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   VG Bremen, 22.04.2020 - 7 V 591/20   

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VG Bremen, 22.04.2020 - 7 V 591/20 (https://dejure.org/2020,8829)
VG Bremen, Entscheidung vom 22.04.2020 - 7 V 591/20 (https://dejure.org/2020,8829)
VG Bremen, Entscheidung vom 22. April 2020 - 7 V 591/20 (https://dejure.org/2020,8829)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 1.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Bremen, 22.04.2020 - 7 V 591/20
    Den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Einklang steht, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat (BVerwG, Pressemitteilung Nr. 11/2020 zu den Urteilen vom 20.02.2020 - 1 C 1.19 -, - 1 C 19.19 -, - 1 C 20.19 -, - 1 C 21.19 - und - 1 C 22.19; ausf.
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 19.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Bremen, 22.04.2020 - 7 V 591/20
    Den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Einklang steht, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat (BVerwG, Pressemitteilung Nr. 11/2020 zu den Urteilen vom 20.02.2020 - 1 C 1.19 -, - 1 C 19.19 -, - 1 C 20.19 -, - 1 C 21.19 - und - 1 C 22.19; ausf.
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 22.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Bremen, 22.04.2020 - 7 V 591/20
    Den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Einklang steht, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat (BVerwG, Pressemitteilung Nr. 11/2020 zu den Urteilen vom 20.02.2020 - 1 C 1.19 -, - 1 C 19.19 -, - 1 C 20.19 -, - 1 C 21.19 - und - 1 C 22.19; ausf.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2019 - 11 A 610/19
    Auszug aus VG Bremen, 22.04.2020 - 7 V 591/20
    zuvor: OVG NRW, Urt. v. 13.05.2019 - 11 A 610/19.A, juris), hat die Antragsgegnerin dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass sie den Beginn der Ausreisefrist mit Schriftsatz vom 01.04.2020 an die Bekanntgabe der Ablehnung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO geknüpft hat (vgl. auch: VG Würzburg, Beschl. v. 10.03.2020 - W 4 S 20.30289, juris Rn. 41).
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 21.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Bremen, 22.04.2020 - 7 V 591/20
    Den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Einklang steht, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat (BVerwG, Pressemitteilung Nr. 11/2020 zu den Urteilen vom 20.02.2020 - 1 C 1.19 -, - 1 C 19.19 -, - 1 C 20.19 -, - 1 C 21.19 - und - 1 C 22.19; ausf.
  • BVerwG, 20.02.2020 - 1 C 20.19

    Folgerungen aus der "Gnandi"-Entscheidung des EuGH für die Verbindung einer

    Auszug aus VG Bremen, 22.04.2020 - 7 V 591/20
    Den Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Verbindung der ablehnenden Entscheidung über einen Asylantrag mit einer Rückkehrentscheidung in Gestalt einer Abschiebungsandrohung nur dann mit der Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG im Einklang steht, wenn gewährleistet ist, dass der Ausländer ein Bleiberecht bis zur Entscheidung über den maßgeblichen Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrags hat (BVerwG, Pressemitteilung Nr. 11/2020 zu den Urteilen vom 20.02.2020 - 1 C 1.19 -, - 1 C 19.19 -, - 1 C 20.19 -, - 1 C 21.19 - und - 1 C 22.19; ausf.
  • VG Würzburg, 10.03.2020 - W 4 S 20.30289

    Unzulässiger Asylantrag nach Flüchtlingsanerkennung in Slowenien

    Auszug aus VG Bremen, 22.04.2020 - 7 V 591/20
    zuvor: OVG NRW, Urt. v. 13.05.2019 - 11 A 610/19.A, juris), hat die Antragsgegnerin dadurch ausreichend Rechnung getragen, dass sie den Beginn der Ausreisefrist mit Schriftsatz vom 01.04.2020 an die Bekanntgabe der Ablehnung des Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO geknüpft hat (vgl. auch: VG Würzburg, Beschl. v. 10.03.2020 - W 4 S 20.30289, juris Rn. 41).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93

    Sichere Herkunftsstaaten

    Auszug aus VG Bremen, 22.04.2020 - 7 V 591/20
    Die Vermutung, dass dem Ausländer keine Verfolgung oder ein ernsthafter Schaden droht, wird widerlegt, wenn er die Umstände seiner Verfolgung bzw. des drohenden ernsthaften Schadens schlüssig und substantiiert vorträgt (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996 - 2 BvR 1508/93, NVwZ 1996, 691, 696).
  • VG München, 28.09.2016 - M 10 S 16.31449

    Eine medizinische und therapeutische Versorgung von psychisch Erkrankten ist in

    Auszug aus VG Bremen, 22.04.2020 - 7 V 591/20
    Auch wenn die Situation in psychiatrischen Kliniken vom Auswärtigen Amt als schlecht eingestuft wird (vgl. Auswärtiges Amt, Bericht im Hinblick auf die Einstufung von Albanien als sicheres Herkunftsland im Sinne des § 29a AsylG, Stand Mai 2019, S. 14), wird damit eine grundsätzliche Behandelbarkeit von psychischen Erkrankungen nicht in Frage gestellt (vgl. VG München, Beschl. v. 28.09.2016 - 10 S 16.31449, BeckRS 2016, 54502, m.w.N.; VG Bremen, Beschl. v. 12.07.2018 - 2 V 465/18 sowie Beschl. v. 16.07.2019 - 7 V 375/19).
  • VGH Bayern, 08.03.2012 - 13a B 10.30172

    Asylrecht Afghanistan; Wiederaufgreifen des Verfahrens; Traumafolgestörung;

    Auszug aus VG Bremen, 22.04.2020 - 7 V 591/20
    Die Regelung in § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG erfasst dabei nur solche Gefahren, die in den spezifischen Verhältnissen im Zielstaat begründet sind, während Gefahren, die sich aus der Abschiebung als solcher ergeben, nur von der Ausländerbehörde als inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis berücksichtigt werden können (st. Rspr., BVerwG, Urt. v. 25.11.1997 - 9 C 58.96, sowie Urt. v. 29.10.2002 - 1 C 1/02, beide juris; BayVGH, Urt. v. 08.03.2012 - 13a B 10.30172, juris).
  • BVerwG, 29.10.2002 - 1 C 1.02

    Abschiebungshindernis; Zielstaatsbezogenheit; individuelle Erkrankung; psychische

  • VG Berlin, 17.09.2019 - 8 L 261.19

    Abschiebung eines albanischen Staatsangehörigen nach Albanien; Albanien als

  • VG Berlin, 22.12.2015 - 33 L 357.15

    Abschiebung nach Albanien

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.04.2017 - 11 A 88/17

    Staatlicher Verfolgungsschutz eines Betroffenen vor Blutrache in Albanien

  • VG München, 16.03.2018 - M 2 K 16.35622

    Krankheitsbedingtes zielstaatsbezogenes Abschiebungshindernis

  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

  • BVerfG, 25.02.2019 - 2 BvR 1193/18

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Versagung von Eilrechtsschutz in einer

  • VG Freiburg, 11.11.2021 - A 10 K 2224/21

    Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Bundesamts für

    Damit sind aller Voraussicht nach auch sonst die Wirkungen der Abschiebungsandrohung ex tunc ausgesetzt, so dass der Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz seine volle Wirksamkeit entfaltet (vgl. dazu eingehend BVerwG, Urteil vom 20.02.2020 - 1 C 19.19 -, juris; in diesem Sinne etwa auch VG Freiburg, Beschluss vom 03.08.2020 - 2 K 1819/20 - und VG Hannover, Beschluss vom 18.18.2020 - 1 B 3782/20 -, juris Rn. 18; VG Bremen, Beschluss vom 22.04.2020 - 7 V 591/20 -, juris Rn. 25 m.w.N.; a.A. VG Aachen, Beschluss vom 12.05.2020 - 7 V 2810/20 -, juris Rn. 48 f. und VG Potsdam, Beschluss vom 04.09.2020 - 12 L 215/20.A -, juris, die von einer Unwirksamkeit der Änderung ausgehen).
  • VG Freiburg, 27.02.2023 - A 10 K 2798/22

    Verpflichtung des BAMF, das Wohl des Kindes und dessen familiären Bindungen

    Damit sind aller Voraussicht nach auch sonst die Wirkungen der Abschiebungsandrohung ex tunc ausgesetzt, so dass der Rechtsbehelf gegen die Ablehnung des Antrages auf internationalen Schutz seine volle Wirksamkeit entfaltet (vgl. dazu eingehend BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2020 - 1 C 19.19 -, juris; in diesem Sinne etwa auch VG Freiburg, Beschluss vom 3. August 2020 - 2 K 1819/20 - und VG Hannover, Beschluss vom 18. August 2020 - 1 B 3782/20 -, juris Rn. 18; VG Bremen, Beschluss vom 22. April 2020 - 7 V 591/20 -, juris Rn. 25 m.w.N.; a.A. VG Aachen, Beschluss vom 12. Mai 2020 - 7 V 2810/20 -, juris Rn. 48 f. und VG Potsdam, Beschluss vom 4. September 2020 - 12 L 215/20.A -, juris, die von einer Unwirksamkeit der Änderung ausgehen).
  • VG Hannover, 18.08.2020 - 1 B 3782/20

    Abschiebungsandrohung; offensichtlich unbegründet; Wochenfrist

    Dass keine Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen eine so formulierte Abschiebungsandrohung aufgrund unionsrechtlicher Vorgaben zu erfolgen hat, entspricht im Ergebnis auch der Sichtweise weiterer erstinstanzlicher Entscheidungen (VG C-Stadt, Beschl. v. 22.04.2020 - 7 V 591/20 - juris Rn. 25; VG Würzburg, Beschl. v. 10.03.2020 - W 4 S 20.30289 - juris Rn. 41; VG Ansbach, Beschl. v. 11.02.2020 - AN 16 S 20.30165 - juris Rn. 30; VG Berlin, Beschl. v. 31.01.2020 - 3 L 1026.19 A - juris Rn. 16).
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