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VG Bremen, 21.10.2020 - 4 V 1645/20 |
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- VGH Bayern, 13.12.2018 - 13a ZB 18.33056
Anforderungen an den Nachweis einer posttraumatischen Belastungsstörung
Auszug aus VG Bremen, 21.10.2020 - 4 V 1645/20
(a.) Die Diagnose einer posttraumatischen Belastungsstörung erfordert nicht nur eine spezifische Symptomatik, sondern auch ein traumatisches Lebensereignis als Auslöser für die Symptomatik (ausführlich: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 13a ZB 18.33056 -, Rn. 9, juris).Der Grundsatz der freien Beweiswürdigung umfasst dabei sowohl die Würdigung des Vorbringens der Partei im Verwaltungs- und Gerichtsverfahren einschließlich der Beweisdurchführung als auch die Wertung und Bewertung vorliegender ärztlicher Atteste sowie die Überprüfung der darin getroffenen Feststellungen und Schlussfolgerungen auf ihre Schlüssigkeit und Nachvollziehbarkeit (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 13a ZB 18.33056 -, Rn. 10, juris).
Der Umstand, dass bei Opfern von Traumatisierungen Aussagediskrepanzen aufgrund von Konzentrations- und Gedächtnisstörungen sowie komplexe Verdrängungsvorgänge vorliegen können, ändert nichts an der nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO maßgeblichen freien Überzeugungsbildung des Gerichts (vgl. zum Ganzen: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 13a ZB 18.33056 -, Rn. 11 m.w.N., juris).
- VGH Bayern, 17.10.2012 - 9 ZB 10.30390
Asylrecht; Sierra Leone; posttraumatische Belastungsstörung; unglaubwürdiges …
Auszug aus VG Bremen, 21.10.2020 - 4 V 1645/20
Gegenstand der gutachterlichen (fachärztlichen) Untersuchung einer posttraumatischen Belastungsstörung (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 9 ZB 10.30390 -, Rn. 8; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg…, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - A 9 S 1157/06 -, Rn. 3, jeweils juris).Allein mit psychiatrischpsychotherapeutischen Mitteln kann nicht sicher darauf geschlossen werden, ob tatsächlich in der Vorgeschichte ein Ereignis vorlag und wie dieses geartet war (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 9 ZB 10.30390 - , Rn. 8, juris).
- OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20
Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv; …
Auszug aus VG Bremen, 21.10.2020 - 4 V 1645/20
Vorliegend ist auch nicht ersichtlich, dass hierdurch neue relevante Erkenntnisse gewonnen werden könnten (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 12. März 2020 - 2 B 19/20 -, Rn. 19 f., juris).
- BVerwG, 22.02.2005 - 1 B 10.05
Anforderungen an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes; …
Auszug aus VG Bremen, 21.10.2020 - 4 V 1645/20
Die Feststellung der Wahrheit von Angaben eines Klägers oder der Glaubhaftigkeit einzelner Tatsachenbehauptungen unterliegt als solche nicht dem Sachverständigenbeweis; es ist daher ausschließlich Sache des Tatrichters, sich selbst die nach § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO notwendige Überzeugungsgewissheit von der Wahrheit des Parteivortrags hinsichtlich der einer posttraumatischen Belastungsstörung zugrundeliegenden Ereignisse zu verschaffen (BVerwG, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 1 B 10/05 -, Rn. 2, juris). - VGH Baden-Württemberg, 20.10.2006 - A 9 S 1157/06
Ablehnung der in der mündlichen Verhandlung gestellten Hilfsbeweisanträge …
Auszug aus VG Bremen, 21.10.2020 - 4 V 1645/20
