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   VG Bremen, 04.04.2019 - 6 K 2477/18   

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VG Bremen, 04.04.2019 - 6 K 2477/18 (https://dejure.org/2019,7912)
VG Bremen, Entscheidung vom 04.04.2019 - 6 K 2477/18 (https://dejure.org/2019,7912)
VG Bremen, Entscheidung vom 04. April 2019 - 6 K 2477/18 (https://dejure.org/2019,7912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    APO FwhD; APOFwhD § 10; APOFwhD § 9; BeamtStG § 22 Abs 4; BremBG § 30 Abs 4
    Nichtbestehen der Laufbahnprüfung - Begründungsdefizit; Brandmeister; Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf; Entlassung kraft Gesetzes; Laufbahnausbildung; Laufbahnprüfung; mündliche Prüfung; Nichtbestehen; Prüfungsrecht; Überdenkung; Überdenkungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 C 18.93

    Prüfungsrecht - Bewertung - Begründung - Fürsorgepflicht - Berufsfreiheit -

    Auszug aus VG Bremen, 04.04.2019 - 6 K 2477/18
    Der Kläger hat als unselbstständigen verfahrensrechtlichen Bestandteil seines materiellrechtlichen Anspruchs auf eine rechtmäßige Bewertung seiner Prüfungsleistung einen Anspruch auf Bekanntgabe der Gründe für das Nichtbestehen der mündlichen Prüfung (siehe dazu BVerwG, Urt. v. 06.09.1995 - 6 C 18/93 -, juris Rn. 18 ff.).

    Dementsprechend verringert sich mit jedem Tag nicht nur die Chance des Prüflings, auf sein Verlangen hin eine möglichst vollständige und zutreffende Begründung der Bewertung seiner mündlichen Prüfungsleistungen zu erhalten, sondern in gleichem Maße wird es ihm erschwert, in Ermangelung einer solchen Begründung wirkungsvolle Einwände gegen die Bewertung vorzubringen (BVerwG, Urt. v. 06.09.1995 - 6 C 18/93 -, juris Rn. 28).

    Ein - wie hier - nicht mehr korrigierbarer Mangel des Fehlens einer Begründung der Bewertung der mündlichen Prüfungsleistung hat zur Folge, dass der zugrundeliegende Prüfungsbescheid aufzuheben ist (BVerwG, Urt. v. 06.09.1995 - 6 C 18/93 -, juris Rn. 45).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat den Erfahrungssatz aufgestellt, dass eine solche Begründung regelmäßig dann nicht mehr nachträglich erstellt werden kann, wenn rund zwei Monate verstrichen sind (BVerwG, Urt. v. 06.09.1995 - 6 C 18/93 -, juris Rn. 43).

  • VG Bremen, 13.02.2015 - 6 V 2078/14
    Auszug aus VG Bremen, 04.04.2019 - 6 K 2477/18
    Die Vorschrift fordert, dass eine vorgeschriebene Prüfung nicht bestanden worden ist und keine Möglichkeit mehr besteht, die Prüfung zu wiederholen (VG Bremen, Beschl. v. 13.02.2015 - 6 V 2078/14 -, juris Rn. 17, 18; Plog/Wiedow, BBG, Loseblatt Band I, § 22 BeamtStG Rn. 8).

    Danach ist es hinsichtlich des Fortbestands des Beamtenverhältnisses auch unerheblich, ob gegen das Ergebnis der Prüfung Widerspruch erhoben wurde (VG Bremen, Beschl. v. 13.02.2015 - 6 V 2078/14 -, juris Rn. 19).

  • VG Augsburg, 05.10.2016 - Au 3 K 15.1425

    Überdenkungsverfahren bei Prüfungsanfechtung

    Auszug aus VG Bremen, 04.04.2019 - 6 K 2477/18
    Aufgrund des nicht behebbaren Begründungsmangels kam es auf die Frage, ob das Klageverfahren zwecks (erstmaliger) Durchführung des verwaltungsinternen Kontrollverfahrens des Überdenkens nach § 94 VwGO auszusetzen ist (siehe dazu VG Augsburg, Beschl. v. 05.10.2016 - Au 3 K 15.1425 -, juris Rn. 21 ff.), nicht an.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.07.2014 - 10 S 5.14

    Fachhochschule der Polizei Brandenburg; Bachelorstudiengang zum Erwerb der

    Auszug aus VG Bremen, 04.04.2019 - 6 K 2477/18
    Damit werden unabhängig von einem etwaigen Streit um das Prüfungsergebnis und das Bestehen oder endgültige Nichtbestehen der Prüfung durch die Bezugnahme auf einen zeitlich eindeutig bestimmbaren Vorgang sofort und unmittelbar rechtlich eindeutige Verhältnisse geschaffen, die der für den beamtenrechtlichen Status gebotenen Rechtsklarheit entsprechen und im Einklang mit dem Zweck des Beamtenverhältnisses auf Widerruf stehen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 21.07.2014 - OVG 10 S 5.14 -, juris Rn. 7).
  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VG Bremen, 04.04.2019 - 6 K 2477/18
    Der Bewertungsspielraum ist überschritten, wenn die -7- Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (BVerwG, Urt. v. 12.11.1997 - 6 C 11/96 -, juris Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 13.05.2004 - 6 B 25/04 -, juris Rn. 11; BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 -, juris Rn. 55).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Bremen, 04.04.2019 - 6 K 2477/18
    Der Bewertungsspielraum ist überschritten, wenn die -7- Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (BVerwG, Urt. v. 12.11.1997 - 6 C 11/96 -, juris Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 13.05.2004 - 6 B 25/04 -, juris Rn. 11; BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 -, juris Rn. 55).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Bremen, 04.04.2019 - 6 K 2477/18
    Er muss konkret darlegen, in welchen Punkten die Korrektur bestimmter Prüfungsleistungen nach seiner Auffassung Bewertungsfehler aufweist, indem er substantiierte Einwände gegen Prüferbemerkungen und -bewertungen erhebt (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 35/92 - , juris Rn. 27).
  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG Bremen, 04.04.2019 - 6 K 2477/18
    Der Bewertungsspielraum ist überschritten, wenn die -7- Prüfungsbehörden Verfahrensfehler begehen, anzuwendendes Recht verkennen, von einem unrichtigen Sachverhalt ausgehen, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe verletzen oder sich von sachfremden Erwägungen leiten lassen (BVerwG, Urt. v. 12.11.1997 - 6 C 11/96 -, juris Rn. 22; BVerwG, Beschl. v. 13.05.2004 - 6 B 25/04 -, juris Rn. 11; BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81 -, juris Rn. 55).
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