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   VG Bremen, 25.03.2020 - 5 V 162/20   

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VG Bremen, 25.03.2020 - 5 V 162/20 (https://dejure.org/2020,7638)
VG Bremen, Entscheidung vom 25.03.2020 - 5 V 162/20 (https://dejure.org/2020,7638)
VG Bremen, Entscheidung vom 25. März 2020 - 5 V 162/20 (https://dejure.org/2020,7638)
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  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2020 - 5 V 162/20
    Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 liegt vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (BVerwG, Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 13/17 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

    Eine solche Tatsache kann ein Verstoß gegen das Trennungsgebot sein (BVerwG, Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 13/17 -, juris Rn. 16).

    Dementsprechend erstreckte sich der Gutachtensauftrag, der ausweislich der Fragestellung von einem gelegentlichen Cannabiskonsum ausging, darauf, durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu klären, ob der Antragsteller über die nötigen Kenntnisse zur Wirkung und Abbau von Cannabis sowie über die persönliche Fähigkeit zur Umsetzung dieses Wissens im Sinne einer Trennung zwischen Konsum und Fahren verfügt und nicht nur zufällig bei seinen Fahrten THC-Werte knapp unterhalb der Grenze, bei der von einem fehlenden Trennungsvermögen auszugehen ist, aufwies (vgl. VG München, Beschl. v. 07.10.2009 - M 1 S 09.3869 -, juris Rn. 31 ff.; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, a.a.O., S. 193; vgl. zum Gegenstand der medizinisch-psychologischen Untersuchung: BVerwG, Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 13.17 -, juris Rn. 32).

  • FG Baden-Württemberg, 14.07.2021 - 5 K 161/20

    Rückabwicklung von Verbraucherkreditverträgen: Steuerbarkeit von aufgrund eines

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2020 - 5 V 162/20
    Die aufschiebende Wirkung der Klage (Az.: 5 K 161/20) gegen den Bescheid des Bürgeramtes vom 09.01.2020 wird wiederhergestellt.

    Dagegen hat der Antragsteller am 27.01.2020 Klage (5 K 161/20) erhoben und zugleich um Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nachgesucht.

  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2020 - 5 V 162/20
    Einem Verwertungsverbot steht das Interesse der Allgemeinheit entgegen, vor Kraftfahrern geschützt zu werden, die sich aufgrund festgestellter Tatsachen als ungeeignet erwiesen haben (BVerwG, Urt. v. 28.04.2010 - 3 C 2/10 -, BVerwGE 137, 10-20, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • VG München, 07.10.2009 - M 1 S 09.3869

    Gelegentlicher Cannabis-Konsum; Nachvollziehbarkeit der

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2020 - 5 V 162/20
    Dementsprechend erstreckte sich der Gutachtensauftrag, der ausweislich der Fragestellung von einem gelegentlichen Cannabiskonsum ausging, darauf, durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu klären, ob der Antragsteller über die nötigen Kenntnisse zur Wirkung und Abbau von Cannabis sowie über die persönliche Fähigkeit zur Umsetzung dieses Wissens im Sinne einer Trennung zwischen Konsum und Fahren verfügt und nicht nur zufällig bei seinen Fahrten THC-Werte knapp unterhalb der Grenze, bei der von einem fehlenden Trennungsvermögen auszugehen ist, aufwies (vgl. VG München, Beschl. v. 07.10.2009 - M 1 S 09.3869 -, juris Rn. 31 ff.; Schubert/Schneider/Eisenmenger/Stephan, a.a.O., S. 193; vgl. zum Gegenstand der medizinisch-psychologischen Untersuchung: BVerwG, Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 13.17 -, juris Rn. 32).
  • VG Würzburg, 25.02.2020 - W 6 S 20.277

    Entziehung der Fahrerlaubnis bei einmaliger Fahrt unter Cannabiseinfluss

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2020 - 5 V 162/20
    Daraus ergibt sich, dass in dem Fall, in dem der vom Fahrerlaubnisinhaber behauptete vollständige Verzicht als nicht hinreichend stabil eingeschätzt wird, zusätzlich unter Anlegung der Kriterien D 4.2 und D 4.3 die Fähigkeit zur Trennung von Konsum und Fahren zu begutachten ist (VG Würzburg, Beschl. v. 25.02.2020 - W 6 S 20.277 -, juris Rn. 40 ff.; VG Ansbach, Beschl. v. 24.01.2012 - AN 10 S 11.02111 -, juris Rn. 36).
  • VG Ansbach, 24.01.2012 - AN 10 S 11.02111

    Gelegentliche Einnahme von Cannabis; Anforderung eines

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2020 - 5 V 162/20
    Daraus ergibt sich, dass in dem Fall, in dem der vom Fahrerlaubnisinhaber behauptete vollständige Verzicht als nicht hinreichend stabil eingeschätzt wird, zusätzlich unter Anlegung der Kriterien D 4.2 und D 4.3 die Fähigkeit zur Trennung von Konsum und Fahren zu begutachten ist (VG Würzburg, Beschl. v. 25.02.2020 - W 6 S 20.277 -, juris Rn. 40 ff.; VG Ansbach, Beschl. v. 24.01.2012 - AN 10 S 11.02111 -, juris Rn. 36).
  • OVG Bremen, 25.02.2016 - 1 B 9/16

    Konsum und Abbau von Cannabis im Blut

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2020 - 5 V 162/20
    Eine Verletzung des Trennungsgebots ist erst dann anzunehmen, wenn der gemessene THC-Gehalt im Blutserum den Risikogrenzwert von 1, 0 ng/ml erreicht oder überschreitet (BVerwG, Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 14/17 -, juris Rn. 23 ff.; OVG Bremen, Beschl. v. 25.02.2016 - 1 B 9/16 -, juris Rn. 6 = Blutalk 53, 275 f.).
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