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   VG Bremen, 01.12.2020 - 6 K 3860/17   

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VG Bremen, 01.12.2020 - 6 K 3860/17 (https://dejure.org/2020,43996)
VG Bremen, Entscheidung vom 01.12.2020 - 6 K 3860/17 (https://dejure.org/2020,43996)
VG Bremen, Entscheidung vom 01. Dezember 2020 - 6 K 3860/17 (https://dejure.org/2020,43996)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    AsylG § 73 Abs 1; AufenthG § 60 Abs 5 iVm Art 3 EMRK; AufenthG § 60 Abs 7; AufenthG § 60 Abs 8 S 1; AufenthG § 60 Abs 8 S 2
    Asylrecht, Russische Föderation, Urteil vom 01.12.2020 - Ausschlussgrund; Haftanstalten; IS; Menschenrechtswidrige Behandlung; mitgliedschaftliche Beteiligung an ausländischer terroristischer Vereinigung; nachträgl. Verwirklichung Ausschlussgrund; Tschetschenien; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 31.03.2011 - 10 C 2.10

    Asyl; Ausschlussgrund; Aussetzung des Verfahrens; Beweismaß; faires Verfahren;

    Auszug aus VG Bremen, 01.12.2020 - 6 K 3860/17
    Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist hiernach auch zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für eine Zuerkennung deshalb nicht mehr vorliegen, weil der Ausländer hiernach den Tatbestand des § 60 Absatz 8 S. 1 oder 2 AufenthG verwirklicht hat (Fleuß in: BeckOK, § 73 AufenthG Rn. 18; BT-Drs. 16/5065, 214, 219; BVerwG, Urt. v. 31.03.2011 - 10 C 2/10 -, juris Rn. 20 ff. und 44 ff.).

    Die Notwendigkeit des Ausschlusses asylunwürdiger Personen hängt nicht davon ab, zu welchem Zeitpunkt sie die materiellen Ausschlussgründe verwirklichen und verstößt mithin nicht gegen die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), soweit es sich nicht um den - hier nicht einschlägigen - Ausschlussgrund der nichtpolitischen Straftaten handelt, die vor Aufnahme als Flüchtling begangen wurden (Art. 1 F Buchst. b GFK; § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AsylG; BVerwG, Urt. 31.03.2011 - 10 C 2/10 -, juris Rn. 22).

    und führen im Falle individueller Verantwortung zum Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft (offengelassen: BVerwG, Urt. 31.01.2011 - 10 C 2/10 -, juris Rn. 38; EuGH, Urt. v. 09.11.2010 - Rs. C-57/09, (B) und Rs. C-101/09 (D)-).

  • BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17

    Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus;

    Auszug aus VG Bremen, 01.12.2020 - 6 K 3860/17
    Sie verweist auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 13.07.2017 - 1 VR 3.17 zur Verneinung eines Abschiebungsverbotes und das Vorliegen einer internen Ausweichalternative in der Russischen Föderation betreffend eine Abschiebungsanordnung gemäß § 58 a AufenthG im Falle eines aus Dagestan stammenden Gefährders.

    In dem der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 13.07.2017 - 1 VR 3/17 -, juris Rn. 96) zugrundeliegenden Fall einer Abschiebungsanordnung nach § 58a AufenthG gegenüber einem Gefährder, der aus Sicht der russischen Behörden im Verdacht steht, einen islamistischen Fundamentalismus zu propagieren, hat das Auswärtige Amt fallbezogen geantwortet und auf dieselbe Aussage des Komitees zur Verhinderung von Folter abgestellt, dass der dortige Antragsteller mit Befragung und Überwachung zu rechnen habe, aber eine präventive Folter nahezu ausgeschlossen sei.

  • EGMR, 15.11.1996 - 22414/93

    CHAHAL c. ROYAUME-UNI

    Auszug aus VG Bremen, 01.12.2020 - 6 K 3860/17
    Danach sei Folter oder unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe ungeachtet des Verhaltens des Opfers absolut verboten; das gelte selbst in Fällen terroristischer Gewalt (EGMR, Urt. v. 15.11.1996 - 70/1995/576/662 -, NVwZ 1997, 1093, Rn. 79).

    Wenn stichhaltige Gründe für die Annahme vorliegen, dass eine Person im Falle ihrer Überstellung an einen anderen Staat einem realen Risiko ausgesetzt ist, einer mit Art. 3 EMRK unvereinbaren Behandlung unterworfen zu werden, ist der Vertragsstaat verpflichtet, die Person gegen solche Behandlung zu schützen (EGMR, Urt. v. 15.11.1996 - 70/1995/576/662 -, NVwZ 1997, 1093, Rn. 80).

