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   VG Bremen, 29.04.2020 - 2 V 1830/19   

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VG Bremen, 29.04.2020 - 2 V 1830/19 (https://dejure.org/2020,9848)
VG Bremen, Entscheidung vom 29.04.2020 - 2 V 1830/19 (https://dejure.org/2020,9848)
VG Bremen, Entscheidung vom 29. April 2020 - 2 V 1830/19 (https://dejure.org/2020,9848)
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2020 - 4 MB 23/20

    Begründeter Eilantrag auf Änderung der in der Duldung vermerkten Wohnsitzauflage

    Zugleich ist damit sichergestellt, dass eine weiterhin gebotene Wohnsitzauflage der Begründung eines neuen gewöhnlichen Aufenthalts i.S.d. Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I in der Stadt Hamm nicht mehr entgegensteht (zum Begriff des "gewöhnlichen Aufenthalts" ausführlich VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 50 ff. m.w.N.; dem folgend VG B-Stadt, Beschl. v. 29.04.2020 - 2 V 1830/19 -, juris Rn. 24; VG Gelsenkirchen, Beschl. v. 10.07.2019 - 11 L 267/19 -, juris Rn. 11 ff., 39; VG des Saarlandes, Beschl. v. 01.02.2016 - 6 L 1103/15 -, juris Rn. 32).

    Denn für den Fall, dass der Lebensunterhalt des Antragstellers nach Begründung seines gewöhnlichen Aufenthaltes im Zuständigkeitsbereich der Stadt Hamm wiederum nicht gesichert ist und er dort wiederum eine Duldung erhält oder jedenfalls beanspruchen kann (zu letzterem VG Bremen, Beschl. v. 29.04.2020 - 2 V 1830/19 - juris Rn. 24; Funke-Kaiser in: GK AufenthG, Stand Dezember 2015, § 61 Rn. 40), ergäbe sich eine Wohnsitzauflage wiederum kraft Gesetzes.

    Mangels anderslautender Regelungen im Aufenthaltsgesetz ist die Zuständigkeit bei länderübergreifendem Sachverhalt nach allgemeinem Verfahrensrecht in zwei Schritten zu ermitteln, nämlich zunächst in Bezug auf die Verbandskompetenz des Landes und sodann auf die örtliche Zuständigkeit innerhalb des Landes (VG B-Stadt, Beschl. v. 29.04.2020 - 2 V 1830/19 -, juris Rn. 18 und VG Aachen, Urt. v. 22.05.2015 - 4 K 317/14 -, juris Rn. 47, beide mit Verweis auf BVerwG, Urt. v. 22.03.2012 - 1 C 5.11 -, BVerwGE 142, 195, juris Rn. 17 f.; VG des Saarlandes, Beschl. v. 01.02.2016 - 6 L 1103/15 -, juris Rn. 30).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2020 - 13 ME 226/20

    Akzessorietät; Anschlussduldung; Ausbildungsduldung; Ausländer; Ausländerbehörde;

    Wird wie hier keine förmliche Duldung erteilt, kommt es auf den Ort an, an dem der Ausländer wohnte, als die Wohnsitzauflage (ggf. wieder) entstand (vgl. Funke-Kaiser, a.a.O., § 61 Rn. 40, 23 (Stand: 82. EL Dezember 2015); VG Bremen, Beschl. v. 29.4.2020 - 2 V 1830/19 -, juris Rn. 24; VG Köln, Urt. v. 17.3.2016 - 12 K 5061/14 -, juris Rn. 25), mithin Braunschweig.
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