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   VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19   

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VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19 (https://dejure.org/2021,7084)
VG Bremen, Entscheidung vom 22.03.2021 - 4 K 131/19 (https://dejure.org/2021,7084)
VG Bremen, Entscheidung vom 22. März 2021 - 4 K 131/19 (https://dejure.org/2021,7084)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    AufenthG § 53 Abs 1; AufenthG § 53 Abs 3; AufenthG § 54 Abs 1 Nr 1; AufenthG § 55 Abs 1 Nr 1; AufenthG § 55 Abs 1 Nr 4; EMRK Art 8; EMRK Art 8 Abs 1
    Ausländerrecht Aufenthalt Ausweisung, Urteil vom 22.03.2021 - Abstinenz; Alkohol; Assoziation; Bewährung; Bleibeinteresse; Ehefrau; Entziehung; faktischer Inländer; Gefahrenabwehr; Gutachten; Integration; Maßregelvollzug; Niederlassungserlaubnis; Sozialisation; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

    Auszug aus VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19
    Der Maßstab des "ernsthaften Drohens", der bei schweren Delikten ausreicht, um die tatbestandliche Mindestschwelle für eine Gefahr im Sinne des § 53 Abs. 1 AufenthG zu überschreiten, die bei der Ausweisung eines jeden Ausländers (auch eines schlecht integrierten) erreicht sein muss, ist ein vergleichsweise niedriger; eine grenzenlose Relativierung des Wahrscheinlichkeitsmaßstabs ist jedoch auch bei schwersten Gewaltdelikten nicht zulässig (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 12.03.2020 - 2 B 19/20 -, Rn. 16, 30, juris).

    Jedoch kann bei der anschließend vorzunehmenden Gesamtabwägung mit dem Bleibeinteresse die vergleichsweise geringe Gefahr das (grundsätzlich bestehende) Ausweisungsinteresse relativieren und bei gut integrierten Ausländern im Ergebnis zur Unverhältnismäßigkeit der Ausweisung führen (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 12.03.2020 - 2 B 19/20 -, Rn. 30, juris).

    Mit anderen Worten: Die Straftaten des Ausländers und die Gefahr ihrer Wiederholung sind die Elemente, die gegen dessen Integration abzuwiegen sind, und nicht die Elemente, die den Grad der Integration bestimmen (Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 12.03.2020 - 2 B 19/20 -, Rn. 27, juris).

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19
    Diese Personengruppe genießt zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR, Urteile vom 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54] und vom 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 19).

    Ihre Ausweisung bedarf aber sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR, Urteil vom 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 19).

  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19
    Der mit einer Ausweisung verbundene Eingriff in das Recht auf Achtung des Familien- bzw. Privatlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK muss auch gemessen an den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgestellten Anforderungen gerechtfertigt sein (zu den sog. Boultif/Üner-Kriterien siehe insbesondere EGMR, Urteile vom 18.10.2006 - 46410/99 -, NVwZ 2007, 1279 und vom 02.08.2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476).

    Diese Personengruppe genießt zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR, Urteile vom 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54] und vom 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 19).

  • EGMR, 13.10.2011 - 41548/06

    Ausweisung straffälliger "Ausländer": Einmal Strafe ist genug

    Auszug aus VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19
    Diese Personengruppe genießt zwar keinen absoluten Ausweisungsschutz (vgl. EGMR, Urteile vom 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 54] und vom 18.10.2006 - 46410/99 -, Üner ./. NL, NVwZ 2007, 1279 [1282 - Rn. 66]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 19).

    Ihre Ausweisung bedarf aber sehr gewichtiger Gründe (vgl. EGMR, Urteil vom 13.10.2011, - 41548/06 -, Trabelsi ./. D, EuGRZ 2012, 11 [15 - Rn. 55]; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 19).

  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19
    Für die im Rahmen der Prognose festzustellende Wiederholungsgefahr gilt ein mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens abgesenkter Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts; an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, Urteile vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 -, Rn. 15 und vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, Rn. 18; 7.

    Bei der Gefahrenprognose sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafen, die Schwere der konkreten Straftaten, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (siehe etwa BVerwG, Urteil vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, juris, Rn. 12).

