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VG Bremen, 08.01.2007 - 4 K 2885/04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 60 a Abs. 2; GG Art. 6; AufenthG § 61 Abs. 1 S. 1; AufenthG § 71 Abs. 1; AufenthG § 71 Abs. 3; VwVfG § 3 Abs. 1 Nr. 3 Bst. a; BremPolG § 78; SGB I § 30 Abs. 3
D (A), Duldung, räumliche Beschränkung, Umverteilung, örtliche Zuständigkeit, Ausländerbehörde, Schutz von Ehe und Familie, gewöhnlicher Aufenthalt, Untätigkeitsklage, Verlassensaufforderung, abgelehnte Asylbewerber, Verfahrensrecht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Darmstadt, 28.06.2010 - 5 L 634/10
Zuständigkeit für einen einer Wohnsitznahmeverpflichtung unterliegenden Ausländer …
Erteilt eine hessische Ausländerbehörde im Einvernehmen mit der in Nordrhein-Westfalen zuständigen Ausländerbehörde sodann eine neue Duldung, erlischt die bisherige Duldung gemäß § 43 Abs. 2 VwVfG, sodass der Antragsteller zu keiner Zeit im Besitze zweier Duldungen wäre (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 29.11.2005 - 19 B 2364/03 - InfAuslR 2006, 64 [66]; VG Bremen, Urt. v. 08.01.2007 - 4 K 2885/04 - juris, Rdnr. 53).