Rechtsprechung
   VG Bremen, 13.12.2016 - 4 V 3209/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,79837
VG Bremen, 13.12.2016 - 4 V 3209/16 (https://dejure.org/2016,79837)
VG Bremen, Entscheidung vom 13.12.2016 - 4 V 3209/16 (https://dejure.org/2016,79837)
VG Bremen, Entscheidung vom 13. Dezember 2016 - 4 V 3209/16 (https://dejure.org/2016,79837)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,79837) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremIFG § 1 Abs 1; BremIFG § 5 Abs 1; BremIFG § 5 Abs 2
    Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz - informationelle Selbstbestimmung; Informationszugang; personenbezogene Daten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EGMR, 17.11.2015 - 9/15

    HALIMLLARI c. GRÈCE

    Auszug aus VG Bremen, 13.12.2016 - 4 V 3209/16
    Das Landgericht Bremen verurteilte den Antragsteller am 01.07.2016 (61 KLs 902 Js 15142/15 [9/15]) wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten.

    Der Pflichtverteidiger des Antragstellers (zugleich der Verfahrensbevollmächtigte) habe die Revisionsbegründung auf der Grundlage dessen gefertigt, was die Präsidentin des Landgerichts Bremen bis zum Ablauf der Revisionsbegründungsfrist am 13.10.2016 bereit gewesen sei, ihm an Informationen zum Einsatz der Beigeladenen als Protokollführer in der Hauptverhandlung in dem Strafverfahren 61 KLs 902 Js 15142/15 (9/15) mitzuteilen.

    Der Antragsteller begehrt die Herausgabe anonymisierter Fotokopien der Arbeitsverträge zwischen dem Landgericht Bremen und den Beigeladenen, um damit die Begründung seiner Revision gegen das Urteil vom 01.07.2016 (61 KLs 902 Js 15142/15 [9/15]), mit dem er wegen bewaffneten unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und vier Monaten verurteilt worden ist, den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO anzupassen.

  • KG, 09.03.2016 - 1 VAs 4/16

    Antrag der Amtsanwaltschaft auf Erlass eines Strafbefehls: Antrag auf

    Auszug aus VG Bremen, 13.12.2016 - 4 V 3209/16
    Mit Beschluss vom 21.10.2016 (Az.: 1 VAs 4/16) verwies das Oberlandesgericht den Rechtsstreit gemäß § 17a Abs. 1 Satz 1 GVG an das zuständige Verwaltungsgericht Bremen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht