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   VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18   

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VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18 (https://dejure.org/2018,43163)
VG Bremen, Entscheidung vom 05.12.2018 - 5 V 1804/18 (https://dejure.org/2018,43163)
VG Bremen, Entscheidung vom 05. Dezember 2018 - 5 V 1804/18 (https://dejure.org/2018,43163)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • bussgeldsiegen.de

    MPU-Anordnung bei Verkehrsverstößen statt Anwendung des Punktesystems

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Bayern, 16.08.2018 - 11 CE 18.1268

    Inlandsgültigkeit einer bulgarischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18
    Ein Erfolg der Klage ist nicht mit ausreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten, um eine Vorwegnahme der Hauptsache zu rechtfertigen (vgl. dazu im Einzelnen Bay. VGH, Beschl. v. 16.08.2018 - 11 CE 18.1268 -, Rn. 11, juris).

    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG abzuleitende Auftrag des Staates zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben ist auch hier zu beachten (vgl. z.B. BVerfG, Urt. v. 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 - BVerfGE 46, 160); die persönlichen Interessen des Antragstellers müssen dahinter zurücktreten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. August 2018 - 11 CE 18.1268 -, Rn. 16, juris).

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18
    Das Interesse der Allgemeinheit an der Sicherheit des Straßenverkehrs und der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG abzuleitende Auftrag des Staates zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor erheblichen Gefahren für Leib und Leben ist auch hier zu beachten (vgl. z.B. BVerfG, Urt. v. 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 - BVerfGE 46, 160); die persönlichen Interessen des Antragstellers müssen dahinter zurücktreten (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 16. August 2018 - 11 CE 18.1268 -, Rn. 16, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2003 - 1 M 205/03

    Anordnung einer MPU als Ermessensentscheidung

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18
    Damit ist im öffentlichen Interesse sichergestellt, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden können oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 02.02.2000 - 19 B 1886/99 -, juris; OVG MV, Beschl. v. 07.11.2003 - 1 M 205/03 , juris).
  • VGH Bayern, 10.03.2008 - 11 CS 07.3453

    Standardisierte Begründung einer Sofortvollzugsanordnung; unzutreffende Angabe

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18
    Im Übrigen durfte sich die Antragsgegnerin zur Begründung aufgrund des betroffenen Bereichs des Gefahrenabwehrrechts auf die Gesichtspunkte beziehen, die für den Erlass des Verwaltungsaktes selbst maßgebend gewesen sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 10.03.2008 - 11 CS 07.3453 -, juris Rn. 16; VG München, Beschl. v. 08.09.2010 - m 6a S 10.3824 - , juris Rn 22).
  • VGH Bayern, 11.12.2014 - 11 CE 14.2358

    Inlandsungültigkeit einer durch Umtausch erworbenen ungarischen Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18
    Dies gilt im Fahrerlaubnisrecht angesichts der staatlichen Schutzpflicht für das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer in besonderem Maße, da das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge im Straßenverkehr mit erheblichen Gefahren für diese Rechtsgüter einhergeht, wenn der Betroffene nicht fahrgeeignet oder zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht befähigt ist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 3.7.2018 - 11 CE 18.1170 - juris Rn. 15; Beschl. v. 28.11.2014 - 11 CE 14.1962 - juris Rn. 11; Beschl. v. 11.12.2014 - 11 CE 14.2358 - juris Rn. 18; s. auch Dauer in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Auflage 2017, § 20 FeV Rn. 6).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.04.2000 - 7 A 11670/99

    Fahrerlaubnis und Führerschein

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18
    Vielmehr genügt es, wenn sich ihr Vorliegen aus Feststellungen etwa der Polizei oder aus anderen Erkenntnissen in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren hinreichend zuverlässig ergibt (Hessischer VGH, Beschl. v. 13.02.2013 - 2 B 189/13, juris Rn. 3; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 11.04.2000 - 7 A 11670/99, juris Leitsatz 1; Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 44. Aufl. 2017, § 11 FeV Rn. 35, jeweils zu Gutachtenanforderungen gem. § 11 Abs. 3 S. 1 FeV).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2000 - 19 B 1886/99

    Punktestand eines Fahrerlaubnisinhabers über 14 oder 18 Punkten

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18
    Damit ist im öffentlichen Interesse sichergestellt, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden können oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 02.02.2000 - 19 B 1886/99 -, juris; OVG MV, Beschl. v. 07.11.2003 - 1 M 205/03 , juris).
  • BVerwG, 26.11.2013 - 6 VR 3.13

    Presseauskunftsanspruch gegen Bundesnachrichtendienst; Ausfuhr von Gütern nach

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18
    Eine Vorwegnahme der Hauptsache kommt allerdings nur in eng begrenzten Ausnahmefällen in Betracht, wenn das Abwarten der Hauptsacheentscheidung für den Antragsteller schwere und unzumutbare, nachträglich nicht mehr zu beseitigende Nachteile zur Folge hätte (BVerwG, Beschl. v. 26.11.2013 - 6 VR 3.13 - NVwZ-RR 2014, 558 Rn. 5 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743

    Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhebliche und wiederholte Verstöße gegen

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18
    Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. zum früheren Punktsystem Bay. VGH, Beschl. v. 02.06.2003 - 11 CS 03.743 -, juris).
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Bremen, 05.12.2018 - 5 V 1804/18
    Der Schluss auf die Nichteignung ist aber nur dann zulässig, wenn die Anordnung des Gutachtens formell und materiell rechtmäßig, insbesondere anlassbezogen und verhältnismäßig sowie hinreichend bestimmt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.07.2001 - 3 C 13/01 -, NJW 2002, 78; OVG NRW, Beschl. v. 14.11.2013 - 16 B 1146/13 - m.w.N.).
  • VG Neustadt, 21.03.2017 - 3 L 293/17

    Keine Fahrerlaubnisentziehung nach drei Geschwindigkeitsübertretungen

  • VGH Hessen, 13.02.2013 - 2 B 189/13

    Überprüfung der Fahreignung wegen Anhaltspunkten für hohes Aggressionspotential

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 16 B 1146/13

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei Nichteignung des Kraftfahrers zum Führen von Kfz

  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09

    Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen

  • VGH Bayern, 03.07.2018 - 11 CE 18.1170

    Beschwerde im einstweiligen Rechtsschutzverfahren - Wiedererteilung einer

  • VG München, 08.09.2010 - M 6a S 10.3824

    Entziehung der Fahrerlaubnis; paranoide Schizophrenie; negatives medizinisches

  • VGH Bayern, 28.11.2014 - 11 CE 14.1962

    Strafgerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Alkoholfahrt

  • VG München, 17.01.2022 - M 19 S 21.6107

    Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte

    Die Fahrerlaubnisbehörde kann diesen Sachverhalt - über die Begründung eines erheblichen Verstoßes i.S.v. § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 Alt. 2 FeV hinaus - nicht zusätzlich noch als Begründung des Abweichens vom Fahreignungs-Bewertungssystem verwenden (vgl. VG Bremen, B.v.5.12.2018 - 5 V 1804/18 - juris Rn. 27 ff.).
  • VG Braunschweig, 28.01.2020 - 6 B 256/19

    Fahreignungs-Bewertungssystem; medizinisch-psychologisches Gutachten;

    Dies hätte den sich aus § 11 Abs. 6 Satz 2 FeV ergebenden Anforderungen nicht genügt (vgl. z.B. VG Bremen, B. v. 05.12.2018 - 5 V 1804/18 -, juris Rn. 29).
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