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   VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09   

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VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09 (https://dejure.org/2010,3737)
VG Bremen, Entscheidung vom 28.05.2010 - 5 K 1274/09 (https://dejure.org/2010,3737)
VG Bremen, Entscheidung vom 28. Mai 2010 - 5 K 1274/09 (https://dejure.org/2010,3737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zeit.de (Pressebericht, 28.05.2010)

    Bremer Affenversuche: Freie Forschung oder Tierschutz?

  • taz.de (Pressebericht, 28.05.2010)

    Tierversuche: Affenversuche nicht zu stoppen

Sonstiges

  • aerztezeitung.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 17.11.2011)

    Affenversuche spalten Bremer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1044
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Bremen, 19.10.2009 - 5 V 1524/09

    Einstweilige Gestattung von Tierversuchen zu Forschungszwecken durch

    Auszug aus VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09
    Mit Beschluss vom 19.10.2009 (5 V 1524/09) hat das Gericht der Beklagten in Gestalt einer Zwischenentscheidung aufgegeben, dem Kläger über den 19.10.2009 hinaus Tierversuche nach Maßgabe des Eilbeschlusses vom 19.12.2008 vorläufig zu gestatten, bis die Kammer über den erneuten Eilantrag entschieden hat.

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Bescheide, die Schriftsätze der Beteiligten einschließlich der schriftlichen Beteiligtenäußerungen in den beigezogenen Gerichtsakten der Eilverfahren (5 V 3719/08 und 5 V 1524/09), das Protokoll des Erörterungstermins vom 22.04.2010 sowie das Sitzungsprotokoll vom 28.05.2010 Bezug genommen.

  • BVerfG, 20.06.1994 - 1 BvL 12/94

    Anforderungen an eine konkrete Normenkontrolle

    Auszug aus VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09
    Dementsprechend steht das TierSchG "unter dem - dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechenden - Leitgedanken, Tieren "nicht ohne vernünftigen Grund", "vermeidbare", das "unerlässliche Maß" übersteigende Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen" (vgl. BVerfGE 48, 376, 389; 36, 47, 57; 104, 337, 351; BVerfG (Kammer), NVwZ 1994, 894, 895).

    Während die eine Seite unter Verweis auf die Kammerentscheidung des BVerfG (NVwZ 1994, 894) das Vorliegen der Unerlässlichkeit und der ethischen Vertretbarkeit des Tierversuchs lediglich einer "qualifizierten Plausibilitätskontrolle" - im Sinne einer Schlüssigkeitsprüfung der auf einer wissenschaftlichen Basis erfolgten Begründung des Antragstellers - unterziehen will, geht die andere Seite - mit Verweis auf die Einführung des Tierschutzes in Art. 20a GG - von einer umfassenden materiellen Prüfungsbefugnis der Behörde aus, da nur so effektiver Tierschutz erreichbar sein soll (vgl. zum Diskussionsstand mit Nachweisen, Lindner, NordÖR 2009, 329f, 331; Cirsovius, NuR 2009, 543f).

  • VG Bremen, 19.12.2008 - 5 V 3719/08

    Regelungsanordnung gem. § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO; Tierversuche mit Affen zu

    Auszug aus VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09
    Mit Beschluss vom 19.12.2008 (5 V 3719/08) gab das Gericht auf Grundlage einer erfolgsunabhängigen Folgenabwägung dem Antrag statt und gestattete dem Antragsteller die Fortführung der laufenden Forschungen mit dem im Jahr 2008 durchschnittlich vorhandenen Tierbestand über den 30.11.2008 hinaus, längstens bis zum Ablauf von zwei Monaten 7.

    Zur Ergänzung des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Bescheide, die Schriftsätze der Beteiligten einschließlich der schriftlichen Beteiligtenäußerungen in den beigezogenen Gerichtsakten der Eilverfahren (5 V 3719/08 und 5 V 1524/09), das Protokoll des Erörterungstermins vom 22.04.2010 sowie das Sitzungsprotokoll vom 28.05.2010 Bezug genommen.

  • BVerwG, 17.06.2003 - 4 B 14.03

    Zwischenlager für abgebrannte Kernbrennstoffe; Außenbereichsvorhaben;

    Auszug aus VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09
    Von der Herstellung der Spruchreife kann das Gericht jedoch ausnahmsweise dann absehen, wenn es sich um komplexe fachwissenschaftliche Sachverhalte handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1989 - 4 C 52/87, NVwZ 1990, 257; BVerwG, B. v. 25.11.1997 - 4 B 179/97, NVwZ-RR 1999, 74; BVerwG, B. v. 17.06.2003 - 4 B 14/03, NVwZ-RR 2003, 719, zu komplexen technischen Sachverhalten im Immissionsschutz- und Baurecht).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 4 B 179.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Bescheidungsurteil oder Herbeiführung der Spruchreife

    Auszug aus VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09
    Von der Herstellung der Spruchreife kann das Gericht jedoch ausnahmsweise dann absehen, wenn es sich um komplexe fachwissenschaftliche Sachverhalte handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1989 - 4 C 52/87, NVwZ 1990, 257; BVerwG, B. v. 25.11.1997 - 4 B 179/97, NVwZ-RR 1999, 74; BVerwG, B. v. 17.06.2003 - 4 B 14/03, NVwZ-RR 2003, 719, zu komplexen technischen Sachverhalten im Immissionsschutz- und Baurecht).
  • BVerwG, 14.04.1989 - 4 C 52.87

    Befugnis einer Gemeinde zu vorbeugendem Umweltschutz im Wege

    Auszug aus VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09
    Von der Herstellung der Spruchreife kann das Gericht jedoch ausnahmsweise dann absehen, wenn es sich um komplexe fachwissenschaftliche Sachverhalte handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 14.04.1989 - 4 C 52/87, NVwZ 1990, 257; BVerwG, B. v. 25.11.1997 - 4 B 179/97, NVwZ-RR 1999, 74; BVerwG, B. v. 17.06.2003 - 4 B 14/03, NVwZ-RR 2003, 719, zu komplexen technischen Sachverhalten im Immissionsschutz- und Baurecht).
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09
    Dementsprechend steht das TierSchG "unter dem - dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechenden - Leitgedanken, Tieren "nicht ohne vernünftigen Grund", "vermeidbare", das "unerlässliche Maß" übersteigende Schmerzen, Leiden oder Schäden zuzufügen" (vgl. BVerfGE 48, 376, 389; 36, 47, 57; 104, 337, 351; BVerfG (Kammer), NVwZ 1994, 894, 895).
  • BFH, 29.10.1997 - I R 13/97

    Gemeinnützigkeit des Motorsports

    Auszug aus VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09
    Für den vorliegenden Zusammenhang bedeutet dies, dass auch in Ansehung des Staatszieles Tierschutz die Rechtsprechung die geltenden Regelungen des Tierschutzgesetzes entsprechend dem vom Gesetzgeber intendierten Sinn und Zweck auszulegen hat, soweit der Gesetzgeber nicht selbst aufgrund des Handlungsauftrages zur Verwirklichung des Staatszieles Tierschutz diese Regelungen ändert oder diese Regelungen evident verfassungswidrig sind (vgl.: Klöpfer, in Bonner Kommentar, 4/2005, Art. 20a GG, Rn. 37f, 40, 59: Keine Legitimation der Rspr. im Wege der Norminterpretation und -konkretisierung eindeutige gesetzgeberische Entscheidungen am Maßstab des 20a zu korrigieren, Rn. 80f; Murswiek, in Sachs, GG, 2007, Art. 20a GG, Rn. 57f, 60f; ähnlich Schulze-Fielitz, in Dreier, GG, 2. Aufl. 2006, Art. 20a GG, Rn. 67f, 77; BVerwG, Urt. v. 23.11.2006, 3 C 30/05, E 127, 183, noch deutlicher die vom BVerwG nicht beanstandeten Ausführungen der Vorinstanz, HessVGH, Urt. v. 24.11.2004, 11 UE 317/03 - juris - insb. Rn. 25 - 27 jeweils zu Art. 20a GG u. § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG; BFHE 184, 226, zum Staatsziel Umweltschutz in Art. 20a GG).
  • VGH Hessen, 24.11.2004 - 11 UE 317/03

    Ausnahmegenehmigung zum Schächten

    Auszug aus VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09
    Für den vorliegenden Zusammenhang bedeutet dies, dass auch in Ansehung des Staatszieles Tierschutz die Rechtsprechung die geltenden Regelungen des Tierschutzgesetzes entsprechend dem vom Gesetzgeber intendierten Sinn und Zweck auszulegen hat, soweit der Gesetzgeber nicht selbst aufgrund des Handlungsauftrages zur Verwirklichung des Staatszieles Tierschutz diese Regelungen ändert oder diese Regelungen evident verfassungswidrig sind (vgl.: Klöpfer, in Bonner Kommentar, 4/2005, Art. 20a GG, Rn. 37f, 40, 59: Keine Legitimation der Rspr. im Wege der Norminterpretation und -konkretisierung eindeutige gesetzgeberische Entscheidungen am Maßstab des 20a zu korrigieren, Rn. 80f; Murswiek, in Sachs, GG, 2007, Art. 20a GG, Rn. 57f, 60f; ähnlich Schulze-Fielitz, in Dreier, GG, 2. Aufl. 2006, Art. 20a GG, Rn. 67f, 77; BVerwG, Urt. v. 23.11.2006, 3 C 30/05, E 127, 183, noch deutlicher die vom BVerwG nicht beanstandeten Ausführungen der Vorinstanz, HessVGH, Urt. v. 24.11.2004, 11 UE 317/03 - juris - insb. Rn. 25 - 27 jeweils zu Art. 20a GG u. § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG; BFHE 184, 226, zum Staatsziel Umweltschutz in Art. 20a GG).
  • VG Gießen, 13.08.2003 - 10 E 1409/03

    Genehmigung von Tierversuchen

    Auszug aus VG Bremen, 28.05.2010 - 5 K 1274/09
    Die Kammer geht hinsichtlich des von der Behörde anzuwendenden Prüfungs- bzw. Kontrollmaßstabes davon aus, dass die Behörde (und mit ihr auch die nachfolgende Gerichtskontrolle) in den entscheidungsrelevanten Fragen nicht auf eine reine Schlüssigkeitsprüfung der wissenschaftlich begründeten Darlegung der Genehmigungsvoraussetzungen durch den Kläger beschränkt ist (vgl. VG Gießen, Urt. v. 13.08.2003, 10 E 1409/03; VGH Kassel, B. v. 16.06.2004, 11 ZU 3040/03, juris).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 6 C 5.96

    Gewissenskonflikt bei Biologiepraktika mit eigens getöteten Tieren

  • BVerfG, 20.06.1978 - 1 BvL 14/77

    Tierversuche

  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

  • OVG Bremen, 11.12.2012 - 1 A 180/10

    Tierversuche an der Universität Bremen - Affen; ethische Vertretbarkeit;

    Der unmittelbare Verfassungsbezug lässt es nicht zu, der Tierschutzbehörde in Fällen, in denen der antragstellende Wissenschaftler die Genehmigungsvoraussetzungen des § 7 Abs. 2 und 3 TierSchG erfüllt, noch einen Raum für eigene Zweckmäßigkeitsüberlegungen zuzugestehen (Lorz/Metzger, a.a.O., § 8 Rn. 30; Hirt/Maisack/Moritz, a.a.O., § 8 Rn. 34; Lindner, a.a.O. ; Gärditz, Anmerkung zu VG Bremen, Urt. v. 28.05.2010 - 5 K 1274/09, DVBl. 2010, 1048).
  • VG Bremen, 03.02.2022 - 5 V 2285/21

    Tierversuchsantrag - Alternativmethoden; Nutzen; Prüfungsbefugnis;

    Um sein Forschungsvorhaben ununterbrochen fortführen zu können, nahm der Antragsteller zu 2. mehrfach gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch (vgl. VG Bremen, Beschl. v. 19.12.2008 - 5 V 3719/08; Beschl. v. 19.10.2009 - 5 V 1524/09; Urt. v. 28.05.2010 - 5 K 1274/09; OVG Bremen, Beschl. v. 23.11.2011 - 1 B 272/11; Urt. v. 11.12.2012 - 1 A 180/10; nachgehend BVerwG, Beschl. v. 20.01.2014 - 3 B 29/13 -, alle juris).

    Die Streitwertfestsetzung beruht auf §§ 53 Abs. 2, 52 Abs. 1 GKG, wobei sich die Kammer an dem Streitwert, welcher in den in der Vergangenheit vom Antragsteller geführten Verfahren festgesetzt wurde, orientiert (Streitwert in Höhe von 150.000 Euro im Hauptsacheverfahren und in Höhe von 75.000 Euro im Eilverfahren, vgl. Urt. v. 28.05.2010 - 5 K 1274/09 und Beschl. v. 16.06.2010 - 5 V 1524/09 -, beide juris).

  • VG Bremen, 16.06.2010 - 5 V 1524/09

    Tierversuchsgenehmigung

    Das gilt jedoch längstens bis zum Ablauf von 2 Monaten nach Zustellung des auf Grundlage des rechtskräftigen Urteils der Kammer vom 28.05.2010 (5 K 1274/09) zu erlassenden Bescheides und nicht über den 30.11.2011 hinaus (Ablauf der 3-Jahresfrist nach Ziff. 6.4.3. AVV).

    Am 03.09.2009 erhob der Antragsteller Klage (5 K 1274/09), mit dem Ziel die beantragte Genehmigung zu erlangen, und machte am 25.09.2009 Eilrechtsschutz geltend, da die mit Eilbeschluss vom 19.12.2008 ausgesprochene vorläufige Gestattung mit Ablauf des 19.10.2009 ihre Gültigkeit verlor.

    Mit Urteil vom 28.05.2010 (5 K 1274/09) hat die Kammer die Antragsgegnerin verpflichtet, über den Genehmigungsantrag nach Maßgabe der Rechtsauffassung des Gerichts erneut zu entscheiden und die darüber hinausgehende Verpflichtungsklage des Antragstellers abgewiesen.

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