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   VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21   

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VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21 (https://dejure.org/2021,6429)
VG Bremen, Entscheidung vom 25.03.2021 - 4 V 407/21 (https://dejure.org/2021,6429)
VG Bremen, Entscheidung vom 25. März 2021 - 4 V 407/21 (https://dejure.org/2021,6429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Verwaltungsgericht Bremen

    BGB § 1004; BGB § 1004 Abs 1 analog; GG Art 1 Abs 1 iVm Art 2 Abs 1
    Unterlassung zukünftiger Äußerungen - allgemeines Persönlichkeitsrecht; Äußerung; Äußerung eines Hoheitsträgers; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Eilantrag gegen Äußerungen des Senators für Inneres unbegründet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2005 - 15 B 1099/05

    Teilhabe des Staates am Prozess öffentlicher Meinungsbildung als

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21
    Außerdem dürfen die Äußerungen im Hinblick auf das mit der Äußerung verfolgte sachliche Ziel im Verhältnis zu den Grundrechtspositionen, in die eingegriffen wird, nicht unverhältnismäßig sein (OVG Münster, Beschluss vom 12.07.2005 - 15 B 1099/05 -, Rn. 15; VG Bremen, Beschluss vom 29.04.2015 - 4 V 358/15 -, Rn. 27; jeweils juris).

    Die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit werden durch den Rang des vom Hoheitsträger zu schützenden Rechtsgutes und die Intensität seiner Gefährdung einerseits und durch die Art und Schwere der Beeinträchtigung des Freiheitsrechts des nachteilig Betroffenen andererseits geprägt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01 -, Rn. 66; OVG Münster, Beschluss vom 12.07.2005 - 15 B 1099/05 -, Rn. 23; jeweils juris).

    Darüber hinaus wird in die Rechtsgüter der Antragstellerinnen nicht in der klassischen Form durch ge- oder verbietenden Zwang eingegriffen, sondern nur in Form - wenngleich rechtfertigungsbedürftiger - faktisch eingreifend wirkender Äußerungen (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 12.07.2005 - 15 B 1099/05 -, Rn. 25, juris).

    Ob ein Anordnungsgrund von den Antragstellerinnen glaubhaft gemacht worden ist, bedarf aufgrund des fehlenden Anordnungsanspruchs keiner Entscheidung (vgl. hierzu OVG Münster, Beschluss vom 12.07.2005 - 15 B 1099/05 -, Rn. 26, juris).

  • OVG Bremen, 10.09.2018 - 2 B 213/18

    Unterbindung von Auskünften an Medien - allgemeines Persönlichkeitsrecht;

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Äußerungen staatlicher Stellen sich an den allgemeinen Grundsätzen für rechtsstaatliches Verhalten in der Ausprägung des Willkürverbots und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu orientieren haben (BVerwG, Beschluss vom 11.11.2010 - 7 B 54/10 -, Rn. 14 m. w. N.; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 10.09.2018 - 2 B 213/18 -, Rn. 17, jeweils juris).

    Eine Rechtsmeinung ist grundsätzlich als Meinungsäußerung zu qualifizieren, es sei denn, die Beurteilung wird nicht als bloße Rechtsauffassung kenntlich gemacht, sondern ruft beim Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervor, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2018 - OVG 5 S 14.18 -, Rn. 7; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 10.09.2018 - 2 B 213/18 -, Rn. 13; VG Bremen, Beschluss vom 29.04.2015 - 4 V 358/15 -, Rn. 30; jeweils juris).

    Die Auslegung von Erklärungen, die - wie hier - für eine unbestimmte Vielzahl von Personen Bedeutung erlangen können, richtet sich dabei nach der Verständnismöglichkeit eines durchschnittlichen Beteiligten oder Angehörigen des gerade angesprochenen Personenkreises (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23.07.2018 - OVG 1 S 39.18 -, Rn. 24; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 10.11.2018 - 2 B 213/18 -, Rn. 14; jeweils juris).

    Hauptsacheverfahrens vorzunehmen (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Urteil vom 10. September 2018 - 2 B 213/18 -, Rn. 20, juris).

  • VG Bremen, 29.04.2015 - 4 V 358/15

    Unterlassungsbegehren IKZ gegen Innensenator - IKZ; Islamisches Kulturzentrum

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21
    Die in Rede stehenden Äußerungen sind als Grundrechtseingriff zu bewerten, weil sie tatsächlich geeignet sind, sich abträglich auf das Bild der Antragstellerinnen in der Öffentlichkeit auszuwirken und ihnen gegenüber damit eine "negative (staatliche) Sanktion" bedeuten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01 - VG Bremen, Beschluss vom 29.04.2015 - 4 V 358/15 -, Rn. 26; jeweils juris).

    Außerdem dürfen die Äußerungen im Hinblick auf das mit der Äußerung verfolgte sachliche Ziel im Verhältnis zu den Grundrechtspositionen, in die eingegriffen wird, nicht unverhältnismäßig sein (OVG Münster, Beschluss vom 12.07.2005 - 15 B 1099/05 -, Rn. 15; VG Bremen, Beschluss vom 29.04.2015 - 4 V 358/15 -, Rn. 27; jeweils juris).

    Einer allgemeinen Befugnisnorm im Sinne einer speziellen Ermächtigungsgrundlage für die von ihm getätigte Äußerung bedurfte er nicht; vielmehr gehören das Recht, Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben, und das Recht der politischen Meinungsäußerung und Teilnahme am politischen Meinungskampf zu den verfassungsmäßigen Rechten der Regierung, lediglich begrenzt durch die Kompetenzordnung (BVerfG, Beschluss vom 26.06.2002 - 1 BvR 670/91 - VG Bremen, Beschluss vom 29.04.2015 - 4 V 358/15 -, Rn. 28; jeweils juris).

    Eine Rechtsmeinung ist grundsätzlich als Meinungsäußerung zu qualifizieren, es sei denn, die Beurteilung wird nicht als bloße Rechtsauffassung kenntlich gemacht, sondern ruft beim Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervor, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2018 - OVG 5 S 14.18 -, Rn. 7; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 10.09.2018 - 2 B 213/18 -, Rn. 13; VG Bremen, Beschluss vom 29.04.2015 - 4 V 358/15 -, Rn. 30; jeweils juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.08.2018 - 5 S 14.18

    Zulässigkeit einer Äußerung des zuständigen Ministeriums zum Einsatz eines als

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21
    Eine Rechtsmeinung ist grundsätzlich als Meinungsäußerung zu qualifizieren, es sei denn, die Beurteilung wird nicht als bloße Rechtsauffassung kenntlich gemacht, sondern ruft beim Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervor, die als solche einer Überprüfung mit den Mitteln des Beweises zugänglich sind (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2018 - OVG 5 S 14.18 -, Rn. 7; Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 10.09.2018 - 2 B 213/18 -, Rn. 13; VG Bremen, Beschluss vom 29.04.2015 - 4 V 358/15 -, Rn. 30; jeweils juris).

    Für die Ermittlung des Erklärungsinhalts ist darauf abzustellen, wie die Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsempfänger verstanden wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2018 - OVG 5 S 14.18 -, Rn. 7; OVG Münster, Urteil vom 11.12.2012 - 8 A 1024/11 -, Rn. 44; BayVGH, Beschluss vom 13.11.2009 - 7 CE 09.2455 -, Rn. 17; jeweils juris).

  • BVerfG, 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01

    Junge Freiheit

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21
    Die in Rede stehenden Äußerungen sind als Grundrechtseingriff zu bewerten, weil sie tatsächlich geeignet sind, sich abträglich auf das Bild der Antragstellerinnen in der Öffentlichkeit auszuwirken und ihnen gegenüber damit eine "negative (staatliche) Sanktion" bedeuten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01 - VG Bremen, Beschluss vom 29.04.2015 - 4 V 358/15 -, Rn. 26; jeweils juris).

    Die Anforderungen an die Verhältnismäßigkeit werden durch den Rang des vom Hoheitsträger zu schützenden Rechtsgutes und die Intensität seiner Gefährdung einerseits und durch die Art und Schwere der Beeinträchtigung des Freiheitsrechts des nachteilig Betroffenen andererseits geprägt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.05.2005 - 1 BvR 1072/01 -, Rn. 66; OVG Münster, Beschluss vom 12.07.2005 - 15 B 1099/05 -, Rn. 23; jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.03.2015 - 1 S 2444/14

    Äußerungsbefugnis eines kirchlichen Weltanschauungsbeauftragten über die

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21
    (2.) Ob darüber hinaus auch ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbetrieb der Antragstellerinnen als sonstiges Recht i. S. v. § 1004 i. V. m. § 823 BGB vorliegt, lässt die Kammer offen, denn ein solcher Eingriff wäre jedenfalls gerechtfertigt (s. u.; vgl. zu der Problematik OLG Celle, Urteil vom 06.07.2000 - 13 U 229/99 -, Rn. 33; LG Düsseldorf, Urteil vom 31.05.2017 - 12 O 68/17 -, Rn. 49; Verwaltungsgerichtshof Baden- Württemberg, Beschluss vom 10.05.2015 - 1 S 2444/14 -, Rn. 36; jeweils juris; Wendt in: Sachs, GG, 8. Aufl. 2018, Art. 14 Rn. 47 m. w. N.).

