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   VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18   

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VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18 (https://dejure.org/2021,9562)
VG Bremen, Entscheidung vom 15.04.2021 - 5 K 100/18 (https://dejure.org/2021,9562)
VG Bremen, Entscheidung vom 15. April 2021 - 5 K 100/18 (https://dejure.org/2021,9562)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremVwVfG § 49a Abs 3
    Subventionen, Anpassungshilfen, Stilllegungsprämien, Zuwendungen, Urteil vom 15.04.2021 - ANBest-P; Verwendungsnachweis; Zinsen; Zinsfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 11.05.2016 - 10 C 8.15

    Zuwendung; Vorbehaltsbescheid; Schlussbescheid; Erstattungsforderung; Verzinsung;

    Auszug aus VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18
    Es darf die getroffene Entscheidung nur anhand derjenigen Erwägungen überprüfen, die die Behörde tatsächlich angestellt hat, wozu auch in Einklang mit § 114 Satz 2 VwGO nachgeschobene Erwägungen zählen (BVerwG, Urt. v. 11.05.2016 - 10 C 8/15 -, juris Rn. 13).

    Ein Absehen von der Erhebung von Zinsen kommt nur in Betracht, wenn die vom Gesetzgeber regelmäßig angenommene Möglichkeit des Zuwendungsnehmers, sich für die Dauer der Überzahlung einen Zinsvorteil auf Kosten des Zuwendungsgebers zu verschaffen, ausnahmsweise nicht kompensiert werden muss (BVerwG, Urt. v. 11.05.2016 - 10 C 8/15 -, juris Rn. 15 unter Hinweis auf: BT-Drs. 13/1534 S. 6 f.).

    Die Beklagte hat vorliegend nicht berücksichtigt, in welchem Umfang die Dauer der Überzahlung und damit auch die Dauer der dem Kläger auferlegten Verzinsungspflicht von diesem selbst mitverursacht worden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.05.2016 - 10 C 8/15 -, juris Rn. 21).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 8 C 2.12

    Auslegung; Ermessen; Erstattung; Erstattungspflicht; Erstattungszinsen; Hemmung

    Auszug aus VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18
    Mit dem Teilwiderruf eines Zuwendungsbescheids für die Vergangenheit tritt auch die Zinspflicht rückwirkend - hier mit dem Erlasszeitpunkt des ursprünglichen Bewilligungsbescheids - ein, jedoch nicht für Zeiträume, die vor der Auszahlung des zu erstattenden Betrags liegen (BVerwG, Urt. v. 30.01.2013 - 8 C 2/12 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 07.11.2001 - 3 B 117/01 -, juris Rn. 2 f.; Schoch/Schneider VwVfG/Schoch, 0. EL Juli 2020, VwVfG § 49a Rn. 83 f.).

    Es kommt für die Frage der rechtzeitigen Rückzahlung des zu erstattenden Betrages auf die im Rückforderungsbescheid festgesetzte Frist an (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.2013 - 8 C 2/12 -, juris Rn. 26).

  • VG Bayreuth, 23.02.2015 - B 5 K 12.299

    Verzicht auf Geltendmachung eines Zinsanspruchs

    Auszug aus VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18
    Liegen außergewöhnliche Umstände vor, die ein Absehen von der Geltendmachung des Zinsanspruchs möglich erscheinen lassen, liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor, wenn die Behörde diese Umstände nicht in ihre Ermessensabwägung einbezieht (VG Berlin, Urt. v. 22.06.2016 - 26 K 48.14 -, juris Rn. 31; VG Bayreuth, Urt. v. 23.02.2015 - B 5 K 12.299 -, juris Rn. 28; VG Minden, Urt. v. 23.05.2011 - 11 K 260/10 -, juris Rn. 24).
  • VG Berlin, 22.06.2016 - 26 K 48.14

    Widerruf und Rückforderung von Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der

    Auszug aus VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18
    Liegen außergewöhnliche Umstände vor, die ein Absehen von der Geltendmachung des Zinsanspruchs möglich erscheinen lassen, liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor, wenn die Behörde diese Umstände nicht in ihre Ermessensabwägung einbezieht (VG Berlin, Urt. v. 22.06.2016 - 26 K 48.14 -, juris Rn. 31; VG Bayreuth, Urt. v. 23.02.2015 - B 5 K 12.299 -, juris Rn. 28; VG Minden, Urt. v. 23.05.2011 - 11 K 260/10 -, juris Rn. 24).
  • VG Minden, 23.05.2011 - 11 K 260/10

    Die Behörde hat von der Geltendmachung des Zinsanspruchs nach § 49a Abs. 3 S. 2

    Auszug aus VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18
    Liegen außergewöhnliche Umstände vor, die ein Absehen von der Geltendmachung des Zinsanspruchs möglich erscheinen lassen, liegt ein Ermessensfehlgebrauch vor, wenn die Behörde diese Umstände nicht in ihre Ermessensabwägung einbezieht (VG Berlin, Urt. v. 22.06.2016 - 26 K 48.14 -, juris Rn. 31; VG Bayreuth, Urt. v. 23.02.2015 - B 5 K 12.299 -, juris Rn. 28; VG Minden, Urt. v. 23.05.2011 - 11 K 260/10 -, juris Rn. 24).
  • BVerwG, 19.11.2009 - 3 C 7.09

    Subvention; Zuwendung; Bewilligung; Bewilligungsbescheid; Nebenbestimmung;

    Auszug aus VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18
    Dabei können sowohl die Verantwortung für die anfallenden Zinsen beim Zuwendungsempfänger als auch die Verwaltungsverantwortung in die Ermessensausübung eingestellt werden (Schoch/Schneider VwVfG/Schoch, 0. EL Juli 2020, VwVfG § 49a Rn. 94; vgl. auch: BVerwG, Urt. v. 19.11.2009 - 3 C 7/09 -, BVerwGE 135, 238-247, juris Rn. 31).
  • BVerwG, 17.08.2017 - 9 VR 2.17

    Vorarbeiten; Vorbereitung der Planung; Vorbereitung der Baudurchführung; Boden-

    Auszug aus VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18
    Von Letzterem ist auszugehen, wenn sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (BVerwG, Urt. v. 06.02.2019 - 1 A 3/18 -, BVerwGE 164, 317-363, juris Rn. 23; Beschl. v. 17.08.2017 - 9 VR 2/17 -, juris Rn. 10; Urt. v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 -, BVerwGE 153, 367, juris Rn. 17).
  • OVG Saarland, 26.11.2019 - 1 A 3/18

    Übernahme eines Hochschullehrers in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit

    Auszug aus VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18
    Von Letzterem ist auszugehen, wenn sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (BVerwG, Urt. v. 06.02.2019 - 1 A 3/18 -, BVerwGE 164, 317-363, juris Rn. 23; Beschl. v. 17.08.2017 - 9 VR 2/17 -, juris Rn. 10; Urt. v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 -, BVerwGE 153, 367, juris Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2018 - 6 N 30.16

    Zweckverfehlung einer auf die Schaffung von Arbeitsplätzen gerichteten Zuwendung

    Auszug aus VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18
    Von der Geltendmachung des Zinsanspruchs kann auch dann abgesehen werden, wenn der dort angeführte Fall nicht vorliegt (OVG Bln-Bdg, Beschl. v. 24.01.2018 - OVG 6 N 30.16 -, juris Rn. 16; Schoch/Schneider VwVfG/Schoch, 0. EL Juli 2020, VwVfG § 49a Rn. 90).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 7 C 5.14

    Feuerstättenschau; Feuerstättenbescheid; Anhörung; Begründung eines

    Auszug aus VG Bremen, 15.04.2021 - 5 K 100/18
    Von Letzterem ist auszugehen, wenn sich die Behörde nicht darauf beschränkt, die einmal getroffene Sachentscheidung zu verteidigen, sondern das Vorbringen des Betroffenen erkennbar zum Anlass nimmt, die Entscheidung kritisch zu überdenken (BVerwG, Urt. v. 06.02.2019 - 1 A 3/18 -, BVerwGE 164, 317-363, juris Rn. 23; Beschl. v. 17.08.2017 - 9 VR 2/17 -, juris Rn. 10; Urt. v. 17.12.2015 - 7 C 5.14 -, BVerwGE 153, 367, juris Rn. 17).
  • BVerwG, 07.11.2001 - 3 B 117.01

    Beginn der Zinspflicht bei rückwirkender Aufhebung eines Bewilligungsbescheides

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