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   VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15   

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VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15 (https://dejure.org/2017,15839)
VG Bremen, Entscheidung vom 03.05.2017 - 1 K 1073/15 (https://dejure.org/2017,15839)
VG Bremen, Entscheidung vom 03. Mai 2017 - 1 K 1073/15 (https://dejure.org/2017,15839)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BauNVO § 1 Abs 5; BauNVO § 1 Abs 9; BremLBO § 59; BremLBO § 72; GewO § 33i
    Baugenehmigung für Wettannahmestelle "Vor dem Steintor 57" - Abgrenzung; Vergnügungsstätte; Wettannahmstelle; Wettbüro; Wettvermittlungsstelle

  • vdai.de PDF

    Nur die Möglichkeit zum Abschluss von Live-Wetten und die Anzeige entsprechender Quoten und Spielstände auf Monitoren in einer Wettvermittlungsstelle allein macht das Vorhaben noch nicht zu einer Vergnügungsstätte i.S.d. BauNVO. Gleichwohl bleibt anhand der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • VG Schleswig, 16.02.2017 - 8 A 83/15

    Nutzungserweiterung für Wettannahmestelle

    Auszug aus VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15
    Indizien für bzw. gegen die Annahme einer Vergnügungsstätte sind etwa das Vorhandensein von Sitzgelegenheiten (Schleswig- Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 16. Februar 2017 - 8 A 83/15 -, Rn. 33, juris), das Angebot von Speisen und/oder Getränken und das Vorhalten von Unterhaltungsspielen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 9 ZB 14.1147 -, Rn. 14, juris).

    Demgegenüber vertritt das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht die Auffassung, dass auch bei der Vermittlung von Live-Wetten die konkrete Ausgestaltung der Räumlichkeiten im Einzelfall Berücksichtigung finden müsse und nicht generell vom Vorliegen einer Vergnügungsstätte ausgegangen werden könne (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 16. Februar 2017 - 8 A 83/15 -, Rn. 37, juris).

    Denn ohne das Vorhandensein "aufenthaltsverlängernder" und unterhaltender Elemente könne eine Vergnügungsstätte nicht angenommen werden (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 09. Mai 2014 - 8 B 10/14 -, Rn. 17; Urteil vom 16. Februar 2017 - 8 A 83/15 -, Rn. 34, jeweils juris).

  • VGH Bayern, 19.07.2016 - 9 ZB 14.1147

    Bauantrag, Vergnügungsstätte, Verwaltungsgerichte, Wettannahmestellen,

    Auszug aus VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15
    Die gewerbliche Vermittlung von Wetten kann in bauplanungsrechtlicher Hinsicht in Form einer Vergnügungsstätte oder in Form eines sonstigen Gewerbebetriebs i. S. d. BauNVO stattfinden (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 9 ZB 14.1147 -, Rn. 7, juris; gegen die Einordnung als Laden: Fickert/Fieseler, Baunutzungsverordnung, 12. Aufl. 2014, § 4a Rn. 23.69).

    Indizien für bzw. gegen die Annahme einer Vergnügungsstätte sind etwa das Vorhandensein von Sitzgelegenheiten (Schleswig- Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 16. Februar 2017 - 8 A 83/15 -, Rn. 33, juris), das Angebot von Speisen und/oder Getränken und das Vorhalten von Unterhaltungsspielen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Juli 2016 - 9 ZB 14.1147 -, Rn. 14, juris).

    Allein durch diese Möglichkeit werde nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der für die Annahme einer Vergnügungsstätte erforderliche "Verweilcharakter" begründet, sodass es auf die übrige Betriebsgestaltung nicht ankomme, insbesondere eine angenehme oder gesellige Atmosphäre nicht hinzutreten müsse (Beschluss vom 15. Januar 2016 - 9 ZB 14.1146 -, Rn. 8, juris) und auch eine "Mindestverweildauer" nicht erforderlich sei (Beschluss vom 19. Juli 2016 - 9 ZB 14.1147 -, Rn. 14, juris).

  • VGH Bayern, 21.05.2015 - 15 CS 15.9

    Bauaufsichtliche Untersagung der Nutzung einer Wettannahmestelle als

    Auszug aus VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15
    Während bloße Wettannahmestellen für Sportwetten mit den Annahmestellen für Lotto und Toto gleichgestellt werden, sind Wettbüros als Vergnügungsstätten zu behandeln, da sie auch der kommerziellen Unterhaltung dienen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 15 CS 15.9 -, Rn. 14; VG Berlin, Urteil vom 02. Juni 2016 - 13 K 186.15 -, Rn. 17, jeweils juris).

    Maßgebliches Abgrenzungskriterium hierfür ist, inwiefern die betriebliche Ausgestaltung den Kunden Anlass gibt, um zu verweilen, sich mit anderen Wettenden auszutauschen und in geselligem Beisammensein (gemeinschaftliches Verfolgen der Sportübertragungen) dem Wettergebnis entgegenzufiebern (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 2 S 2514/12 -, Rn. 4; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 15 CS 15.9 -, Rn. 14; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 2011 - 8 B 10278/11 -, LS 1, jeweils juris).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.04.2011 - 8 B 10278/11

    Genehmigungspflichtige Nutzungsänderung - Nutzung als Wettbüro

    Auszug aus VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15
    Maßgebliches Abgrenzungskriterium hierfür ist, inwiefern die betriebliche Ausgestaltung den Kunden Anlass gibt, um zu verweilen, sich mit anderen Wettenden auszutauschen und in geselligem Beisammensein (gemeinschaftliches Verfolgen der Sportübertragungen) dem Wettergebnis entgegenzufiebern (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 2 S 2514/12 -, Rn. 4; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 15 CS 15.9 -, Rn. 14; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 2011 - 8 B 10278/11 -, LS 1, jeweils juris).

    Die Schwelle zur Vergnügungsstätte wird regelmäßig überschritten, wenn durch Live-TV-Übertragungen die Möglichkeit geschaffen wird, die bewetteten Ereignisse live mitzuverfolgen (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 2011 - 8 B 10278/11 -, Rn. 11, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2013 - 2 S 2514/12

    Vergnügungssteuer für Wettbüro

    Auszug aus VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15
    Wenn auch nicht ganz einheitlich wird in der Rechtsprechung terminologisch zwischen Wettvermittlungsstellen, die sich als eine solche Vergnügungsstätte darstellen, und solchen, die diese Schwelle nicht überschreiten, unterschieden: Wettvermittlungsstellen, die als Vergnügungsstätte ausgestaltet sind, werden als Wettbüro, solche, die als sonstiger Gewerbebetrieb anzusehen sind, als Wettannahmestelle bezeichnet (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 2 S 2514/12 -, Rn. 4 m. w. N., juris).

    Maßgebliches Abgrenzungskriterium hierfür ist, inwiefern die betriebliche Ausgestaltung den Kunden Anlass gibt, um zu verweilen, sich mit anderen Wettenden auszutauschen und in geselligem Beisammensein (gemeinschaftliches Verfolgen der Sportübertragungen) dem Wettergebnis entgegenzufiebern (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 2 S 2514/12 -, Rn. 4; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 15 CS 15.9 -, Rn. 14; Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 14. April 2011 - 8 B 10278/11 -, LS 1, jeweils juris).

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

    Auszug aus VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15
    Es bleibt vielmehr beim Maßstab der städtebaulichen Rechtferti- - 10 - gung im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB (BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7/11 -, Rn. 9, juris).

    Die von § 1 Abs. 9 BauNVO verlangten besonderen Gründe müssen lediglich die auf diese Vorschrift gestützte Feindifferenzierung rechtfertigen (BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7/11 -, Rn. 11, juris).

  • VG Berlin, 02.06.2016 - 13 K 186.15

    Anspruch auf Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle im Erdgeschoss

    Auszug aus VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15
    Während bloße Wettannahmestellen für Sportwetten mit den Annahmestellen für Lotto und Toto gleichgestellt werden, sind Wettbüros als Vergnügungsstätten zu behandeln, da sie auch der kommerziellen Unterhaltung dienen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Mai 2015 - 15 CS 15.9 -, Rn. 14; VG Berlin, Urteil vom 02. Juni 2016 - 13 K 186.15 -, Rn. 17, jeweils juris).
  • VGH Bayern, 15.01.2016 - 9 ZB 14.1146

    Keine offensichtliche Genemigungsfähigkeit eines Vorhabens

    Auszug aus VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15
    Allein durch diese Möglichkeit werde nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs der für die Annahme einer Vergnügungsstätte erforderliche "Verweilcharakter" begründet, sodass es auf die übrige Betriebsgestaltung nicht ankomme, insbesondere eine angenehme oder gesellige Atmosphäre nicht hinzutreten müsse (Beschluss vom 15. Januar 2016 - 9 ZB 14.1146 -, Rn. 8, juris) und auch eine "Mindestverweildauer" nicht erforderlich sei (Beschluss vom 19. Juli 2016 - 9 ZB 14.1147 -, Rn. 14, juris).
  • VG Schleswig, 09.05.2014 - 8 B 10/14

    Zurückstellung von Baugesuch Wettbüro als Vergnügungsstätte

    Auszug aus VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15
    Denn ohne das Vorhandensein "aufenthaltsverlängernder" und unterhaltender Elemente könne eine Vergnügungsstätte nicht angenommen werden (Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 09. Mai 2014 - 8 B 10/14 -, Rn. 17; Urteil vom 16. Februar 2017 - 8 A 83/15 -, Rn. 34, jeweils juris).
  • BVerwG, 17.12.2010 - 8 B 38.10

    Zum vermögensrechtlich unredlichen Rechtserwerb; Divergenzrüge

    Auszug aus VG Bremen, 03.05.2017 - 1 K 1073/15
    Die Frage muss ferner im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer berufungsgerichtlichen Klärung zugänglich sein und dieser Klärung auch bedürfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 2010 - 6 B 58/10 -, Rn. 3; Beschluss vom 17. Dezember 2010 - 8 B 38/10 -, Rn. 8, jeweils juris).
  • OVG Bremen, 10.09.1996 - 1 BA 24/96

    Mischgebiet; Zulässigkeit einer Spielhalle

  • OVG Bremen, 20.12.2016 - 1 LC 156/15

    Baugenehmigung für Wettvermittlungsstelle; Schlusspunkttheorie - Baugenehmigung;

  • BVerwG, 05.06.2014 - 4 BN 8.14

    Ausschluss von Bordellen in festgesetztem Gewerbegebiet

  • BVerwG, 05.01.1995 - 4 B 270.94
  • BVerwG, 18.11.2010 - 4 C 10.09

    Krypta; vorhandene Kirche; Industriegebiet; Vorhaben; Nutzungsänderung;

  • BVerwG, 21.12.1992 - 4 B 182.92
  • BVerwG, 28.03.2001 - 6 C 2.01

    Keine Zulassung von Oddset-Wetten durch private Veranstalter in Bayern

  • FG Bremen, 19.06.2019 - 2 K 37/19

    BVerfG-Vorlage zur Bremer Wettbürosteuer

    Ebenso wenig wie allein die Möglichkeit zum Abschluss von Livewetten und die Anzeige entsprechender Quoten und Spielstände auf Bildschirmen bereits die Annahme einer Vergnügungsstätte i. S. des § 7 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke ( Baunutzungsverordnung - BauNVO ) rechtfertige (Verwaltungsgericht -VG- Bremen, Urteil vom 3. Mai 2017 1 K 1073/15, juris Rz 55), könne im Interesse der Einheit der Rechtsordnung die Möglichkeit des Mitverfolgens der Sportereignisse und der Wettquoten an Bildschirmen die Annahme eines Wettbüros i. S. des § 9 Abs. 1 VergnStG BR rechtfertigen.

    Das von der Klägerin zitierte Urteil des VG Bremen vom 3. Mai 2017 1 K 1073/15 (juris), wonach die Möglichkeit zum Abschluss von Livewetten und die Anzeige entsprechender Quoten und Spielstände auf Bildschirmen nicht bereits die Annahme einer Vergnügungsstätte i. S. der BauNVO rechtfertige, stehe nicht im Widerspruch zu der Definition des Wettbüros in § 9 Abs. 1 VergnStG.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2017 - 2 A 470/15

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Betrieb eines Wettbüros; Vorhaben als

    Zur Abgrenzung von Wettbüro und Wett-annahmestelle zusammenfassend jüngst VG Bremen, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 K 1073/15 -, juris Rn 5ß0 ff. m. w. N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2017 - 2 A 471/15

    Erteilung einer Baugenehmigung zur Nutzungsänderung einer Wettannahmestelle in

    Zur Abgrenzung von Wettbüro und Wettannahmestelle zusammenfassend jüngst VG Bremen, Urteil vom 3. Mai 2017 - 1 K 1073/15 -, juris Rn 5ß0 ff. m. w. N.
  • VG Berlin, 17.10.2018 - 19 L 328.18

    Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Nutzung einer Gewerbeeinheit als Wettbüro;

    Zu den weniger schädlichen Vergnügungsstätten, die etwa auch im Rahmen des § 1 Abs. 5 bis 9 BauNVO zu Differenzierungen Anlass geben können, werden dabei ausdrücklich auch Tanzlokale gerechnet, nicht aber Wettbüros (im Unterschied wiederum zu bloßen Wettannahmestellen; vgl. z.B. VG Bremen, Urteil vom 3. Mai 2017 - VG 1 K 1073/15 -, juris Rn. 39).
  • VG Berlin, 17.12.2018 - 19 L 326.18

    Nutzung einer als Tanzlokal genehmigten baulichen Anlage zum Betrieb eines

    Zu den weniger schädlichen Vergnügungsstätten, die etwa auch im Rahmen des § 1 Abs. 5 bis 9 BauNVO zu Differenzierungen Anlass geben können, werden dabei ausdrücklich auch Tanzlokale gerechnet, nicht aber Wettbüros (im Unterschied wiederum zu bloßen Wettannahmestellen; vgl. z.B. VG Bremen, Urteil vom 3. Mai 2017 - VG 1 K 1073/15 -, juris Rn. 39).
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