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VG Bremen, 10.04.2018 - 6 K 1961/16 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Cottbus, 16.01.2019 - 6 L 570/16
Gebühren für Fäkalienentsorgung
die aufschiebende Wirkung seiner Klage (Az.: 6 K 1961/16) gegen den Gebührenbescheid des Antragsgegners vom 2. September 2016 (GB 2...) anzuordnen,.5 Soweit der Antragsteller den Gebührenbescheid vom 2. September 2016 aus verschiedenen Gründen - etwa wegen eines angeblich falschen Gebührenpflichtigen bzw. falscher Adressierung, vermeintlicher Satzungsmängel, angeblich unzutreffend berechneter Entsorgungsmengen oder behaupteter Verstöße gegen Bundes- und Landesrecht - für rechtswidrig hält, dürfte er in der Hauptsache (6 K 1961/16) die Aufhebung des Bescheides im Wege der Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1, 1. Alt. Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) begehren und sich dementsprechend im Wege des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens gegen die sofortige Vollziehbarkeit desselben wenden, indem er gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, 1. Alt. VwGO die Anordnung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage begehrt (Antrag zu 1.).
Soweit die Klage im Verfahren 6 K 1961/16 und der in Bezug zur Klage gestellte Eilantrag in diesem Verfahren ausgehend vom Wortlaut in der Klage-/Antragsschrift vom 21. September 2016 unter Berücksichtigung der vorangegangenen Ausführungen des Antragstellers im Verfahren 6 L 301/16 und im Verfahren 6 K 314/16 , insbesondere in der dortigen Klage-/Antragsschrift vom 22. Juni 2016 ("Antrag auf einstweilige Verfügung"), (auch) dahingehend zu verstehen sein dürfte, dass der Antragsteller neben der o.g. Klage eine Verpflichtungsklage gemäß § 42 Abs. 1, 2. Alt. VwGO auf Erlass eines an ihn als Inhalts- und Bekanntgabeadressaten gerichteten Gebührenbescheids erhoben hat, verbunden mit einem insoweit statthaften Antrag nach § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO (Antrag zu 2.), ist der so verstandene Antrag - ebenso wie voraussichtlich die im Hauptsacheverfahren verfolgte Klage - ebenfalls bereits unzulässig.
Er hat nichts dafür geltend gemacht, warum er unzumutbar schweren, anders nicht abwendbaren Nachteilen ausgesetzt wäre, wenn er auf den rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens (6 K 1961/16) in Bezug auf die dort (auch) erhobene Verpflichtungsklage verwiesen werden müsste.
- VG Minden, 07.01.2022 - 12 K 1631/19 vgl. zu entsprechenden Fällen VG Bremen, Urteil vom 10. April 2018 - 6 K 1961/16 -, juris Rn. 52, und VG Magdeburg, Urteil vom 5. Juli 2016 - 5 A 148/13 -, juris Rn. 19.
- OVG Sachsen, 22.02.2019 - 2 A 313/17
Laufbahnbefähigung; sonstiges geeignetes Hochschulstudium; Fachrichtung Polizei
Ob der Behörde bei der Anwendung ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. hierzu VG Bremen, Urt. v. 10. April 2018 - 6 K 1961/16 -, juris Rn. 47, 52), kann der Senat offen lassen. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2023 - 6 A 662/22
Anerkennung einer Laufbahnbefähigung eines Polizeihauptkommissars
vgl. allerdings auch VG Bremen, Urteil vom 10.4.2018 - 6 K 1961/16 -, juris Rn. 30, 47ff.; VG Magdeburg, Urteil vom 5.7.2016 - 5 A 148/13 -, juris Rn. 19. - OVG Sachsen, 16.05.2023 - 2 A 264/22
Laufbahnbefähigung; hauptberufliche Tätigkeit; Gleichwertigkeit; …
Ob der Behörde bei der Anwendung ein Beurteilungsspielraum zukommt (vgl. hierzu VG Bremen, Urt. v. 10. April 2018 - 6 K 1961/16 -, juris Rn. 47, 52), kann der Senat offen lassen.