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   VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22   

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VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22 (https://dejure.org/2022,10274)
VG Bremen, Entscheidung vom 28.04.2022 - 2 V 594/22 (https://dejure.org/2022,10274)
VG Bremen, Entscheidung vom 28. April 2022 - 2 V 594/22 (https://dejure.org/2022,10274)
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  • OVG Bremen, 15.07.2020 - 2 B 88/20
    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22
    Ohne entsprechende Hinweise kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich Beschränkungen, denen die Beziehung durch die Strafhaft unterliegt, nach der Entlassung fortsetzen werden (VGH B-W, B. v. 21.1.2020 - 11 S 3477/19; OVG Bremen, B. v. 15.7.2020, 2 B 88/20, jeweils juris).

    Bremen, B. v. 15.7.2020 - 2 B 88/20, juris).

    Angesichts der verheerenden Auswirkungen, die illegale Betäubungsmittel für Leben und Gesundheit der Bevölkerung haben, ist eine konsequente Vorgehensweise der Behörden gegen Personen, die diese Substanzen verbreiten, gerechtfertigt und kann daher das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung trotz einer schützenswerten Beziehung zu minderjährigen deutschen Kindern und einer deutschen Lebensgefährtin überwiegen (vgl. OVG Bremen, B. v. 15.7.2020 - 2 B 88/20, juris).

  • BVerfG, 09.12.2021 - 2 BvR 1333/21

    Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung einer Duldung

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22
    Kammerbeschluss vom 09. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 48).

    Anders als bei sehr kleinen Kindern ist vorliegend nicht davon auszugehen, dass die Kinder des Antragstellers den nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung möglicherweise nicht begreifen können und diese rasch als endgültigen Verlust erfahren (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 48).

    Für die Zumutbarkeit der Trennung spricht weiter der von Verfassungs wegen zur begründende Umstand, dass die Trennung vorliegend lediglich vorübergehender Natur sein wird (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 09. Dezember 2021 - 2 BvR 1333/21 -, juris Rn. 51).

  • OVG Bremen, 12.03.2020 - 2 B 19/20

    Zur Ausweisung eines faktischen Inländers - Ausweisung; generalpräventiv;

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22
    Ferner sind stets die grund- und konventionsrechtliche Stellung des Ausländers und seiner Familie (Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 8 EMRK) in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschluss vom 12.03.2020 - 2 B 19/20 -, juris Rn. 23; VGH Mannheim, Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 51).

    Sie ist zudem in einer demokratischen Gesellschaft notwendig im Sinne dieser Vorschrift, weil sie verhältnismäßig ist (vgl. OVG Bremen, B. v. 12.3.2020 - 2 B 19/20 -, juris).

    Mit anderen Worten: Die Straftaten des Ausländers und die Gefahr ihrer Wiederholung sind die Elemente, die gegen dessen Integration abzuwiegen sind, und nicht die Elemente, die den Grad der Integration bestimmen (vgl. OVG Bremen, B. v. 12.3.2020 - 2 B 19/20 -, juris).

  • OVG Bremen, 17.02.2021 - 2 LC 311/20

    Ausweisung eines faktischen Inländers; Rechtsschutz gegen die Dauer des Einreise-

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22
    Angesichts der verheerenden Auswirkungen, die illegale Betäubungsmittel für Leben und Gesundheit der Bevölkerung haben, ist eine konsequente Vorgehensweise der Behörden gegen Personen, die diese Substanzen verbreiten, gerechtfertigt; daher wiegt das durch solche Straftaten begründete Interesse an der Aufenthaltsbeendigung schwer und berührt ein Grundinteresse der Gesellschaft (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 17.2.2021 - 2 LC 311/20 -, juris).

    Das bedeutet, dass vergleichbare zukünftige Straftaten des Ausländers nicht eine lediglich entfernte Möglichkeit sind, sondern ernsthaft drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 -, juris Rn. 14; Urt. v. 10.7.2012 - 1 C 19/11, juris Rn. 16; OVG Bremen, Urt. v. 17.2.2021, - 2 LC 311/20 -, juris).

    "Unerlässlich" in diesem Sinne ist eine Ausweisung, wenn sie verhältnismäßig ist (BVerwG, Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19/11, juris Rn. 21; OVG Bremen, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 LC 311/20 -, juris Rn. 57), d.h. wenn das Ausweisungsinteresse das Bleibeinteresse des Ausländers überwiegt.

  • VGH Baden-Württemberg, 21.01.2020 - 11 S 3477/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Einreise- und Aufenthaltsverbot im Falle der

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22
    Ferner sind stets die grund- und konventionsrechtliche Stellung des Ausländers und seiner Familie (Art. 2 Abs. 1 GG sowie Art. 8 EMRK) in den Blick zu nehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16 -, juris Rn. 18; OVG Bremen, Beschluss vom 12.03.2020 - 2 B 19/20 -, juris Rn. 23; VGH Mannheim, Beschluss vom 21.01.2020 - 11 S 3477/19 -, juris Rn. 51).