Gegenstand der gutachterlichen (fachärztlichen) Untersuchung einer posttraumatischen Belastungsstörung (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 17. Oktober 2012 - 9 ZB 10.30390 -, Rn. 8; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. Oktober 2006 - A 9 S 1157/06 -, Rn. 3, jeweils juris). - OVG Bremen, 28.09.2016 - 1 B 153/16
Duldung wegen beabsichtigter Eheschließung - Duldung; Eheschließung
Auszug aus VG Bremen, 21.10.2020 - 4 V 1645/20
Es ist weder glaubhaft gemacht, dass es sich bei der Verlobten des Antragstellers um eine deutsche Staatsangehörige handelt noch, dass die Eheschließung unmittelbar bevorsteht (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 28. September 2016 - 1 B 153/16 -, Rn. 2, juris). - VG München, 12.09.2006 - M 10 E 06.2717
Auszug aus VG Bremen, 21.10.2020 - 4 V 1645/20
Freiheitsstrafe vollstreckt wird, von der Ausländerbehörde nur abgeschoben werden darf, wenn die Vollstreckungsbehörde von der weiteren Vollstreckung absieht (VG München, Beschluss vom 12. September 2006 - M 10 E 06.2717 -, Rn. 18; VG Oldenburg (Oldenburg)…, Urteil vom 06. Februar 2013 - 11 A 4259/12 -, Rn. 21, jeweils juris). - VG München, 23.07.2007 - M 10 E 07.1462
Auszug aus VG Bremen, 21.10.2020 - 4 V 1645/20
Es fehlt aktuell noch an einer (positiven) Entscheidung der Staatsanwaltschaft Schwerin gem. § 456a StPO, von der weiteren Vollstreckung der derzeit vom Antragsteller verbüßten Haftstrafe abzusehen (vgl. VG München, Beschluss vom 23. Juli 2007 - M 10 E 07.1462 -, Rn. 33, juris). - VG Oldenburg, 06.02.2013 - 11 A 4259/12
Anspruch auf eine Abschiebung nach Polen nach § 11 Abs. 2 FreizügG/EU
Auszug aus VG Bremen, 21.10.2020 - 4 V 1645/20
Freiheitsstrafe vollstreckt wird, von der Ausländerbehörde nur abgeschoben werden darf, wenn die Vollstreckungsbehörde von der weiteren Vollstreckung absieht (VG München…, Beschluss vom 12. September 2006 - M 10 E 06.2717 -, Rn. 18; VG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 06. Februar 2013 - 11 A 4259/12 -, Rn. 21, jeweils juris). - BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98
Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse
Auszug aus VG Bremen, 21.10.2020 - 4 V 1645/20
(1.) Aus den vom Antragsteller vorgelegten Attesten des Dr. Ko und dem von ihm in der Antragsschrift in Bezug genommenen amtsärztlichen Gutachten vom 21.11.2018 ergibt sich schon kein von der Antragsgegnerin zu prüfendes sog. inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis, also eine den besonderen Belastungen einer Abschiebung geschuldete Gesundheitsgefahr, die eine Abschiebung regelmäßig nur vorübergehend hindert und im Zusammenhang mit den dem Abschiebestaat, hier der Bundesrepublik Deutschland, zuzurechnenden tatsächlichen Beeinträchtigungen steht, wie sie typischerweise mit dem Vollzug einer Abschiebung verbunden sind, sondern - wenn überhaupt, hierzu sogleich unter (2.) - ein sog. zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis, welches sich aus den im Herkunftsland herrschenden Bedingungen ergibt und daher gem. § 31 Abs. 3 AsylG vom Bundesamt zu prüfen wäre, (vgl. zur Unterscheidung: BVerfG, Kammerbeschluss vom 26. Februar 1998 - 2 BvR 185/98 -, Rn. 3, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2009 - 8 B 1342/09
E.ON darf 4. und 5. Teilgenehmigung für Steinkohlekraftwerk Datteln zur Zeit …
- VGH Baden-Württemberg, 03.06.2004 - 6 S 30/04
Keine Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines zweifellos verfristeten …
- FG Düsseldorf, 13.09.2021 - 4 K 1573/21
Voraussetzungen für den Erlass der Einfuhrumsatzsteuer
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf den zwischen den Beteiligten ergangenen Senatsbeschluss vom 23.10.2020, 4 V 1645/20 Z,EU hingewiesen.