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   VG Bremen, 20.09.2022 - 7 K 1732/20   

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VG Bremen, 20.09.2022 - 7 K 1732/20 (https://dejure.org/2022,28375)
VG Bremen, Entscheidung vom 20.09.2022 - 7 K 1732/20 (https://dejure.org/2022,28375)
VG Bremen, Entscheidung vom 20. September 2022 - 7 K 1732/20 (https://dejure.org/2022,28375)
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Volltextveröffentlichung

  • Verwaltungsgericht Bremen

    Prüfungsrecht, Urteil vom 20.09.2022 - Klausurbewertungsbogen; Prüfungsrecht; Überdenkungsverfahren

 
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  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Bremen, 20.09.2022 - 7 K 1732/20
    Es müsste eigene Bewertungskriterien entwickeln und an die Stelle derjenigen der Prüfer setzen (grundlegend BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81, juris Rn. 52 ff.).

    In diesen Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraumes dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen, sondern haben nur zu überprüfen, ob die Prüfer die objektiven, auch rechtlich beachtlichen Grenzen ihres Bewertungsspielraumes überschritten haben (BVerwG, Urteil vom 12. November 1997, a.a.O. Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 6 B 25/04, juris Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O. Rn. 55).

    Überschritten wird der Beurteilungsspielraum ferner, wenn eine Bewertung auf einer wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers beruht, die einem Fachkundigen als unhaltbar erscheinen muss (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004, a.a.O. Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O. Rn. 56 ff.).

  • BVerwG, 13.03.1998 - 6 B 28.98
    Auszug aus VG Bremen, 20.09.2022 - 7 K 1732/20
    Ob eine als "falsch" bewertete Lösung diese Voraussetzungen erfüllt, muss das Gericht gegebenenfalls durch Sachverständige klären (BVerwG, Beschluss vom 13. März 1998 - 6 B 28/98, juris Rn. 4).

    Sind solche Auswirkungen mit der erforderlichen Gewissheit auszuschließen, so folgt - wie bei unwesentlichen Verfahrensfehlern - aus dem Grundsatz der Chancengleichheit, dass ein Anspruch auf Neubewertung nicht besteht, weil sich die Prüfungsentscheidung im Ergebnis als zutreffend und damit als rechtmäßig darstellt (BVerwG, Beschluss vom 13. März 1998 - 6 B 28/98, juris Rn. 7 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 11.02.1998 - 7 B 96.2162
    Auszug aus VG Bremen, 20.09.2022 - 7 K 1732/20
    Sofern die Prüfungsordnung keine Vorgaben macht und nicht bedingt durch die Art der Aufgabenstellung (z.B. im Antwort-Wahl-Verfahren) ausnahmsweise eine formalisierte Bewertung geboten ist, besteht vielmehr auch diesbezüglich ein Entscheidungsspielraum der Prüferinnen und Prüfer (vgl. BayVGH, Urteil vom 11. Februar 1998 - 7 B 96.2162, juris Rn. 23).

    endgültigen Bewertung einer Prüfungsleistung etwa an ein vorläufiges Schema halten müssen (vgl. BayVGH, Urteil vom 11. Februar 1998 a.a.O. Rn. 24 m.w.N.).

  • BVerwG, 13.05.2004 - 6 B 25.04

    Juristische Staatsprüfung, "Mittelwertverfahren".

    Auszug aus VG Bremen, 20.09.2022 - 7 K 1732/20
    In diesen Bereich des prüfungsspezifischen Bewertungsspielraumes dürfen die Gerichte grundsätzlich nicht eindringen, sondern haben nur zu überprüfen, ob die Prüfer die objektiven, auch rechtlich beachtlichen Grenzen ihres Bewertungsspielraumes überschritten haben (BVerwG, Urteil vom 12. November 1997, a.a.O. Rn. 22; BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 6 B 25/04, juris Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O. Rn. 55).

    Überschritten wird der Beurteilungsspielraum ferner, wenn eine Bewertung auf einer wissenschaftlich-fachlichen Annahme des Prüfers beruht, die einem Fachkundigen als unhaltbar erscheinen muss (BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004, a.a.O. Rn. 11; BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991, a.a.O. Rn. 56 ff.).

  • BVerwG, 12.11.1997 - 6 C 11.96

    Korrekturfehler bei Prüfungen; Bewertungsfehler bei Prüfungen; Kausalität eines

    Auszug aus VG Bremen, 20.09.2022 - 7 K 1732/20
    Gegenstände des prüfungsspezifischen Beurteilungsspielraumes sind etwa die Punktevergabe und Notengebung, soweit diese nicht mathematisch determiniert sind, die Einordnung des Schwierigkeitsgrades einer Aufgabenstellung, bei Stellung verschiedener Aufgaben deren Gewichtung untereinander, die Würdigung der Qualität der Darstellung, die Gewichtung der Stärken und Schwächen in der Bearbeitung sowie die Gewichtung der Bedeutung eines Mangels (BVerwG, Urteil vom 12. November 1997 - 6 C 11/96, juris Rn. 5.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Bremen, 20.09.2022 - 7 K 1732/20
    darlegen, in welchen Punkten die Korrektur bestimmter Prüfungsleistungen nach seiner Auffassung Bewertungsfehler aufweist, indem er substantiierte Einwände gegen Prüferbemerkungen und -bewertungen erhebt (BVerwG, Urteil vom 24. Februar 1993 - 6 C 35/92, juris Rn. 27 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 28.08.2012 - 7 ZB 12.467

    Prüfungsrecht; Praktischer Teil der staatlichen Prüfung in der Ausbildung in der

    Auszug aus VG Bremen, 20.09.2022 - 7 K 1732/20
    Macht er geltend, dass etwa eine als falsch bewertete Antwort in Wahrheit vertretbar sei und auch so vertreten werde, so hat er dies unter Hinweis auf entsprechende Fundstellen näher darzulegen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 28. August 2012 - 7 ZB 12.467, juris Rn. 6; Niehues/Fischer/Jeremias a.a.O. Rn. 886).
  • BVerwG, 16.03.1994 - 6 C 5.93

    Anforderungen an die Anfechtung einer juristischen Staatsprüfung -

    Auszug aus VG Bremen, 20.09.2022 - 7 K 1732/20
    Ist die vom Prüfling gerügte Bewertung einer Prüfungsaufgabe fehlerhaft und hat dieser Fehler Einfluss auf das Prüfungsergebnis, so führt dies zur Aufhebung des Bescheides über die Prüfungsendnote und zur Verpflichtung der Prüfungsbehörde, das Prüfungsverfahren durch Neubewertung der betreffenden Aufgabe fortzusetzen (BVerwG, Urteil vom 16. März 1994 - 6 C 5/93, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 09.12.1992 - 6 C 3.92

    Prüfungsrecht - Bewertung - Schriftliche Begründung - Effektiver Rechtsschutz -

    Auszug aus VG Bremen, 20.09.2022 - 7 K 1732/20
    Es muss daraus zwar nicht in den Einzelheiten, aber doch in den für das Ergebnis ausschlaggebenden Punkten erkennbar sein, welcher Sachverhalt sowie welche allgemeinen und besonderen Bewertungsmaßstäbe der Prüfer zugrunde gelegt hat und auf welchen fachlichen Annahmen des Prüfers die Benotung beruht (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 6 C 3/92, juris).
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