    Ohne entsprechende Hinweise kann nicht davon ausgegangen werden, dass sich Beschränkungen, denen die Beziehung durch die Strafhaft unterliegt, nach der Entlassung fortsetzen werden (VGH B-W, B. v. 21.1.2020 - 11 S 3477/19; OVG Bremen, B. v. 15.7.2020, 2 B 88/20, jeweils juris).

  • BVerwG, 21.01.2020 - 1 B 65.19

    Das Zusammenleben eines Ausländers in familiärer Lebensgemeinschaft mit seinem

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22
    berührt, und die verschiedenen einander gegenüberstehenden Interessen berücksichtigt werden (vgl. EuGH, Urt. v. 13.9.2016 - C-304/14 - Rn. 50, BVerwG, B. v. 21.1.2020 - 1 B 65/19 -, Rn. 10, juris).

    Zu berücksichtigen sind - neben der Frage, ob der Elternteil, der Unionsbürger ist, wirklich in der Lage und bereit ist, die tägliche und tatsächliche Sorge für das Kind allein wahrzunehmen - insbesondere auch das Alter des Kindes, seine körperliche und emotionale Entwicklung, der Grad seiner affektiven Bindung sowohl zu dem Elternteil, der Unionsbürger ist, als auch zu dem Elternteil mit Drittstaatsangehörigkeit, und das Risiko, das mit der Trennung von Letzterem für das innere Gleichgewicht des Kindes verbunden wäre (BVerwG, B. v. 21.1.2020 - 1 B 65/19 -, Rn. 10, juris).

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22
    Das bedeutet, dass vergleichbare zukünftige Straftaten des Ausländers nicht eine lediglich entfernte Möglichkeit sind, sondern ernsthaft drohen (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2000 - 9 C 6/00 -, juris Rn. 14; Urt. v. 10.7.2012 - 1 C 19/11, juris Rn. 16; OVG Bremen, Urt. v. 17.2.2021, - 2 LC 311/20 -, juris).

    "Unerlässlich" in diesem Sinne ist eine Ausweisung, wenn sie verhältnismäßig ist (BVerwG, Urt. v. 10.07.2012 - 1 C 19/11, juris Rn. 21; OVG Bremen, Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 LC 311/20 -, juris Rn. 57), d.h. wenn das Ausweisungsinteresse das Bleibeinteresse des Ausländers überwiegt.

  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22
    Vielmehr ist das dem Ausländer vorgeworfene Verhalten, das den Ausweisungsgrund bildet, im Einzelnen zu würdigen und weiter zu gewichten (BVerwG, Urteil vom 27.07.2017 - 1 C 28.16 -, juris Rn. 39).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22
    Bei der Prüfung, ob eine Ausweisung in einer demokratischen Gesellschaft notwendig und verhältnismäßig ist, sind nach der ständigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschrecht folgende Kriterien zu berücksichtigen: Die Art und Schwere der begangenen Straftat; die seither vergangene Zeit und das Verhalten des Ausländers seit der Tat; die familiäre Situation; der Umfang der Schwierigkeiten, auf die der Partner im Heimatland des Ausländers treffen würden; die Staatsangehörigkeit aller Beteiligten; die Dauer des Aufenthalts des Ausländers im Aufenthaltsstaat; die Intensität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen des Ausländers zum Gastland und zum Bestimmungsland (vgl. EGMR, Urt. v. 18.10.2006 - 46410/99 Üner ./. NL, juris).
  • EuGH, 08.05.2018 - C-82/16

    K.A. u.a. (Regroupement familial en Belgique) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus VG Bremen, 28.04.2022 - 2 V 594/22
    Den danach vor Erlass einer Rückkehrentscheidung - hier in Gestalt der Abschiebungsandrohung - zwingend zu berücksichtigenden Kindeswohl sowie familiären Bindungen (vgl. EuGH, Urteil vom 08. Mai 2018 - C-82/16 -, juris Rn. 104) ist nach den obigen Ausführungen umfassend Rechnung getragen worden.
  • EuGH, 13.09.2016 - C-304/14

    CS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Art. 20 AEUV -

  • BVerfG, 19.10.2016 - 2 BvR 1943/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ausweisung aus der Bundesrepublik Deutschland

  • BVerwG, 21.07.2015 - 1 B 26.15

    Kein unbedingter Vorrang des Kindeswohls vor entgegenstehenden öffentlichen

  • OVG Bremen, 04.02.2022 - 2 B 458/21

    Zuweisung und Verteilung einer Kindsmutter in eine Aufnahmeeinrichtung bzgl.

  • OVG Bremen, 02.12.2020 - 2 B 257/20
  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

  • OVG Bremen, 15.11.2019 - 2 B 243/19
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

  • BVerwG, 09.05.2019 - 1 C 21.18

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt generalpräventive Ausweisung - EuGH soll

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

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