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   VG Bremen, 19.08.2010 - 2 K 981/08   

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https://dejure.org/2010,53800
VG Bremen, 19.08.2010 - 2 K 981/08 (https://dejure.org/2010,53800)
VG Bremen, Entscheidung vom 19.08.2010 - 2 K 981/08 (https://dejure.org/2010,53800)
VG Bremen, Entscheidung vom 19. August 2010 - 2 K 981/08 (https://dejure.org/2010,53800)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Verwaltungsgericht Bremen

    EStG § 22 Nr 1; SGB 10 § 45; SGB 10 § 50; VwGO § 113 Abs 4; WoGGa F § 10; WoGGa F § 11 Abs 1; WoGGa F § 14; WoGGa F § 7 Abs 2
    Darlehen der Eltern - Darlehen; Einkommen; maßgebender Antragszeitpunkt; Rückforderung; Verurteilung zur Zahlung; wiederkehrende Bezüge; Wohngeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 30.11.1972 - VIII C 81.71

    Versagung des Wohngeldes wegen Zumutbarkeit der Zahlung der vollen Miete -

    Auszug aus VG Bremen, 19.08.2010 - 2 K 981/08
    Die Kammer folgt insoweit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 30.11.1972 - VIII C 81.71 in BVerwGE 41, 220).

    Ausgehend von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise kann ein Mieter, der einen aufwändigen Haushalt führt, der seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen nicht entspricht, nicht verlangen, im Rahmen des Wohngeldrechts so behandelt zu werden, als stände ihm - ohne Berücksichtigung der Leistungen Dritter - nur das nachweisbare Einkommen zur Verfügung (BVerwG, Urteil vom 30.11.1972 - VIII C 81.71 -, BVerwGE 41, 220).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.04.2008 - 2 LB 46/07

    Darlehen; Einkommen; Leistungen Dritter; Unterhaltsleistung; Wohngeld

    Auszug aus VG Bremen, 19.08.2010 - 2 K 981/08
    Das OVG Schleswig hat in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 23.04.2008 - 2 LB 46/07 in NVwZ-RR 2009, 119) ausgeführt:.

    Liegt keine endgültige Entlastung des Mieters von entsprechenden eigenen Aufwendungen zur Begleichung von Mietforderungen vor, was bei einer Darlehensgewährung im Hinblick auf Mietzahlungen nicht der Fall ist, ist § 7 Abs. 2 Nr. 3 WoGG a. F. nicht anwendbar (OVG Schleswig, Urteil vom 23.04.2008 - 2 LB 46/07, a. a. O.).

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