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   VG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 3876/17   

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VG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 3876/17 (https://dejure.org/2019,5179)
VG Bremen, Entscheidung vom 13.03.2019 - 1 K 3876/17 (https://dejure.org/2019,5179)
VG Bremen, Entscheidung vom 13. März 2019 - 1 K 3876/17 (https://dejure.org/2019,5179)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BeirOrtsG § 7 Abs 4 S 4
    Freistellung von der Honorarforderung - Beiratsmitglied; Kosten für Rechtsberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2009 - 15 A 981/06

    Gemeinderat ; Ausschuss ; Besetzung ; Kostenerstattung ;

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 3876/17
    Im Kommunalverfassungsrecht gilt der Grundsatz, dass "jede öffentlich-rechtliche Körperschaft die Ausgaben zu tragen hat, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch ihre Organe ergeben" (vgl. OVG NRW, Urt. v. 24.04.2009 - 15 A 981/06 - juris = NVwZ-RR 2009, 363-366).

    Diese Aufgaben und Rechte sind den Funktionsträgern zwar zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung, jedoch nicht im eigenen Interesse, sondern ausschließlich im Interesse der Gemeinde zugewiesen (OVG NW, Urt., v. 24.04.2009 - 15 A 981/06 - juris, Rdnr. 48 m. w. N.).

  • OVG Bremen, 20.04.2010 - 1 A 192/08

    Vereinbarkeit der Festsetzung einer Mindeststärke für die Fraktionen der

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 3876/17
    Er ist der Auffassung, aus dem Grundsatz, dass bei In-Sich-Streitigkeiten zweier Funktionsträger einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft grundsätzlich diese für die Kosten aufzukommen habe, ergebe sich der Anspruch auf Freistellung von der Gebührenforderung und bezieht sich hierzu auf eine Entscheidung des OVG Bremen vom 20.04.2010 (AZ: 1 A 192/08).

    Dieser Grundsatz liegt auch der Rechtsprechung des OVG Bremen, Urt. vom 20.04.2010 - Az. 1 A 192/08 -, in einem Streit von Stadtverordneten mit der Stadtgemeinde Bremerhaven zugrunde.

  • VG Bremen, 21.03.2018 - 1 K 3698/16

    Nicht-Öffentlichkeit einer Beiratssitzung des Waller Stadtteilbeirates -

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 3876/17
    Das gilt auch für gerichtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen einem Beiratsmitglied und dem Stadtteilbeirat, dem es angehört (siehe VG Bremen, Urt. v. 04.04.2018 - 1 K 3698/16 dort unter III.).
  • OVG Bremen, 02.03.2004 - 1 B 79/04

    Bürgerantrag; Kommunalverfassungsstreit; Unterlassungsanspruch; Deputation

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 3876/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des OVG Bremen (vgl. B. v. 31.05.1990, a. a. O., NVwZ 1990, 1195; B. v. 02.03.2004, 1 B 79/04, juris) sind in einem In-Sich-Prozess zweier Funktionsträger einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft die Verfahrenskosten grundsätzlich der Körperschaft aufzuerlegen, der die streitenden Funktionsträger angehören (unter Verweis auf Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, Rdnr 1a zu § 154).
  • BGH, 11.12.2008 - III ZR 216/07

    Voraussetzungen der Amtshaftung bei bindender Weisung einer Aufsichtsbehörde

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 3876/17
    Im Kommunalverfassungsrecht gilt der Grundsatz, dass "jede öffentlich-rechtliche Körperschaft die Ausgaben zu tragen hat, die sich aus der Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch ihre Organe ergeben" (vgl. OVG NRW, Urt. v. 24.04.2009 - 15 A 981/06 - juris = NVwZ-RR 2009, 363-366).
  • OVG Bremen, 31.05.1990 - 1 B 18/90
    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 3876/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des OVG Bremen (vgl. B. v. 31.05.1990, a. a. O., NVwZ 1990, 1195; B. v. 02.03.2004, 1 B 79/04, juris) sind in einem In-Sich-Prozess zweier Funktionsträger einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft die Verfahrenskosten grundsätzlich der Körperschaft aufzuerlegen, der die streitenden Funktionsträger angehören (unter Verweis auf Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, Rdnr 1a zu § 154).
  • OVG Bremen, 29.08.1995 - 1 BA 6/95

    Bremische Beiräte; Beteiligungsfähigkeit; Insichprozeß; Kontrastorgane;

    Auszug aus VG Bremen, 13.03.2019 - 1 K 3876/17
    Obgleich die bremischen Beiräte unterhalb der kommunalpolitischen Ebene angesiedelt sind (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 29.08.1995 - 1 BA 6/95 - juris) rechtfertigen die Zusammensetzung und die Aufgaben der Beiräte sie in einem Rechtsstreit gegen die Stadtgemeinde Bremen nach § 61 Nr. 2 VwGO als beteiligungsfähig anzusehen (OVG Bremen, Urt. v. 29.08.1995 - 1 BA 6/95 - juris).
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