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   VG Bremen, 16.05.2007 - 6 V 1005/07   

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https://dejure.org/2007,36641
VG Bremen, 16.05.2007 - 6 V 1005/07 (https://dejure.org/2007,36641)
VG Bremen, Entscheidung vom 16.05.2007 - 6 V 1005/07 (https://dejure.org/2007,36641)
VG Bremen, Entscheidung vom 16. Mai 2007 - 6 V 1005/07 (https://dejure.org/2007,36641)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit

    Auszug aus VG Bremen, 16.05.2007 - 6 V 1005/07
    Das Gericht hat die Abwahl im Hinblick auf das allgemeine Rechtsstaatsprinzip ( Art. 20 Abs. 3 GG ) jedoch daraufhin zu überprüfen, ob sie aus sachlichem Grund erfolgt ist und der mit der Abwahl vorgenommene Abbruch des durch Ausschreibung der Stelle eingeleiteten Stellenbesetzungsverfahrens nicht willkürlich war (vgl. BVerwG, Urt. v. 22.07.199 - 2 C 14/98 - juris zum Abbruch eines Auswahlverfahrens für eine Professorenstelle).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Bremen, 16.05.2007 - 6 V 1005/07
    Dem steht hier auch nicht die Ausschreibung der Stelle als Amt nach W 3 BBesO (zur Bewertung des Amtes siehe § 3 Abs. 1 Bremisches Besoldungsgesetz ) entgegen, wenngleich der Dienstherr für das entsprechende Besetzungsverfahren an das Anforderungsprofil der Stellenausschreibung gebunden ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.08.2001 - 2 A 3/00 - juris).
  • BVerfG, 16.01.1963 - 1 BvR 316/60

    Universitäre Selbstverwaltung

    Auszug aus VG Bremen, 16.05.2007 - 6 V 1005/07
    Mit dem Bundesverfassungsgericht dürfte in derartigen Fällen ein Kooptationsrecht der Hochschule abzulehnen sein, weil dem Land als Träger der Personalhoheit ein eigener Entscheidungsspielraum verbleiben muss (vgl. BVerfGE 15, 256 [BVerfG 16.01.1963 - 1 BvR 316/60] (264 f.)).
  • VG Schleswig, 17.06.2002 - 11 B 10/02

    Befugnisse des Richterwahlausschusses; Vorschlag zur Ernennung als Richter am BGH

    Auszug aus VG Bremen, 16.05.2007 - 6 V 1005/07
    Das gilt gleichermaßen für den actus contrarius der Abwahl (zur Einschränkung des Bewerberverfahrensanspruchs bei der Besetzung von Stellen aufgrund eines Wahlaktes siehe z. B. Nieders. OVG, B. v. 25.06.1992 - 5 M 2798/92 - juris zur Wahl eines Kommunalbeamten auf Zeit; vgl. auch VG Schleswig-Holstein, B. v. 17.06.2002 - 11 B 10/02 - juris, zur Wahl zum Richter am BGH, wonach eine solche Wahl hinsichtlich der Einhaltung der Verfahrensvorschriften uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle, im Übrigen als Akt wertender Erkenntnis lediglich einer Willkürkontrolle unterliegen soll; vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, B. v. 15.10.2001 3 M 34/01 - juris).
  • OVG Niedersachsen, 25.06.1992 - 5 M 2798/92

    Gemeinderat; Niedersachsen; Kommunalbeamtenwahl; Ermessensbindung; Eignung;

    Auszug aus VG Bremen, 16.05.2007 - 6 V 1005/07
    Das gilt gleichermaßen für den actus contrarius der Abwahl (zur Einschränkung des Bewerberverfahrensanspruchs bei der Besetzung von Stellen aufgrund eines Wahlaktes siehe z. B. Nieders. OVG, B. v. 25.06.1992 - 5 M 2798/92 - juris zur Wahl eines Kommunalbeamten auf Zeit; vgl. auch VG Schleswig-Holstein, B. v. 17.06.2002 - 11 B 10/02 - juris, zur Wahl zum Richter am BGH, wonach eine solche Wahl hinsichtlich der Einhaltung der Verfahrensvorschriften uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle, im Übrigen als Akt wertender Erkenntnis lediglich einer Willkürkontrolle unterliegen soll; vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, B. v. 15.10.2001 3 M 34/01 - juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2001 - 3 M 34/01

    Bundesrichterwahl, Chancengleichheit

    Auszug aus VG Bremen, 16.05.2007 - 6 V 1005/07
    Das gilt gleichermaßen für den actus contrarius der Abwahl (zur Einschränkung des Bewerberverfahrensanspruchs bei der Besetzung von Stellen aufgrund eines Wahlaktes siehe z. B. Nieders. OVG, B. v. 25.06.1992 - 5 M 2798/92 - juris zur Wahl eines Kommunalbeamten auf Zeit; vgl. auch VG Schleswig-Holstein, B. v. 17.06.2002 - 11 B 10/02 - juris, zur Wahl zum Richter am BGH, wonach eine solche Wahl hinsichtlich der Einhaltung der Verfahrensvorschriften uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle, im Übrigen als Akt wertender Erkenntnis lediglich einer Willkürkontrolle unterliegen soll; vgl. dazu auch OVG Schleswig-Holstein, B. v. 15.10.2001 3 M 34/01 - juris).
  • OVG Bremen, 16.04.1991 - 1 BA 44/90

