Rechtsprechung
   VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,30748
VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20 (https://dejure.org/2020,30748)
VG Bremen, Entscheidung vom 15.10.2020 - 5 V 2212/20 (https://dejure.org/2020,30748)
VG Bremen, Entscheidung vom 15. Oktober 2020 - 5 V 2212/20 (https://dejure.org/2020,30748)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,30748) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    OWiG § 118; StGB § 130; StGB § 86a; VersG § 15; VersG § 15 Abs 1; VersG § 15 Abs 3
    Zeigen von Reichskriegesflaggen während einer Versammlung - Beschränkung der Lautstärke; Gefahr für die öffentliche Ordnung; Kundgebung; Lautsprecher; Lautstärke; NPD; NPD-Demonstration; NPD-Gegendemonstration; Reichsflaggen; Reichsflaggenverbot; Reichskriegsflaggen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (23)

  • OVG Niedersachsen, 10.11.2010 - 11 LA 298/10

    Rechtmäßigkeit einer Lärmschutzauflage für eine von einem Landesvorsitzenden der

    Auszug aus VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20
    Der Schutz unbeteiligter Dritter vor Immissionen, die von einer Versammlung ausgehen, greift vielmehr schon unterhalb der Schwelle der andernfalls drohenden Gesundheitsgefahr ein (NdsOVG, Beschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 7; OVG LSA, Beschl. v. 13.02.2012 - 3 L 257/10 -, juris Rn. 13).

    Vor diesem Hintergrund war dem gegen Ziffer I. Nr. 10 gerichteten Antrag mit der Maßstabe stattzugeben, dass der Wert von 85 dB(A) in einem Meter Abstand von der jeweiligen Emissionsquelle entscheidend ist (vgl. dazu NdsOVG, Beschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 12).

  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20
    Zutreffend ist zwar insoweit, dass Art. 8 GG Aufzüge und Kundgebungen, nicht jedoch Aufmärsche mit paramilitärischen oder anderweitig einschüchternden Begleitumständen schützt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01 - juris Rn. 30).

    der konkret in den Blick zu nehmenden Versammlung kann bedeutsam werden, dass einzelne je für sich unbedenkliche Verhaltensweisen in ihrer Gesamtheit der Versammlung einen die schutzfähigen Anschauungen über ein friedliches Zusammenleben der Bürger bedrohenden Charakter verschaffen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01 - juris Rn. 30).

  • BVerfG, 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02

    Beschränkte Aufhebung des Verbots, bei einem Trauermarsch schwarze Fahnen

    Auszug aus VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20
    Beschränkungen, die mit dem Inhalt einer Meinungsäußerung begründet werden, sind am Maßstab des Art. 5 Abs. 2 GG zu beurteilen (vgl. BVerfG, Entsch. v. 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, juris Rn. 15; VGH BW, Beschl. v. 15.06.2005 - 1 S 2718/04 -, juris Rn. 20).

    Geht die Versammlungsbehörde (auch) aufgrund des Mitführens "einer Vielzahl an Reichsflaggen" von einem militanten Auftreten der Versammlungsteilnehmer aus, wäre als milderes, aber gleich wirksames Mittel über eine - auch von der Antragstellerin in Aussicht gestellte - Begrenzung der Anzahl der Flaggen nachzudenken (vgl. dazu BVerfG, Entsch. v. 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, juris Rn. 9).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20
    Voraussetzungen aus Art. 5 Abs. 2 GG vorliegen (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04 -, juris Rn. 19).

    richten, durch das ein Klima der Gewaltdemonstration und potentieller Gewaltbereitschaft erzeugt wird, oder wenn sich die Versammlung durch sein Gesamtgepräge mit den Riten und Symbolen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft identifiziert und durch Wachrufen der Schrecken des vergangenen totalitären und unmenschlichen Regimes andere Bürger einschüchtert (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04 -, juris Rn. 23).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.06.2005 - 1 S 2718/04

    Zeigen einer Flagge des Kaiserreichs; zur Störung der öffentlichen Sicherheit und

    Auszug aus VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20
    Beschränkungen, die mit dem Inhalt einer Meinungsäußerung begründet werden, sind am Maßstab des Art. 5 Abs. 2 GG zu beurteilen (vgl. BVerfG, Entsch. v. 29.03.2002 - 1 BvQ 9/02 -, juris Rn. 15; VGH BW, Beschl. v. 15.06.2005 - 1 S 2718/04 -, juris Rn. 20).

    Denn dem bloßen Zeigen der Reichskriegsflaggen kann nicht der für eine Strafbarkeit nach § 130 StGB notwendige Erklärungsgehalt entnommen werden, dass dadurch zum Hass aufgestachelt wird (vgl. dazu ausführlich: VGH BW, Beschl. v. 15.06.2005 - 1 S 2718/04 -, juris Rn. 21 ff.).