  • VG Bremen, 02.04.2019 - 6 K 452/18

    Russische Föderation, Abschiebungsverbot, Haftbedingungen, Zusicherung,

    Auszug aus VG Bremen, 01.12.2020 - 6 K 3860/17
    Allerdings besteht generell ein beachtliches Risiko dafür (VG Bremen, Urt. v. 02.04.2019 - 6 K 452/18 -).
  • VG Aachen, 21.01.2020 - 6 L 1332/19

    Asyl; Türkei; organisierter Drogenhandel; nebis in idem; Doppelbestrafung

    Auszug aus VG Bremen, 01.12.2020 - 6 K 3860/17
    Eine Doppelbestrafung an sich stellt auch im Übrigen grundsätzlich keine unmenschliche Behandlung i.S.d. Art. 3 EMRK dar (vgl. VG Berlin, Beschl. v. 04.03.2020 - 33L 89/20 -; VG Aachen, Beschl. v. 21.01.2020 - 6 L 1332/19.A -, juris Rn. 21 ff.).
  • EGMR, 10.01.2012 - 42525/07

    ANANYEV AND OTHERS v. RUSSIA

    Auszug aus VG Bremen, 01.12.2020 - 6 K 3860/17
    Offensichtlich handele es sich um ein strukturelles Problem (vgl. EGMR, Urt. v. 10.01.2012 - 42525/07 und 60800/08 -, NVwZ-RR 2013, 284, Rn. 184).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 1 A 5.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt Bremer Abschiebungsanordnung gegen einen

    Auszug aus VG Bremen, 01.12.2020 - 6 K 3860/17
    Risikopotential erhöhen oder verringern können (BVerwG, Urt. v. 27.03.2018 - 1 A 5/17 - , juris Rn. 62).
  • BVerwG, 18.07.2019 - 2 B 7.19

    Verlust des Rügerechts einer Partei eines Rechtsstreits bei einer fehlerhaften

    Auszug aus VG Bremen, 01.12.2020 - 6 K 3860/17
    Auf die Befolgung der Bestimmung über die Belehrung über ein Zeugnisverweigerungsrecht können die Beteiligten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens im Sinne von § 173 VwGO i.V.m. § 295 Abs. 2 verzichten (BVerwG, Beschl. v. 18.07.2019 - 2 B 7/19 -, juris Rn. 13).
  • EGMR, 15.07.2002 - 47095/99

    Russland, Haftbedingungen, EMRK, Europäische Menschenrechtskonvention,

    Auszug aus VG Bremen, 01.12.2020 - 6 K 3860/17
    Auch wenn Haftbedingungen nicht darauf abzielen, den Gefangenen zu demütigen oder zu erniedrigen, verstoßen sie gegen das Folterverbot in Art. 3 EMRK, wenn sie erhebliches psychisches oder physisches Leid verursachen, die Menschenwürde beeinträchtigen und Gefühle von Demütigung und Erniedrigung erwecken (vgl. EGMR, Urt. v. 15.07.2002 - 47095/99 -, NVwZ 2005, 303, Leitsatz).
  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

    Auszug aus VG Bremen, 01.12.2020 - 6 K 3860/17
    Darüber hinaus liegt auch die von der Rechtsprechung (BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 -, NVwZ 2001, 442, 443 m.w.N.) zusätzlich geforderte ungünstige Prognose vor, wonach von dem Ausländer im Zeitpunkt der Entscheidung eine konkrete, ernsthaft drohende Gefahr für die Allgemeinheit im Sinne einer Wiederholungsgefahr ausgehen muss.
  • EuGH, 09.11.2010 - C-57/09

    Eine Person kann von der Anerkennung als Flüchtling ausgeschlossen werden, wenn

  • BVerwG, 31.01.2013 - 10 C 17.12

    Asylanerkennung; Flüchtlingsanerkennung; Widerruf; Bescheid; Anfechtung;

  • OVG Bremen, 09.12.2020 - 2 B 240/20

    Ausweisung eines früheren Kämpfers des Islamischen Staates (IS) - Aufschiebende

    Die gegen diesen Bescheid erhobene Klage wurde vom Verwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 24.11.2020 - 6 K 3860/17- abgewiesen.
  • OVG Bremen, 27.04.2021 - 1 LA 149/21

    Entkräftung der Beweiswirkung des elektronisch zurückgesandten

    Dieser habe aber mit Schriftsatz vom 17.02.2021 erklärt, "bis zum heutigen Tage hier noch kein schriftliches Urteil auf die mündliche Verhandlung vom 24.11.2020 zum Aktenzeichen 6 K 3860/17" erhalten zu haben.
  • VG Bremen, 16.12.2022 - 2 K 198/20

    Ausweisung, Urteil vom 16.12.2022 - Ausweisung; Einreise- und Aufenthaltsverbot;

    Die gegen diesen Bescheid erhobene Klage wurde vom erkennenden Gericht mit Urteil vom 01. Dezember 2020 (Az.: 6 K 3860/17) abgewiesen.
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