    Inkompatibilitätsregelung bezüglich Personalratsmandat und Mitgliedschaft in

    Auszug aus VG Bremen, 16.05.2007 - 6 V 1005/07
    Es spricht viel dafür, dass der ausdrücklich gestellte Eilantrag auf einen unzulässigen vorbeugenden Rechtsschutz gerichtet ist (vgl. OVG NW v. 21.01.1975 - III A 16607/74 - juris; zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen für vorbeugenden Rechtsschutz im Wege der Feststellungsklage siehe OVG Bremen, Urt. v. 16.04.1991 - 1 BA 44/90 - juris).
  • BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 207/95

    Qualifizierung des Rechtsverhältnisses eines Bürgermeisters / Dienstbezüge

    Auszug aus VG Bremen, 16.05.2007 - 6 V 1005/07
    Ob der Antragsteller jedenfalls als Rektor im Angestelltenverhältnis zu bestellen ist, ist ausschließlich eine Frage des öffentliches Rechts und von den Verwaltungsgerichten insbesondere auf der Grundlage des einschlägigen BremHG zu klären (vgl. auch BAG, Urt. v. 23.01.1997 - 8 AZR 207/95 - juris, wonach sich die Wirksamkeit der Abberufung eines Bürgermeisters, der als Arbeitnehmer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Gemeinde stand, allein nach Kommunalverfassungs - und Verwaltungsrecht richtet).
  • VGH Hessen, 04.01.1989 - 6 UE 469/87

    Rechtsstellung des abberufenen Ersten Kreisbeigeordneten; Abberufung kein

    Auszug aus VG Bremen, 16.05.2007 - 6 V 1005/07
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die am 24.04.2007 erfolgte "Abwahl" richtet sich auch nach § 123 VwGO und nicht nach § 80 Abs. 5 VwGO , weil die "Abwahl" wegen fehlender unmittelbarer Außenwirkung kein Verwaltungsakt ist (siehe auch Hessischer VGH v. 04.01.1989 - 6 UE 469/87 - juris zur Abberufung eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten: kein VA).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 9 S 2092/18

    Vorzeitige Beendigung des Amts als Rektor der Hochschule; Vorliegen eines

    Allein durch die einzelnen Erklärungen von Hochschulrat, Senat und Wissenschaftsministerium (Vorschlag bzw. Zustimmungserklärungen) ist der Status der Klägerin als Rektorin noch nicht verändert worden (vgl. HessVGH, Urteil vom 04.01.1989 - 6 UE 469/87 -, DVBl. 1989, 934, zu der - insoweit vergleichbaren - Abberufung eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten durch Beschlüsse des Kreistags; VG Bremen, Beschluss vom 16.05.2007 - 6 V 1005/07 -, juris; offen zur Verwaltungsaktqualität einer Abwahl HessVGH, Beschlüsse vom 16.11.2011 - 8 B 2230/11, 2231/11 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.2016 - 9 S 2445/15

    Hochschulrecht- hier: vorzeitige Beendigung des Amts eines hauptamtlichen

    Allein durch die einzelnen Erklärungen von Hochschulrat, Senat und Wissenschaftsministerium (Vorschlag bzw. Zustimmungserklärungen) ist der Status der Antragstellerin als Rektorin noch nicht verändert worden (vgl. HessVGH, Urteil vom 04.01.1989 - 6 UE 469/87 -, DVBl. 1989, 934, zu der - insoweit vergleichbaren - Abberufung eines hauptamtlichen Kreisbeigeordneten durch Beschlüsse des Kreistages; VG Bremen, Beschluss vom 16.05.2007 - 6 V 1005/07 -, juris; offen zur Verwaltungsaktqualität einer Abwahl HessVGH, Beschlüsse vom 16.11.2011 - 8 B 2230/11, 2231/11 -, juris).

    Die vorzeitige Beendigung des Amtes eines hauptamtlichen Rektoratsmitglieds bildet die Kehrseite (actus contrarius) der Wahl (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 16.05.2007, a.a.O.; Herberger, in: Haug, Das Hochschulrecht in Baden-Württemberg, 2. Aufl. 2009, Rn. 265).

  • OVG Bremen, 06.09.2007 - 1 B 211/07

    Hochschule Bremen: Besetzungsverfahren der Rektorenstelle kann fortgeführt werden

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Bremen vom 16.5.2007 - 6 V 1005/07 - wird zurückgewiesen.
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