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   VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14   

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VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14 (https://dejure.org/2014,19940)
VG Bremen, Entscheidung vom 18.07.2014 - 6 V 646/14 (https://dejure.org/2014,19940)
VG Bremen, Entscheidung vom 18. Juli 2014 - 6 V 646/14 (https://dejure.org/2014,19940)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BremLVerf Art 107 Abs 2; BremLVerf Art 148; BremLVerf Art 90; GG Art 33 Abs 2; OBG § 35 Abs 2
    Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe - Demokratieprinzip; Ortsamtsleiter; Wahlmodus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Beanstandung der erneuten Wahl einer Leiterin des Ortsamts Horn-Lehe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Bremen, 09.01.2014 - 2 B 198/13

    OVG entscheidet über Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Leistungsgrundsatz;

    Auszug aus VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14
    Mit Beschluss vom 09.01.2014 (2 B 198/13) gab das Oberverwaltungsgericht Bremen der Antragsgegnerin auf, die ausgeschriebene Stelle nicht mit der Beigeladenen zu besetzen, bis über die Bewerbung des Mitbewerbers unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts entschieden worden sei.

    Ferner treten politische Erwägungen als Auswahlkriterien hinzu (OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.2014 - 2 B 198/13 -).

    Entsprechend unterliegt es in besonderem Maße der gerichtlichen Überprüfung, ob der (Aus)Wahl eine zutreffende Tatsachengrundlage im Sinne einer vollständigen Informationsgrundlage der Mitglieder des Wahlgremiums zu Grunde gelegt wird (OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.2014 a. a. O.).

    Diese Aufgabe macht es erforderlich, dass die Ortsamtsleitung durch eine Person wahrgenommen wird, die aufgrund eines durch Wahlentscheidung in sie gesetzten Vertrauens tätig wird (VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2014 - 6 V 827/13 - und OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.2014 - 2 B 198/13 -).

    Auch das Oberverwaltungsgericht hat die Aufgaben des Ortsamtsleiters als durch dessen besondere Stellung im politischen Raum gekennzeichnet angesehen (OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.2014, a. a. O.).

    Die Festsetzung des Streitwerts beruht auf § 52 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2, Satz 4 GKG i. V. m. Ziffer 10.3 des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit 2013 (OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.2014 - 2 B 198/13 -).

  • KAG Freiburg, 23.02.2009 - 2/09

    Freistellung von Kosten einer zeitnahen Schulung des Antragsstellers

    Auszug aus VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14
    Allerdings lässt sich der unterschiedlichen Ausgestaltung der jeweiligen Mehrheitsform in Bezug auf eine Personenwahl im Grundgesetz die Wertung entnehmen, dass bei der Besetzung von besonders herausgehobenen staatspolitischen Ämtern eine relative Mehrheit erst dann hinreichend sein soll, wenn eine absolute Mehrheit nicht erreichbar ist (Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.05.2009 - 2/09 - juris RNr. 62).

    Ein weiter Gestaltungsspielraum wird von der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung auch für die Ausgestaltung der Direktwahlen der Bürgermeister und Landräte in den Flächenbundesländern, die kommunale Wahlbeamte sind, angenommen (Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 26.05.2009 - 2/09 - juris RNr. 55 ff., 72 ff.).

  • BVerfG, 21.06.1989 - 2 BvR 143/89
    Auszug aus VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14
    Eine ausführliche verfas- - 11 - sungsgerichtliche Rechtsprechung zum Wahlmodus eines (direkt gewählten) Wahlgremiums existiert - soweit ersichtlich - bisher nicht, (lediglich Nichtannahmebeschluss BVerfG v. 21.06.1989 - 2 BvR 143/89 - wonach die Festlegung des relativen Mehrheitswahlrechts für Delegiertenwahlen zum Kreisparteitag verfassungsrechtlich unbedenklich sei).
  • VG Bremen, 23.08.2013 - 6 V 827/13