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19
    Erforderlich ist zunächst die Prognose, dass mit hinreichender Wahrscheinlichkeit durch die weitere Anwesenheit des Ausländers im Bundesgebiet ein Schaden an einem der aufgeführten Schutzgüter eintreten wird (BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3/16 -, Rn. 23, juris).

    Von dem Kläger geht im für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.02.2017 - 1 C 3.16 -, Rn. 18, juris) keine Wiederholungsgefahr aus (a.).

  • BVerwG, 15.01.2013 - 1 C 10.12

    Ausweisung; Türkei; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 -, juris, Rn. 18) haben Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichte bei spezialpräventiven Ausweisungsentscheidungen eine eigenständige Prognose zur Wiederholungsgefahr zu treffen.

    Für die im Rahmen der Prognose festzustellende Wiederholungsgefahr gilt ein mit zunehmendem Ausmaß des möglichen Schadens abgesenkter Grad der Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts; an die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts sind umso geringere Anforderungen zu stellen, je größer und folgenschwerer der möglicherweise eintretende Schaden ist (BVerwG, Urteile vom 15.01.2013 - 1 C 10.12 -, Rn. 15 und vom 04.10.2012 - 1 C 13.11 -, Rn. 18; 7.

  • VG Bremen, 22.02.2021 - 4 K 2680/18

    Ausweisung, Urteil vom 22.02.2021 - Abstinenz; Abwägung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19
    Vorstehenden das Urteil der Kammer vom 22.02.2021, - 4 K 2680/18 -, noch nicht veröffentlicht).
  • EGMR, 02.08.2001 - 54273/00

    BOULTIF v. SWITZERLAND

    Auszug aus VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19
    Der mit einer Ausweisung verbundene Eingriff in das Recht auf Achtung des Familien- bzw. Privatlebens aus Art. 8 Abs. 1 EMRK muss auch gemessen an den vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte aufgestellten Anforderungen gerechtfertigt sein (zu den sog. Boultif/Üner-Kriterien siehe insbesondere EGMR, Urteile vom 18.10.2006 - 46410/99 -, NVwZ 2007, 1279 und vom 02.08.2001 - 54273/00 -, InfAuslR 2001, 476).
  • BVerwG, 17.10.1984 - 1 B 61.84

    Ermessenseinschränkung bei Ausweisung - Schutz von Ehe und Familie - Verurteilung

    Auszug aus VG Bremen, 22.03.2021 - 4 K 131/19
    Sind bei Anwendung "praktischer Vernunft" neue Verfehlungen nicht (mehr) in Rechnung zu stellen, d. h. ist das von dem Ausländer ausgehende Risiko bei Würdigung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalls letztlich kein anderes, als es bei jedem Menschen mehr oder weniger besteht, ist eine Wiederholungsgefahr zu verneinen (BVerwG, Beschluss vom 17.10.1984 - 1 B 61.84 -, juris, Rn. 7).
  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

  • OVG Bremen, 30.09.2020 - 2 LC 166/20

    Ausländerrecht; Freizügigkeitsrecht; Verlustfeststellung - Abschiebungsandrohung;

  • VGH Baden-Württemberg, 02.01.2023 - 12 S 1841/22

    Generalpräventive Ausweisung eines Drittstaatsangehörigen, zu dessen Gunsten das

    Zu verneinen ist eine Wiederholungsgefahr, wenn bei Anwendung "praktischer Vernunft" neue Verfehlungen nicht mehr in Rechnung zu stellen sind, was dann der Fall ist, wenn das vom Ausländer ausgehende Risiko bei Würdigung aller Umstände des Einzelfalls im Wesentlichen kein anderes ist als das, was bei jedem Menschen mehr oder weniger besteht (BVerwG, Urteil vom 17.10.1984 - 1 B 61.84 -, juris Rn. 7; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2017 - 11 S 1555/16 -, juris Rn. 48; VG Bremen, Urteile vom 24.11.2021 - 4 K 171/20 -, juris Rn. 22, und vom 22.03.2021 - 4 K 131/19 -, juris Rn. 33;Fleuß in: Kluth/Heusch, BeckOK AuslR, § 53 Rn. 22 ).
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