  • VG Augsburg, 04.04.2007 - Au 4 K 06.1058
    Auszug aus VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20
    Allein der Einsatz von schwarz-weiß-roten Flaggen sowie Reichskriegsflaggen auf einer Versammlung des rechten Spektrums genügt auch beim Auftreten stadtbekannter Rechtsextremisten nicht, um einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung anzunehmen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 14.05.2018 - 15 B 643/18 -, juris Rn. 28; VG Augsburg, Urt. v. 04.04.2007 - Au 4 K 06.1058 -, juris Rn. 49; VG Würzburg, Urt. v. 19.12.2013 - W 5 K 13.265 -, juris Rn. 64).
  • VG Bremen, 15.09.2020 - 5 V 1544/20
    Auszug aus VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20
    ermitteln; verbleiben danach Unklarheiten, geht dies zulasten der Verwaltung (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 15.09.2020 - 5 V 1544/20 - m.w.N.).
  • BVerfG, 26.06.2014 - 1 BvR 2135/09

    Versammlungsrechtliche Auflagen müssen sich auf notwendige Eingriffe in die

    Auszug aus VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20
    Der Einsatz von Lautsprechern ist als typisches Hilfsmittel einer Versammlung grundsätzlich durch Art. 8 GG gewährleistet (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 26.06.2014 - 1 BvR 2135/09 -, juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.05.2018 - 15 B 643/18

    Untersagung des Rufens der Parole "Nie wieder Israel" als Auflage wegen

    Auszug aus VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20
    Allein der Einsatz von schwarz-weiß-roten Flaggen sowie Reichskriegsflaggen auf einer Versammlung des rechten Spektrums genügt auch beim Auftreten stadtbekannter Rechtsextremisten nicht, um einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung anzunehmen (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 14.05.2018 - 15 B 643/18 -, juris Rn. 28; VG Augsburg, Urt. v. 04.04.2007 - Au 4 K 06.1058 -, juris Rn. 49; VG Würzburg, Urt. v. 19.12.2013 - W 5 K 13.265 -, juris Rn. 64).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04

    Verletzung von Art 8 Abs 1 GG durch beschränkende Verfügungen iSv § 15 Abs 1

    Auszug aus VG Bremen, 15.10.2020 - 5 V 2212/20
    Richtet sich eine Auflage im Schwerpunkt gegen die inhaltliche Aussage und nicht gegen die Modalitäten der Versammlung, kann die öffentliche Ordnung nicht als Grundlage für eine etwaige Auflage herangezogen werden (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris Rn. 21).
  • VG Würzburg, 19.12.2013 - W 5 K 13.265

    Verbot; Ordnerzahl; Fahnen; Kleidungsstücke; Rednerliste; Seitentransparente;

  • VG Würzburg, 21.01.2015 - W 5 K 13.346

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Versammlungsverbot; Auflagen; zeitliche

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.01.2020 - 15 A 4693/18

    Versammlung; Fackeln; öffentliche Ordnung

  • VG München, 24.07.2013 - M 7 K 13.2850

    Versammlung unter freiem Himmel; Beschränkung der technischen Schallverstärkung;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2012 - 3 L 257/10

    Lärmschutzauflagen bei einer Versammlung

  • VG München, 02.03.2015 - M 7 S 15.786

    Vollzug des Bayerischen Versammlungsgesetzes; Verlegung des Versammlungsortes

  • VG Bayreuth, 29.10.2010 - B 1 S 10.954

    Verwaltungsgericht Bayreuth gibt Eilantrag der NPD gegen die vom Landratsamt

  • BVerfG, 20.06.2014 - 1 BvR 980/13

    Protestveranstaltung auf einem Friedhof kann von der Versammlungsfreiheit

  • OVG Bremen, 15.12.1989 - 1 B 100/89
  • VG Karlsruhe, 02.06.2005 - 6 K 1058/05

    Nacktradel-Aktion als Versammlung; Ordnungswidrigkeit; Belästigung

  • BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 369/04

    Volksverhetzung ("Aktion Ausländerrückführung - Für ein lebenswertes deutsches

  • VG Sigmaringen, 19.01.2011 - 1 K 1561/10

    Versammlung; Auflage; Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Darstellung einer

  • OLG Koblenz, 14.01.2010 - 2 SsBs 68/09

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Hissen der Reichskriegsflagge als grob ungehörige

  • OVG Bremen, 16.10.2020 - 1 B 323/20

    Auflage, Verbot des Zeigens der Reichskriegsflagge - Auflagen; Erlass;

    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 1 B 323/20 VG: 5 V 2212/20.
  • VG Bremen, 22.10.2020 - 5 V 2328/20

    Kein Verbot für schwarz-weiß-rot am 24.10.2020 - Auflage; Aufzug ; Corona;

    Bereits mit Beschluss vom 15.10.2020 hat die Kammer ausgeführt, dass das Mitführen und Zeigen der angemeldeten Flaggen in den Farben schwarz-weiß-rot ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht strafbar ist (VG Bremen, Beschl. v. 15.10.2020 - 5 V 2212/20 -).

