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   VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20   

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VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20 (https://dejure.org/2020,6478)
VG Bremen, Entscheidung vom 02.04.2020 - 5 V 596/20 (https://dejure.org/2020,6478)
VG Bremen, Entscheidung vom 02. April 2020 - 5 V 596/20 (https://dejure.org/2020,6478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    GG Art 12; IfSG § 28; IfSG § 28 Abs 1; IfSG § 28 Abs 1 S 1; IfSG § 28 Abs 1 S 2
    Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes im Wege einer Allgemeinverfügung nach § 28 Abs. 1 IfSG - Corona; Coronavirus; Einzelhandel für Lebensmittel; Einzelhandelsbetrieb; Infektionsschutz; Lebensmitteleinzelhandel; Pandemie; Schließungsanordnung; Sonderposten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • VG Bremen, 26.03.2020 - 5 V 553/20

    Gefahrenabwehrrecht/Seuchenbekämpfung: Schließung eines Einzelhandelsgeschäftes

    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20
    Bestätigung der Entscheidung zum Aktenzeichen 5 V 553/20.

    Sie verweist im Wesentlichen auf die im Hinblick auf eine andere Sonderpostenmarkt-Kette ergangene Entscheidung der Kammer vom 26.03.2020 (Aktenzeichen 5 V 553/20).

    Die Auslegung von Ziffer 1 Buchstabe f) ergibt, dass eine Verkaufsstelle nur dann als Einzelhandelsgeschäft für Lebensmittel anzusehen ist, wenn wenigstens der überwiegende Teil des Sortiments Lebensmittel umfasst (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 40).

    Die Kammer hat bereits in ihrer Entscheidung vom 26.03.2020 ausgeführt, dass die Antragsgegnerin mit § 28 Abs. 1 Satz 1 bzw. 2 IfSG auf eine taugliche Rechtsgrundlage für den Erlass der Ziffer 1 Buchstabe d) i.V.m. Buchstabe f) der Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 zurückgreifen konnte, ihr hinsichtlich der Art und des Umfangs der Gefahrenabwehrmaßnahmen ein Ermessen eingeräumt ist und das Vorliegen einer spezielleren gesetzlichen Regelung als die infektionsschutzrechtliche Generalklausel nicht zwingend ist (VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 29 ff.).

    cc) Die Maßnahme, die sich auch gegen die Antragstellerin als juristische Person richten durfte (siehe dazu bereits VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 40), ist auch in Bezug auf die konkrete Verkaufsstelle der Antragstellerin verhältnismäßig.

    Ein Verkauf nur des Lebensmittelangebotes und/oder weiterer unter die von der Ausnahme in Ziffer 1 Buchstabe f) erfassten Kategorien fallenden Waren unter Beachtung des erarbeiteten Sicherheitskonzeptes ist zwar ein milderes, jedoch kein gleich wirksames Mittel zur Förderung des legitimen Zweckes der weitreichenden Einschränkung sozialer Kontakte (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 42).

    Ansonsten droht die nicht fernliegende Gefahr eines Kollabierens des staatlichen Gesundheitssystems, wie es beispielsweise in Italien und inzwischen auch in Spanien der Fall zu sein scheint (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 43).

    dd) Auch der von der Antragstellerin angenommene Verstoß gegen den Gleichheitssatz im Hinblick auf andere (auch größere) Unternehmen, die weiterhin geöffnet bleiben dürfen, liegt nicht vor (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 44).

    Die Aufhebung vorheriger und der Erlass angepasster Allgemeinverfügungen hat gezeigt, dass in kurzen Zeitabständen eine Überprüfung der Entscheidungsträger im Hinblick auf die Erforderlichkeit etwaiger Einschränkungen des öffentlichen Lebens stattfindet (VG Bremen, Beschl. v. 26.03.2020 - 5 V 553/20 -, juris Rn. 46).

  • VG Bremen, 30.03.2020 - 5 V 565/20

    Verbot der Öffnung des Betriebes zur Eindämmung des Coronavirus -

    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20
    Fiele sie - ihrer Auffassung folgend - unter die Ausnahmeregelung der Ziffer 1 Buchstabe f), bestünde für einen einstweiligen Rechtsschutzantrag nach § 80 Abs. 5 VwGO kein Rechtsschutzbedürfnis (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 30.03.2020 - 5 V 565/20 -, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts im Entscheidungsmodul, aufrufbar unter https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht- 13039).

    bb) Soweit die Antragstellerin geltend macht, der Allgemeinverfügung fehle es an einer Befristung, kann dem nicht gefolgt werden (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 30.03.2020 - 5 V 565/20 -, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts im Entscheidungsmodul, aufrufbar unter https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht- 13039).

