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   VG Bremen, 24.11.2021 - 5 V 2285/21   

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VG Bremen, 24.11.2021 - 5 V 2285/21 (https://dejure.org/2021,47616)
VG Bremen, Entscheidung vom 24.11.2021 - 5 V 2285/21 (https://dejure.org/2021,47616)
VG Bremen, Entscheidung vom 24. November 2021 - 5 V 2285/21 (https://dejure.org/2021,47616)
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  • OVG Niedersachsen, 03.12.2008 - 1 MN 257/08

    Statthaftigkeit eines Antrags gem. § 47 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

    Auszug aus VG Bremen, 24.11.2021 - 5 V 2285/21
    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ist ein solcher Beschluss nur zulässig und erforderlich, wenn die Sache noch nicht entscheidungsreif ist (1.), der Eilantrag nicht offensichtlich aussichtlos erscheint (2.) und eine Zwischenentscheidung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes notwendig ist, um vollendete Tatsachen zu verhindern und das Interesse der Antragsteller an der Zwischenentscheidung überwiegt (3.) (vgl. u.a. OVG MW, Beschl. v. 18.05.2021 - 1 M 235/32 OVG -, juris Rn. 19; OVG NRW, Beschl. v. 05.11.2008 - 8 B 1631/08 -, juris Rn. 8 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 03.12.2008 - 1 MN 257/08 -, juris Rn. 15).

    Den Antragstellern kann kein Interesse an einer Zwischenentscheidung zugesprochen werden, wenn sie mit ihrem Eilantrag so lange gewartet haben, dass das Gericht eine abschließende Sachentscheidung nicht mehr treffen kann (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 03.12.2008 - 1 MN 257/08 -, juris Rn. 7).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2008 - 8 B 1631/08

    Anfechtbarkeit einer Zwischenentscheidung für den Zeitraum vor der gerichtlichen

    Auszug aus VG Bremen, 24.11.2021 - 5 V 2285/21
    Zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes ist ein solcher Beschluss nur zulässig und erforderlich, wenn die Sache noch nicht entscheidungsreif ist (1.), der Eilantrag nicht offensichtlich aussichtlos erscheint (2.) und eine Zwischenentscheidung zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes notwendig ist, um vollendete Tatsachen zu verhindern und das Interesse der Antragsteller an der Zwischenentscheidung überwiegt (3.) (vgl. u.a. OVG MW, Beschl. v. 18.05.2021 - 1 M 235/32 OVG -, juris Rn. 19; OVG NRW, Beschl. v. 05.11.2008 - 8 B 1631/08 -, juris Rn. 8 m.w.N.; NdsOVG, Beschl. v. 03.12.2008 - 1 MN 257/08 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung von Maßnahmen der

    Auszug aus VG Bremen, 24.11.2021 - 5 V 2285/21
    Mit einer Zwischenverfügung (sog. Hängebeschluss) im Rahmen eines anhängigen Eilrechtsschutzverfahrens kann das Gericht in Ausnahmefällen Regelungen für den Zeitraum zwischen dem Eingang des Eilantrages und der Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag treffen, sofern dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13 -, juris Rn. 7 f.; OVG S-H, Beschl. v. 09.02.2021 - 3 MB 2/21 -, juris Rn. 4).
  • VG Bremen, 19.12.2008 - 5 V 3719/08

    Regelungsanordnung gem. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO; Tierversuche mit Affen zu

    Auszug aus VG Bremen, 24.11.2021 - 5 V 2285/21
    Die Kammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 19.12.2008 (- 5 V 3719/08 -, juris Rn. 15) ausgeführt, dass anders als im Fall eines Erstantrages die Nichtfortsetzung bzw. längerfristige Unterbrechung des Forschungsvorhabens das Ausmaß der Gefährdung der Rechtsverwirklichung bestimmt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2021 - 3 MB 2/21

    Beschwerde gegen eine Zwischenentscheidung - sog. Hängebeschluss

    Auszug aus VG Bremen, 24.11.2021 - 5 V 2285/21
    Mit einer Zwischenverfügung (sog. Hängebeschluss) im Rahmen eines anhängigen Eilrechtsschutzverfahrens kann das Gericht in Ausnahmefällen Regelungen für den Zeitraum zwischen dem Eingang des Eilantrages und der Entscheidung des Gerichts über diesen Antrag treffen, sofern dies zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG erforderlich ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.10.2013 - 1 BvR 2616/13 -, juris Rn. 7 f.; OVG S-H, Beschl. v. 09.02.2021 - 3 MB 2/21 -, juris Rn. 4).
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