    Die Flaggen werden nicht dazu eingesetzt, um eine in einem anderen Motto zum Ausdruck kommende Drohkulisse aufzubauen oder zu verstärken, sondern um einen Beitrag zum öffentlichen Diskurs und zur kritischen Auseinandersetzung mit der Einschätzung des Innenressorts zu leisten (vgl. dazu bereits VG Bremen, Beschl. v. 15.10.2020 - 5 V 2212/20 -).

  • VG Bremen, 09.11.2022 - 6 V 1313/22

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

    Denn bei der unterbliebenen Anhörung handelt es sich um einen nach § 45 Abs. 1 und 2 BremVwVfG bis zum Abschluss der letzten Tatsachenentscheidung heilbaren Verfahrensfehler und es kann mit hinreichender Sicherheit angenommen werden, dass die absehbare Heilung nicht zu einer Änderung des Verwaltungsaktes führen wird (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2020 - 5 V 2212/20 -, Rn. 29, juris unter Verweis auf Külpmann, in: Finkelnburg/Domberg/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, Rn.956).
  • OVG Niedersachsen, 13.11.2020 - 11 ME 293/20

    Beschränkung, versammlungsrechtliche; Bestimmtheit; Demonstration; Denkmal;

    Das bloße Zeigen derschwarz-weiß-roten Flagge des Deutschen Kaiserreichs kann nicht der für eine Strafbarkeit nach § 130 StGB notwendige Erklärungsgehalt entnommen werden, dass dadurch zum Hass aufgestachelt wird (VGH Baden-Württemberg,Beschl. v. 15.6.2005 - 1 S 2718/04 -, NJW 2006, 635, juris, Rn. 21-23; VG Bremen, Beschl. v. 15.10.2020 - 5 V 2212/20 -, V.n.b.).
  • VG Bremen, 28.04.2021 - 5 V 807/21

    Klimaprotestcamp, Versammlungsrecht - Klimacamp; Protestcamp; Versammlung;

    Die Vollziehungsanordnung wurde vorliegend formelhaft und ohne jeglichen Bezug zum Einzelfall mit Passagen begründet, die auf jede beliebige Fallgestaltung zutreffen würde; dies wird dem Begründungserfordernis nach § 80 Abs. 3 Satz 1 VwGO nicht gerecht (so bereits VG Bremen, Beschl. v. 15.10.2020 - 5 V 2212/20 -, juris Rn. 22 - 24 bei einer entsprechenden Begründung in einer versammlungsrechtlichen Verfügung).
  • VG Bremen, 21.06.2021 - 5 V 1246/21

    Versammlungsrecht - Ehe; Lautstärke; Selbstbestimmungsrecht; Standesamt;

    Kammer hat in einer jüngeren Entscheidung anlässlich einer Versammlung, die in einem (faktischen) Misch- oder Kerngebiet stattfand, ausgeführt, dass eine Beschränkung der Lautstärke auf 55 dB(A) unangemessen niedrig, eine Beschränkung auf einen Spitzenwert von 85 dB(A) aufgrund kollidierender Rechte Dritter jedoch angezeigt ist (VG Bremen, Beschl. v. 15.10.2020 - 5 V 2212/20 -, juris Rn. 48, 49).

    Insoweit hat die Kammer bereits entschieden, dass der Schallpegel in einem Meter Abstand von der jeweiligen Emissionsquelle entscheidend ist (VG Bremen, Beschl. v. 15.10.2020 - 5 V 2212/20 -, juris Rn. 51 mit Verweis auf NdsOVG, Beschl. v. 10.11.2010 - 11 LA 298/10 -, juris Rn. 12).

  • VG Karlsruhe, 28.04.2022 - 7 K 1394/22

    Versammlung auf einer nicht öffentlich zugänglichen Fläche; Auflage bezüglich des

    Die zu treffende Abwägungsentscheidung erfordert, die mit dem Versammlungsgrundrecht kollidierenden Rechtsgüter Dritter einzelfallbezogen festzustellen und anschließend eine einzelfallbezogene Abwägung des vom Versammlungsgrundrecht geschützten kommunikativen Anliegens der Versammlung mit den kollidierenden Rechten Dritter vorzunehmen (vgl. zu alledem OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.09.2019 - 15 A 3186/17 -, juris m.w.N.; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18.11.2008 - OVG 1 B 2.07 - VG Berlin, Beschluss vom 02.07.2021 - 1 L 353/21 - VG Bremen, Beschluss vom 15.10.2020 - 5 V 2212/20 -, jeweils juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht