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   VG Bremen, 25.04.2003 - 2 K 4/02   

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VG Bremen, 25.04.2003 - 2 K 4/02 (https://dejure.org/2003,30232)
VG Bremen, Entscheidung vom 25.04.2003 - 2 K 4/02 (https://dejure.org/2003,30232)
VG Bremen, Entscheidung vom 25. April 2003 - 2 K 4/02 (https://dejure.org/2003,30232)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2003 - 2 K 4/02
    Mitglieder öffentlich-rechtlicher Zwangsverbände können zwar mithilfe einer Unterlassungsklage von dem Verband die Einhaltung derjenigen Grenzen verlangen, die seiner Tätigkeit durch die gesetzliche festgelegte Aufgabenstellung gezogen sind, etwa wenn die Tätigkeit des Verbandes über die Beitragspflicht hinaus in eigene Grundrechte des Mitglieds eingreift ( BVerfG, Beschluss vom 7.12.2001, 1 BvR 1806/98 , NVwZ 2002, 335; BVerwG NJW 1988, 3510; Vorlagebeschluss des VG Bremen vom 24.11.1999 m.w.N.).

    Für den Vereinsbegriff in Art. 9 Abs. 1 GG ist das Element der Freiwilligkeit konstituierend, Zwangskorporationen unterfallen ihm nicht (im Einzelnen dazu BVerfG, B.v. 7.12.2001, NVwZ 2002, 335, 336).

    Das Bundesverfassungsgericht hat aus Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet, dass der Einzelne davor geschützt wird, durch Zwangsmitgliedschaft von "unnötigen" Körperschaften in Anspruch genommen zu werden (so bereits BVerfGE 10, 89, 99 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58] ; bestätigt in BVerfG, B.v. 7.12.2001, NVwZ 2002, 335, 336).

    Bei der Einschätzung, ob Staatsaufgaben durch einen Zwangsverband erfüllt werden sollen, kommt dem Gesetzgeber ein weites Ermessen zu (BVerfG, a.a.O., NVwZ 2002, 335, 336).

    Damit hat das Bundesverfassungsgericht die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Pflichtmitgliedschaft, d. h. ihre Verhältnismäßigkeit, aus der Fähigkeit der Kammer abgeleitet, die Interessen der gesamten angestellten Arbeitnehmerschaft neutral zu erfassen und zu vertreten (ganz ähnlich für die Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern, BVerfG, a.a.O., NVwZ 2002, 335 ff.).

    Das Maß der die einzelnen durch ihre Pflichtzugehörigkeit treffenden (finanziellen) Belastung steht in einem vernünftigen Verhältnis zu dem ihnen und der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen, es ist zumutbar (so bereits BVerfGE 38, 281, 302; ebenso für die - höheren - Beiträge zu den IHK BVerfG, a.a.O., NVwZ 2002, 335, 337).

  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2003 - 2 K 4/02
    Der klagweisen Geltendmachung ihrer Rechte stehe der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 28.12.1974 nicht entgegen (1 BvR 430 aus 65, BVerfGE 38, 281), mit dem die Pflichtzugehörigkeit aller Arbeitnehmer in den damaligen Arbeitnehmerkammern Bremens für vereinbar mit dem Grundgesetz erklärt worden sei.

    Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.12.1974 ( 1 BvR 430/65 und 259/66, BVerfGE 38, 281) ist bezüglich der Verfassungsmäßigkeit der Pflichtmitgliedschaft in der Arbeitnehmerkammer Bremen nicht mehr nach § 31 BVerfGG bindend, weil der bremische Gesetzgeber die damals beurteilten Rechtsgrundlagen wesentlich verändert hat.

    Die Norm ist formell rechtmäßig zustandegekommen, der Landesgesetzgeber durfte das Gesetz nach den Art. 72, 74 Nr. 12 GG im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz erlassen (BVerfG B. v. 18.12.1974, BVerfGE 38, 281, 299).

    Die bremischen Arbeitnehmerkammern erfüllten als Körperschaften grundsätzlich legitime Staatsaufgaben in Übereinstimmung mit der Verfassung (BVerfGE 38, 281 ff.).

    Das Maß der die einzelnen durch ihre Pflichtzugehörigkeit treffenden (finanziellen) Belastung steht in einem vernünftigen Verhältnis zu dem ihnen und der Allgemeinheit erwachsenden Vorteilen, es ist zumutbar (so bereits BVerfGE 38, 281, 302; ebenso für die - höheren - Beiträge zu den IHK BVerfG, a.a.O., NVwZ 2002, 335, 337).

  • BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83

    Arbeitnehmerkammern Bremen

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2003 - 2 K 4/02
    So hat das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen ( Beschluss vom 22.10.1985, 1 BvL 44/83 , E 71, 81, 103), dass es grundsätzlich verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei, ein organisationsgebundenes Wahlvorschlagsrecht von der Erfüllung bestimmter äußerer, formaler Mindestvoraussetzungen einer ernst- und dauerhaften Organisationstätigkeit abhängig zu machen.

    Mit einer Entscheidung vom 22.10.1985 (BVerfGE 71, 81 [BVerfG 22.10.1985 - 1 BvL 44/83] ) hob das Bundesverfassungsgericht hingegen die 1979 vom Landesgesetzgeber eingefügte Bestimmung des § 8 Abs. 1 BremANKG insofern als verfassungswidrig auf, als darin für Arbeitnehmervereinigungen eine "wesentliche Bedeutung für das Arbeitsleben im Lande Bremen" gefordert wurde.

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2003 - 2 K 4/02
    Die Grenze der Verfassungsmäßigkeit wäre nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erst dann überschritten, wenn sich durch die Übertragung der neuen Aufgaben der Charakter der Körperschaft insgesamt wesentlich veränderte ( BVerfG, Beschluß vom 15. Juni 1988, 1 BvR 1301/86 , NJW 1988, 2289).
  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2003 - 2 K 4/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat aus Art. 2 Abs. 1 GG abgeleitet, dass der Einzelne davor geschützt wird, durch Zwangsmitgliedschaft von "unnötigen" Körperschaften in Anspruch genommen zu werden (so bereits BVerfGE 10, 89, 99 [BVerfG 29.07.1959 - 1 BvR 394/58] ; bestätigt in BVerfG, B.v. 7.12.2001, NVwZ 2002, 335, 336).
  • FG Baden-Württemberg, 17.11.1999 - 5 K 285/99

    Einkommensteurermäßigung wegen zusätzlicher Belastung mit Erbschaftsteuer

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2003 - 2 K 4/02
    Die Klägerin zu 1. hatte bereits im Jahre 1996, der Kläger zu 2. im Jahre 1999, Klage gegen ihre Pflichtmitgliedschaft in der damaligen Angestelltenkammer Bremen erhoben (5 K 15106/96 bzw. 5 K 285/99).
  • BVerwG, 09.12.1982 - 5 C 103.81

    Neugliederungsverordnung IHK - § 43 VwGO, Zulässigkeit einer Klage auf

    Auszug aus VG Bremen, 25.04.2003 - 2 K 4/02
    Die Klagen sind als Feststellungsklagen zulässig (vgl. BVerwG, 09.12.1982, 5 C 103/81 , NJW 1983, 2208).
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