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VG Bremen, 17.11.2020 - 4 V 1652/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verwaltungsgericht Bremen
AufenthG § 15a Abs 1; AufenthG § 15a Abs 1 S 6; VwGO § 108
4 V 1652/20, Umverteilung § 15 a - Anknüpfungstatsachen; Attest; Daueraufenthalt; gesundheitliche Beeinträchtigung; Nachvollziehbarkeit; Positivstaater; Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS); psychiatrische Atteste; unerlaubte Einreise; Verteilung nach § 15a AufenthG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Schleswig, 18.03.2021 - 11 B 20/21
Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
Dieser muss sich selbst die nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO notwendige Überzeugungsgewissheit von der Wahrheit des Parteivortrags hinsichtlich der einer posttraumatischen Belastungsstörung zugrundeliegender Ereignisse verschaffen (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 V 1652/20 -, juris Rn. 20, unter Verweis auf BVerwG…, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 1 B 10/05 -, juris Rn. 2; vgl. auch Bayerischer VGH…, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 13a ZB 18.33056 -, juris Rn. 9).Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung umfasst dabei sowohl die Würdigung des Vorbringens der Partei im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren einschließlich der Beweisdurchführung als auch die Wertung und Bewertung vorliegender ärztlicher Atteste sowie die Überprüfung der darin getroffenen Feststellungen und Schlussfolgerungen auf ihre Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit (vgl. VG Bremen, Beschluss vom 17. November 2020 - 4 V 1652/20 -, juris Rn. 20).