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   VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21   

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VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21 (https://dejure.org/2021,52064)
VG Bremen, Entscheidung vom 16.12.2021 - 6 K 739/21 (https://dejure.org/2021,52064)
VG Bremen, Entscheidung vom 16. Dezember 2021 - 6 K 739/21 (https://dejure.org/2021,52064)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    AsylG § 25 Abs 4; AsylG § 32; AsylG § 33 Abs 2; AufenthG § 60 Abs 5; AufenthG § 60 Abs 7
    Asylrecht / Russische Föderation, Urteil vom 16.12.2021 - alte Frau; Asyl Russische Föderation; Rücknahmefiktion

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.05.2020 - 2 L 25/18

    Asyl; Verfolgung einer tschetschenischen Familie bei Rückkehr in die Russische

    Auszug aus VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21
    Denn in einer vor der Abschiebung erfolgten behördlichen Befristungsentscheidung ist regelmäßig der konstitutive Erlass eines befristeten Einreiseverbots zu sehen (vgl. dazu ausführlich OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.05.2020 - 2 L 25/18 -, juris Rn. 87).
  • EGMR, 28.06.2011 - 8319/07

    SUFI AND ELMI v. THE UNITED KINGDOM

    Auszug aus VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21
    Notwendig ist ein ganz außergewöhnlicher Fall, in dem die humanitären Gründe gegen die Abschiebung zwingend sind (EGMR, Urteil vom 28.06.2011 - 8319/07 -, HUDOC Rn. 280: "very exceptional cases where the grounds against removal were compelling").
  • RG, 13.12.1921 - V 740/21
    Auszug aus VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21
    Mit Beschluss vom 19.05.2021 hat das Gericht den Eilantrag (6 V 740/21) abgelehnt.
  • OVG Bremen, 12.02.2020 - 1 LB 276/19

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Übersendung eines elektronischen

    Auszug aus VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21
    Die Vorschrift setzt grundsätzlich voraus, dass die drohende Gefahr in die unmittelbare Verantwortung des Abschiebungszielstaates fällt (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 12.02.2020 - 1 LB 276/19 -, juris Rn. 44 ff. m.w.N.).
  • VG Freiburg, 11.01.2018 - A 4 K 8989/17

    Erteilung des Hinweises nach AsylVfG 1992 § 33 Abs 1 bis Abs 3 bei anwaltlich

    Auszug aus VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21
    Es bedarf insoweit weder einer Zustellung der Hinweise an den Ausländer persönlich noch einer Übersetzung in eine für diesen verständlichen Sprache (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.4.2018 - Z6 ZB 17.31593; OVG MV, Beschl. v. 27.3.2017 - 1 LZ 92/17 - juris Rn. 14; VG Freiburg, Beschl. v. 11.1.2018 - A 4 K 8989/17 - juris Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2017 - 1 LZ 92/17

    Hinweise in deutscher Sprache bei anwaltlich vertretenem Ausländer

    Auszug aus VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21
    Es bedarf insoweit weder einer Zustellung der Hinweise an den Ausländer persönlich noch einer Übersetzung in eine für diesen verständlichen Sprache (vgl. BayVGH, Beschl. v. 24.4.2018 - Z6 ZB 17.31593; OVG MV, Beschl. v. 27.3.2017 - 1 LZ 92/17 - juris Rn. 14; VG Freiburg, Beschl. v. 11.1.2018 - A 4 K 8989/17 - juris Rn. 11).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2020 - 4 LB 7/17

    Voraussetzungen der Belehrung nach § 33 Abs. 4 AsylVfG 1992

    Auszug aus VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21
    Auch scheint die Ladung nur über den Bevollmächtigten rechtlich nicht in Frage gestellte gängige Praxis zu sein (vgl. OVG MV, Beschl. v. 18.5.2020 - 4 LB 7/17 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21
    Allerdings liegt eine erhebliche konkrete Gefahr aus gesundheitlichen Gründen nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG nur bei einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung vor, die sich wesentlich verschlechtern würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.10.2006 - 1 C 18/05 -, juris Rn. 15).
  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21
    Davon ausgehend liegt bei schwerkranken Personen nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ein Verstoß gegen Art. 3 EMRK erst dann vor, wenn diese Personen wegen des Fehlens angemessener medizinischer Behandlung im Zielstaat oder des fehlenden Zugangs zu solcher Behandlung der realen Gefahr einer schweren, raschen und irreversiblen Gesundheitsverschlechterung, die mit intensivem Leiden oder mit einer signifikanten Verkürzung der Lebenserwartung verbunden ist, ausgesetzt sind ("exposed to a serious, rapid and irreversible decline in his or her state of health resulting in intense suffering or to a significant reduction in life expectancy"; EGMR, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 -, HUDOC Rn. 183).
  • VGH Bayern, 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137

    Asyl, Kosovo: Antrag auf Zulassung einer Berufung in Asylverfahren-

    Auszug aus VG Bremen, 16.12.2021 - 6 K 739/21
    Das ist der Fall, wenn in dem Abschiebezielstaat dringend erforderliche Behandlungsmöglichkeiten fehlen oder wenn solche Behandlungsmöglichkeiten zwar vorhanden, aber aus finanziellen oder sonstigen persönlichen Gründen nicht erreichbar sind (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 28.08.2018 - 15 ZB 17.31137 -, juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Bremen, 12.11.2018 - 2 LA 60/18

    Prüfung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Ablehnung der

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