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   VG Bremen, 01.09.2016 - 5 K 2508/15   

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https://dejure.org/2016,27792
VG Bremen, 01.09.2016 - 5 K 2508/15 (https://dejure.org/2016,27792)
VG Bremen, Entscheidung vom 01.09.2016 - 5 K 2508/15 (https://dejure.org/2016,27792)
VG Bremen, Entscheidung vom 01. September 2016 - 5 K 2508/15 (https://dejure.org/2016,27792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • verkehrslexikon.de

    Keine Aufstellung von Sperrpfosten im verkehrsberuhigten Bereich

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremLStrG § 10; BremLStrG § 18; StVO § 43; StVO § 45
    Aufstellung von zwei Sperrpfosten - Blumenkübel; Poller; Sperrpfosten; verkehrsberuhigter Bereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 25.04.2012 - 7 A 10976/11

    Keine weiteren verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Pater-Fröhlich-Straße in

    Auszug aus VG Bremen, 01.09.2016 - 5 K 2508/15
    Da § 10 Abs. 1 Satz 2 BremLStrG nur die öffentliche Aufgabe der Straßenbaulast nach § 10 Abs. 1 BremLStrG konkretisiert und nicht auch dem Schutz der Interessen einzelner Personen zu dienen bestimmt ist, begründet die Vorschrift keinen Anspruch darauf, dass und wie die Straßenbaulast wahrgenommen wird (vgl. Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. Mai 2012 - 7 A 10976/11, Rn. 18-24 -, juris).
  • VG Bremen, 12.11.2009 - 5 K 252/09

    Zum kostenpflichtigen Abschleppen bei Parken in einer Straßenverengung

    Auszug aus VG Bremen, 01.09.2016 - 5 K 2508/15
    Dies dürfte sich vorliegend aus zwei Gründen ergeben: Zum einen wird durch das Parken in dem 4, 5 Meter breiten verkehrsberuhigten Bereich in der Regel eine Engstelle geschaffen werden, da eine Restdurchfahrbreite unter 3, 05 Metern verbleiben dürfte (vgl. VG Bremen, Urteil vom 12.11.2009 - 5 K 252/09 -, juris) und zum anderen wird der verkehrsberuhigte Bereich durch verbotswidrig parkende Fahrzeuge erheblich in seiner Funktion beeinträchtigt (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. September 1996 - 5 A 1746/94 - , Rn. 13, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.09.2010 - 3 L 341/09

    Gemeinden in Sachsen-Anhalt nicht befugt zur Anordnung der Aufstellung von

    Auszug aus VG Bremen, 01.09.2016 - 5 K 2508/15
    Ein Anspruch auf Aufstellung der begehrten Sperrpfosten bzw. Blumenkübel kann sich aber schon deshalb nicht aus § 45 StVO ergeben, weil es sich hierbei nicht um Verkehrseinrichtungen im Sinne dieser Vorschrift handelt (vgl. mit ausführlicher Begründung VG Koblenz, Urteil vom 22. Februar 2010 - 4 K 774/09.KO, Rn. 39 -, juris; s. a. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. September 2010 - 3 L 341/09 -, Rn. 29, juris).
  • BVerwG, 22.01.1971 - VII C 48.69

    Zum Anspruch des Einzelnen auf Vornahme verkehrsbehördlicher Maßnahmen

    Auszug aus VG Bremen, 01.09.2016 - 5 K 2508/15
    Zwar ist allgemein anerkannt, dass auch der Einzelne ausnahmsweise aus § 45 StVO ein subjektiv-öffentliches Recht gegenüber der Straßenverkehrsbehörde ableiten kann, soweit die von dieser Regelung geschützten Rechtsgüter und Interessen auch sein Individualinteresse erfassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1971 - VII C 48.69 -, juris).
  • VG Koblenz, 22.02.2010 - 4 K 774/09

    Kein Anspruch auf Poller

    Auszug aus VG Bremen, 01.09.2016 - 5 K 2508/15
    Ein Anspruch auf Aufstellung der begehrten Sperrpfosten bzw. Blumenkübel kann sich aber schon deshalb nicht aus § 45 StVO ergeben, weil es sich hierbei nicht um Verkehrseinrichtungen im Sinne dieser Vorschrift handelt (vgl. mit ausführlicher Begründung VG Koblenz, Urteil vom 22. Februar 2010 - 4 K 774/09.KO, Rn. 39 -, juris; s. a. Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 22. September 2010 - 3 L 341/09 -, Rn. 29, juris).
  • BVerwG, 13.12.2006 - 6 C 23.05

    Klagebefugnis; Betreiberauswahl und Betreibervorauswahl; Beteiligung an den

    Auszug aus VG Bremen, 01.09.2016 - 5 K 2508/15
    Diese Möglichkeit ist auszuschließen, wenn offensichtlich und eindeutig nach keiner Betrachtungsweise subjektive Rechte des Klägers verletzt sein können (vgl. BVerwG, Teilurteil vom 13. Dezember 2006 - 6 C 23/05 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.09.1996 - 5 A 1746/94

    Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen einer ordnungsrechtlichen Abschleppanordnung;

    Auszug aus VG Bremen, 01.09.2016 - 5 K 2508/15
    Dies dürfte sich vorliegend aus zwei Gründen ergeben: Zum einen wird durch das Parken in dem 4, 5 Meter breiten verkehrsberuhigten Bereich in der Regel eine Engstelle geschaffen werden, da eine Restdurchfahrbreite unter 3, 05 Metern verbleiben dürfte (vgl. VG Bremen, Urteil vom 12.11.2009 - 5 K 252/09 -, juris) und zum anderen wird der verkehrsberuhigte Bereich durch verbotswidrig parkende Fahrzeuge erheblich in seiner Funktion beeinträchtigt (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26. September 1996 - 5 A 1746/94 - , Rn. 13, juris).
  • VG Bremen, 11.11.2021 - 5 K 1968/19

    Administratives Einschreiten gegen Gehwegparken; Amt für Straßen und Verkehr;

    Sperrpfosten sind in § 43 Abs. 1 Satz 1 StVO zwar ausdrücklich genannt, in der abschließenden Darstellung in Anlage 4 zu § 43 Abs. 3 StVO aber nicht aufgeführt (so bereits VG Bremen, Urt. v. 01.09.2016 - 5 K 2508/15 -, juris Rn. 21, dort zur Frage der Klagebefugnis; bestätigt durch OVG Bremen, Beschl. v. 15.01.2018 - 1 LA 265/16 -, juris Rn. 21; ausführlich: VG Koblenz, Urt. v. 22.02.2010 - 4 K 774/09.KO -, juris Rn. 39; Kettler, in: MüKoStVR, 1. Aufl. 2016, StVO § 43 Rn. 2; wohl auch: Friedrich, in: BeckOK StVR, 13.
  • VG Minden, 24.09.2021 - 2 L 450/21
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.10.2003 - 8 B 468/03 -, juris, Rn. 4; Lafontaine in: Freymann/Wellner, jurisPK-Straßenverkehrsrecht, 1. Auflage, § 43 StVO, Rn. 20 (Stand: 30.08.2021), m.w.N.; die Eigenschaft eines Sperrpfostens als Verkehrseinrichtung i.S.d. § 43 Abs. 1 StVO verneinend: VG Koblenz, Urteil vom 22.02.2010 - 4 K 774/09.KO -, juris, Rn. 39; VG Bremen, Urteil vom 01.09.2016 - 5 K 2508/15 - juris, Rn. 21.
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