    Die Antragstellerinnen haben sie als solche hinzunehmen (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 01.12.2015 - 1 B 95/15 -, Rn. 39; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.2015 - 1 S 2444/14 - , Rn. 41; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.1995 - Bf V 1/94 -, Rn. 58; jeweils juris).

  • OVG Hamburg, 22.02.1995 - Bf V 1/94
    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21
    Die Antragstellerinnen haben sie als solche hinzunehmen (vgl. Oberverwaltungsgericht der Freien Hansestadt Bremen, Beschluss vom 01.12.2015 - 1 B 95/15 -, Rn. 39; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.03.2015 - 1 S 2444/14 - , Rn. 41; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 22.02.1995 - Bf V 1/94 -, Rn. 58; jeweils juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2012 - 8 A 1024/11

    Rechtmäßigkeit einer Empfehlung des Bundesministeriums der Verteidigung gegenüber

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21
    Für die Ermittlung des Erklärungsinhalts ist darauf abzustellen, wie die Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsempfänger verstanden wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2018 - OVG 5 S 14.18 -, Rn. 7; OVG Münster, Urteil vom 11.12.2012 - 8 A 1024/11 -, Rn. 44; BayVGH, Beschluss vom 13.11.2009 - 7 CE 09.2455 -, Rn. 17; jeweils juris).
  • VGH Bayern, 13.11.2009 - 7 CE 09.2455

    Schlagzeile in einem Zeitungsbericht; (Mit-) Urheberschaft der

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21
    Für die Ermittlung des Erklärungsinhalts ist darauf abzustellen, wie die Äußerung unter Berücksichtigung des allgemeinen Sprachgebrauchs von einem unvoreingenommenen Durchschnittsempfänger verstanden wird (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15.08.2018 - OVG 5 S 14.18 -, Rn. 7; OVG Münster, Urteil vom 11.12.2012 - 8 A 1024/11 -, Rn. 44; BayVGH, Beschluss vom 13.11.2009 - 7 CE 09.2455 -, Rn. 17; jeweils juris).
  • BVerwG, 28.01.2015 - 6 C 1.14

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit wegen Mitgliedschaft bei den "Bandidos"

    Auszug aus VG Bremen, 25.03.2021 - 4 V 407/21
    Entgegen der Ansicht der Antragstellerinnen sind insoweit nach Auffassung der Kammer die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Urteil vom 28.01.2015 (Az. 6 C 1/14, juris) zur waffenrechtlichen Zuverlässigkeit eines Mitglieds einer "Outlaw Motorcycle Gang" auf den Fall einer gewerberechtlichen Zuverlässigkeit in Bezug auf den Betrieb einer Prostitutionsstätte übertragbar.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2018 - 1 S 39.18

    Bewertung des Moscheevereins "Neuköllner Begegnungsstätte" im

  • OVG Bremen, 01.12.2015 - 1 B 95/15

    Unterlassung und Widerruf von Äußerungen eines Senators - Salafismus;

  • VGH Bayern, 28.03.1994 - 7 CE 93.2403
  • BVerwG, 27.03.1996 - 8 B 33.96

    Widerruf ehrverletzender amtlicher Äußerungen durch einen Bürgermeister

  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

  • LG Düsseldorf, 31.05.2017 - 12 O 68/17

    Erfolg für die Volkswagen AG: Deutsche Umwelthilfe eV darf ihre Pressemitteilung

  • BVerfG, 14.07.2004 - 1 BvR 263/03

    Verletzung von GG Art 2 Abs 1 iVm Art 1 Abs 1 durch Abweisung des

  • OLG Celle, 06.07.2000 - 13 U 229/99
  • BVerwG, 21.05.2008 - 6 C 13.07

    Verfassungsschutzbericht; Unterlassungsanspruch; Tatsachenbehauptungen;

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 670/91

    Osho

  • BVerfG, 26.06.2002 - 1 BvR 558/91

    Glykol

  • BVerfG, 16.03.2017 - 1 BvR 3085/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche

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