    Besetzungsverfahren des Dienstpostens des Ortsamtsleiters Horn-Lehe -

    Auszug aus VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14
    Diese Aufgabe macht es erforderlich, dass die Ortsamtsleitung durch eine Person wahrgenommen wird, die aufgrund eines durch Wahlentscheidung in sie gesetzten Vertrauens tätig wird (VG Bremen, Beschl. v. 23.08.2014 - 6 V 827/13 - und OVG Bremen, Beschl. v. 09.01.2014 - 2 B 198/13 -).
  • OVG Bremen, 11.01.2012 - 2 B 107/11

    OVG entscheidet über Stelle des Ortsamtsleiters/der Ortsamtsleiterin Burglesum -

    Auszug aus VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14
    Nach den vorstehenden Ausführungen und angesichts des für den Antragsteller nachteiligen Wahlergebnisses in Höhe von nur zwei von 15 Stimmen kann offen bleiben, ob dem Eilantrag auch bereits deshalb der Erfolg versagt bleibt, weil ernstliche Zweifel bestehen, dass der Antragsteller in einem neuen Auswahlverfahren selbst bei einem Wahlmodus der einfachen Mehrheit gewählt worden wäre (zu diesem Aspekt OVG Bremen, Beschl. v. 11.01.2012 - 2 B 107/11 -).
  • BVerfG, 17.10.1957 - 1 BvL 1/57

    Hauptamtlicher Bürgermeister

    Auszug aus VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14
    Für den Fall der kommunalen Wahlbeamten ist in der Rechtsprechung geklärt, dass sich die mit der Wahl einhergehende Relativierung des Leistungsgrundsatzes aus dem Zweck des Wahlerfordernisses, eine politische "Gleichgestimmtheit" zwischen den kommunalen Wahlbeamten und der demokratisch legitimierten Kommunalvertretung, für die sie tätig werden, zu ermöglichen, rechtfertigt (vgl. BVerfGE 7, 155; BVerwG, Urt. v. 25.06.2009 - 2 C 47/07 - ZBR 2010, 343).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann die Einhaltung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes einfordern (BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 - NVwZ 2011, 358 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95) und die Auswahlentscheidung dahingehend überprüfen lassen, ob der Dienstherr ermessens- und beurteilungsfehlerfrei über seine Bewerbung entscheiden hat.
  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14
    Er beinhaltet, dass grundlegende Entscheidungen nach der Mehrheitsregel getroffen werden (BVerfG, Urt. v. 02.03.1977 - 2 BvE 1/76 - BVerfGE 44, 125,144).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14
    Ein Bewerber um ein öffentliches Amt kann die Einhaltung des beamtenrechtlichen Leistungsgrundsatzes einfordern (BVerwG, Urt. v. 04.11.2010 - 2 C 16.09 - NVwZ 2011, 358 m. w. N.; BVerfG, Beschl. v. 29.07.2003 - 2 BvR 311/03 -, NVwZ 2004, 95) und die Auswahlentscheidung dahingehend überprüfen lassen, ob der Dienstherr ermessens- und beurteilungsfehlerfrei über seine Bewerbung entscheiden hat.
  • BVerwG, 03.02.2012 - 2 B 151.11
    Auszug aus VG Bremen, 18.07.2014 - 6 V 646/14
    Dieser Prüfungsmaßstab ist im Hinblick auf das Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) nicht nur im Hauptsacheverfahren, sondern auch im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO anzulegen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 15.05.2012 - 2 B 151/11 -, m. w. N.).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 47.07

    Kommunaler Wahlbeamter; Beamter auf Zeit; Abwahl; nicht erfolgte Wiederwahl;

  • OVG Bremen, 06.10.2014 - 2 B 200/14

    Konkurrentenstreit um Ortsamtsleitung in Bremen Horn-Lehe - Ausschreibung;

    Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen OVG: 2 B 200/14 (VG: 6 V 646/14) Beschluss In der Verwaltungsrechtssache.
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