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VG Bremen, 03.03.2016 - 7 V 483/16 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verwaltungsgericht Bremen
BremPersVG § 3 Abs 1; BremPersVG § 9 Abs 1; BremPersVG § 9 Abs 3
Aufnahme in das Wählerverzeichnis für die Personalratswahl am 09.03.2016 - Abordnung; Dienstleistungsauftrag; Personalratswahl; Proberichter; verfassungskonforme Auslegung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Verfassungsmäßigkeit der Regelung über den Ortszuschlag bei teilzeitbeschäftigten …
Auszug aus VG Bremen, 03.03.2016 - 7 V 483/16
Es verbleibt ihm ein weiter Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschl. vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, -9- 256, 329; Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39, 50, juris).Der Gesetzgeber hat die Grenzen der ihm zustehenden weiten Gestaltungsfreiheit - mit der Folge einer Verletzung des Artikel 3 Abs. 1 GG - allerdings überschritten, wenn die ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, das heißt, wenn die gesetzliche Differenzierung sich - sachbereichsbezogen - nicht auf einen vernünftigen oder sonst einleuchtenden Grund zurückführen lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39, 58, juris).
Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn eine Gruppe von Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 26.01.1993 - 1 BvL 38, 40, 43/92 - BVerfGE 88, 87, 97, juris, vom 22.02.1994 - 1 BvL 21/85 und 4/92 -, BVerfGE 90, 46, 56, juris, und v. 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39, 58 f., juris).
- BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 21/85
Zur Verfassungsmäßigkeit unterschiedlicher Beteiligung des Personalrats bei der …
Auszug aus VG Bremen, 03.03.2016 - 7 V 483/16
Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn eine Gruppe von Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 26.01.1993 - 1 BvL 38, 40, 43/92 - BVerfGE 88, 87, 97, juris, vom 22.02.1994 - 1 BvL 21/85 und 4/92 -, BVerfGE 90, 46, 56, juris, und v. 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39, 58 f., juris). - BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus VG Bremen, 03.03.2016 - 7 V 483/16
Es verbleibt ihm ein weiter Gestaltungsspielraum (BVerfG, Beschl. vom 30.09.1987 - 2 BvR 933/82 -, BVerfGE 76, -9- 256, 329; Beschl. v. 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39, 50, juris).
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
Auszug aus VG Bremen, 03.03.2016 - 7 V 483/16
Lassen der Wortlaut, die Entstehungsgeschichte, der Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen und deren Sinn und Zweck mehrere Deutungen zu, von denen eine zu einem verfassungsgemäßen Ergebnis führt, so ist diese geboten (vgl. BVerfG, Beschl. v. 09.01.1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 83, 201, juris). - BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
Auszug aus VG Bremen, 03.03.2016 - 7 V 483/16
In den Fällen eines gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses liegt die mögliche Verfassungswidrigkeit in der Unterschiedlichkeit der Regelung als solcher, mithin in der Berücksichtigung einer Personengruppe und der Nichtberücksichtigung einer anderen Gruppe in der Gesetzesnorm, begründet (BVerfG, Beschl. v. 31.01.1996 - 2 BvL 39/93 -, BVerfGE 93, 386, 396, juris). - BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus VG Bremen, 03.03.2016 - 7 V 483/16
Ein solcher Fall liegt auch vor, wenn eine Gruppe von Normbetroffenen im Vergleich zu einer anderen anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, Beschlüsse v. 26.01.1993 - 1 BvL 38, 40, 43/92 - BVerfGE 88, 87, 97, juris, vom 22.02.1994 - 1 BvL 21/85 und 4/92 -, BVerfGE 90, 46, 56, juris, und v. 15.10.1985 - 2 BvL 4/83 -, BVerfGE 71, 39, 58 f., juris).