  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20
    21.06.2006 - 6 C 19/06 -, juris Rn. 52; BeckOK VwVfG/von Alemann/Scheffczyk, 46. Ed. 01.01.2020, VwVfG § 35 Rn. 46).
  • VG Weimar, 15.08.2005 - 1 K 1448/03

    ; unbeplanter Innenbereich; faktisches Sondergebiet; großflächiger Einzelhandel;

    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20
    Der Begriff des Einzelhandels wird üblicherweise funktional verstanden (vgl. VG Weimar, Urt. v. 15.08.2005 - 1 K 1448/03.We -, juris Rn. 28 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - 13 B 1003/09

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes für die Erteilung einer Genehmigung für

    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20
    Der Erlass einer einstweiligen Anordnung kommt nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen der Antragstellerin in der Hauptsache bei summarischer Prüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und ihr ohne den Erlass einer einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile entstünden, die auch bei einem späteren Erfolg in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden könnten (OVG NW, Beschl. v. 29.07.2009 - 13 B 1003/09 -, juris Rn. 4).
  • BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03

    Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung

    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20
    Verwaltungsakt als offensichtlich rechtmäßig dar, ist in den Fällen des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO zu beachten, dass der Gesetzgeber einen grundsätzlichen Vorrang des Vollziehungsinteresses angeordnet hat und es deshalb besonderer Umstände bedarf, um eine hiervon abweichende Entscheidung zu rechtfertigen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 29.05.2015 - 2 BvR 869/15

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Eilrechtsschutz gegen anstaltsinterne

    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20
    Bei der Abwägung fällt der Rechtsschutzanspruch des Bürgers umso stärker ins Gewicht, je schwerer die ihm auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Exekutive Unabänderliches bewirkt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 29.05.2015 - 2 BvR 869/15 -, juris Rn. 12).
  • BVerwG, 27.06.2012 - 9 C 7.11

    Abwasserbeitrag; kommunaler Abgabenbescheid; rechtsstaatliches

    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20
    Für die Auslegung des Inhaltes eines Verwaltungsaktes ist auf die objektive Erklärungsbedeutung (sog. normative Auslegung), wie sie der Empfänger verstehen musste, abzustellen (BVerwG, Urt. v. 27.06.2012 - 9 C 7/11 -, juris Rn. 18).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 3 B 87.10

    Auslegung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Heranziehung der Begründung

    Auszug aus VG Bremen, 02.04.2020 - 5 V 596/20
    Bei der Ermittlung des objektiven Erklärungswertes sind alle dem Empfänger bekannten oder erkennbaren Umstände heranzuziehen, auch die Begründung des Verwaltungsakts (BVerwG, Beschl. v. 30.06.2011 - 3 B 87/10 -, juris Rn. 3 und Urt. v. 8.
  • VG Bremen, 03.04.2020 - 5 V 604/20

    Verbot der Öffnung eines Fliesenmarktes - Allgemeinverfügung; Baumarkt; Corona;

    bereits VG Bremen, Beschl. v. 02.04.2020 - 5 V 596/20 -, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts im Entscheidungsmodul, aufrufbar unter https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht- 13039).

    Es lässt sich weder der Begründung, die sich an die Allgemeinverfügung vom 23.03.2020 anschließt, noch aus einem anderen Kontext entnehmen, dass die Antragsgegnerin ihrer Allgemeinverfügung ein (weitergehendes) Verständnis zugrunde gelegt hat (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 02.04.2020 - 5 V 596/20 -, veröffentlicht auf der Homepage des Gerichts im Entscheidungsmodul, aufrufbar unter https://www.verwaltungsgericht.bremen.de/entscheidungen/entscheidungsuebersicht- 13039).

  • VG Bremen, 30.10.2020 - 5 V 2381/20

    Überschreitung des Inzidenzwertes von 50 - Schließung - Folgenabwägung;

    oder den Abschluss eines gerichtlichen Verfahrens keine Geltung mehr (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 02.04.2020 - 5 V 596/20 -, juris Rn. 62).
  • VG Bayreuth, 04.03.2021 - B 7 S 21.234

    Aufschiebende Wirkung, Verwaltungsgerichte, Streitwertfestsetzung, Antragsgegner,

    Demgemäß kann ein Ladengeschäft nur dann unter Satz 2 gefasst werden, wenn es seinem Gesamtgepräge nach einer der dort genannten Einzelhandelskategorien zuzuordnen ist (vgl. auch VG Bremen, B.v. 2.4.2020 - 5 V 596/20 - juris Rn. 34), oder soweit es ausschließlich Presseartikel, Tierbedarf, Futter- oder Lebensmittel verkauft.
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