juris Rn. 1; Dombert, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Auf. 2017, zweiter Teil Rn. 179 f.).
  • OVG Niedersachsen, 06.06.2019 - 2 LA 1630/17

    Gymnasiales Angebot; nächstgelegene; Oberschule; Schulzweig; Schülerbeförderung;

    Auszug aus VG Braunschweig, 30.08.2022 - 6 B 275/22
    Soweit § 10a Abs. 2 und 3 NSchG unterschiedliche Arten von Oberschulen benennt, stellen diese gemäß § 114 Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 NSchG lediglich schülerbeförderungsrechtlich unterschiedliche Schulformen dar (vgl. ausführlich VG Braunschweig, B. v. 18.8.2022 - 6 B 268/22 -, n. v., S. 7 f. unter Verweis auf Nds. OVG, B. v. 6.6.2019 - 2 LA 1630/17 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 20.07.2020 - 2 ME 288/20

    Andere Schule; Grundschule; Pflichtschule; Schulweg; unzumutbare Härte

  • OVG Niedersachsen, 23.11.1999 - 13 M 3944/99

    Vorläufiger Rechtsschutz bei Nichtversetzung in nächsthöheren Schuljahrgang;

  • OVG Niedersachsen, 14.11.2018 - 2 LC 1768/17

    Aufwendungsersatz für die Schülerbeförderung zu einer Förderschule;

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2021 - 13 ME 146/21

    Einstweilige Anordnung; Anordnungsanspruch; Anordnungsgrund; Beschwerde;

  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 2013/93

    Schule; Beförderungskosten; Privates Gymnasium; Ersatzschule; Fremdsprache

  • OVG Niedersachsen, 25.03.2014 - 2 LB 147/12

    Anforderungen einer für die Annahme eines eigenständigen Bildungsgangs

  • OVG Niedersachsen, 17.08.2020 - 2 ME 301/20

    Betreuungsbedürftigkeit; Gestattung; Grundschule; Nachmittagsbetreuung;

  • VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20

    Corona-Pandemie; COVID-19; Homeschooling; Infektionsschutzmaßnahme; Pandemie;

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht